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Wie wirkungsvoll ist der Bau-Turbo in Wandsbek? Kleine Anfrage vom 25.03.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit Pressemitteilung vom 24.03.2026 hat die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen erklärt, dass der am 30.10.2025 in Kraft getretene sogenannte Bau-Turbo „in Hamburg zündet“ und innerhalb von nur vier Monaten in Hamburgs Bezirken 746 Baugenehmigungen und Bauvorbescheide erteilt bzw. positiv beschieden worden seien (405 genehmigte Wohnungen und 341 positiv beschiedene Wohnungen). Weitere 1.100 Wohneinheiten befänden sich derzeit in Prüfung.

Zugleich wird ausgeführt, dass der überwiegende Teil dieser Vorhaben nach bisherigem Recht nicht oder nur im Rahmen langwieriger Bebauungsplanverfahren genehmigungsfähig gewesen wäre.Der Bau-Turbo basiert insbesondere auf erweiterten Befreiungsmöglichkeiten nach § 31 Abs. 3 BauGB sowie auf der befristeten Regelung des § 246e BauGB. Beide Instrumente ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Festsetzungen.

Demgegenüber wurde noch kurz zuvor öffentlich berichtet, dass hamburgweit lediglich 23 Wohnungsbauprojekte im Rahmen dieses Instruments eingereicht worden seien, von denen ein Großteil abgelehnt worden oder noch nicht beschieden sei.

Im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek am 26.03.2026 konnte die Frage nach dem Anteil der auf den Bezirk entfallenden Wohneinheiten, die im Rahmen des Bauturbos genehmigt worden sind, nicht beantwortet werden. Auch zu den Gründen des scheinbar erheblichen Anstiegs der hamburgweiten Genehmigungen innerhalb eines Monats konnten keine Angaben gemacht werden.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wie viele der vom Senat genannten 746 Wohneinheiten entfallen konkret auf den Bezirk Wandsbek?
  2. Wie verteilen sich diese Fälle im Bezirk Wandsbek auf:
    a) Baugenehmigungen und
    b) positiv beschiedene Bauvoranfragen?
  3. In wie vielen dieser Fälle im Bezirk Wandsbek wurden tatsächlich die Instrumente
    a) § 31 Abs. 3 BauGB,
    b) § 246e BauGB
    angewendet)
  4. In wie vielen Fällen im Bezirk Wandsbek wurde im Rahmen dieser Vorschriften konkret von bestehenden Festsetzungen eines Bebauungsplans oder sonstigem Planungsrecht abgewichen?
  5. Trifft die Aussage zu, dass der überwiegende Teil der genannten Vorhaben im Bezirk Wandsbek ohne Anwendung dieser Instrumente nicht oder nur im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens genehmigungsfähig gewesen wäre?
  6. Wie viele Bauanträge bzw. Bauvoranfragen wurden im Bezirk Wandsbek seit Einführung des Bauturbos eingereicht, die ausdrücklich dieses Instrument in Anspruch nehmen wollten?
  7. Wie viele dieser Anträge wurden
    a) genehmigt,
    b) abgelehnt oder
    c) sind noch in Bearbeitung
  8. Wie viele der derzeit hamburgweit in Prüfung befindlichen rund 1.100 Wohneinheiten entfallen auf den Bezirk Wandsbek?
  9. Werden Bauvorhaben, die im Rahmen des sogenannten Bau-Turbos bearbeitet werden, im Bezirk Wandsbek statistisch gesondert erfasst?
    Wenn nein, warum nicht?
  10. Wie wird sichergestellt, dass Fälle, die dem Bau-Turbo zugerechnet werden, tatsächlich auf besondere Verfahrensbeschleunigungen oder Abweichungen zurückzuführen sind?
  11. Auf welcher Datengrundlage basieren die vom Senat veröffentlichten Zahlen, soweit sie den Bezirk Wandsbek betreffen?
  12. In welcher Form erfolgt eine Abstimmung bzw. Datenmeldung zwischen Bezirksamt und Fachbehörde zu diesen Fällen?
  13. Wie bewertet das Bezirksamt die derzeitige Datenlage im Hinblick auf Transparenz und politische Steuerungsfähigkeit?
  14. Wie bewertet das Bezirksamt Wandsbek die mögliche Diskrepanz zwischen der öffentlichen Darstellung des Senats und der praktischen Anwendung des Instruments im Bezirk?
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