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Wie überprüft das Bezirksamt das Verbot des Fütterns von verwilderten Tauben? Kleine Anfrage vom 01.12.2017

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-4952 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass für den Bezirksamtsbereich Wandsbek das Bezirksamt Wandsbek im Rahmen seiner personellen Kapazitäten und notwendiger Prioritätensetzungen das Taubenfütterungsverbot überwacht.

 


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:       11.12.2017

 

1.)    Welcher Bereich des Bezirksamtes Wandsbek ist für die Kontrolle des Taubenfütterungsverbotes zuständig?
 

Das Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management des öffentlichen Raumes – Zentrale Dienste und Ordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeitenmanagement).
 

2.)    Wie viele Beschäftigte weist der Bereich des Bezirksamtes Wandsbek auf, welcher für die Kontrolle des Taubenfütterungsverbotes zuständig ist?
 

Das Ordnungswidrigkeitenmanagement umfasst sechs Beschäftigte.

 

3.)    Welche Aufgaben hat der Bereich des Bezirksamtes Wandsbek, welcher für die Kontrolle des Taubenfütterungsverbotes zuständig ist?
 

Feststellung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten auf öffentlichem Grund.

 

4.)    Wie oft und wie viele Stunden erfolgen durchschnittlich in der Woche Kontrollen des Taubenfütterungsverbotes?

Häufigkeit und Aufwand wird statistisch nicht erfasst.
 

5.)    Wie wird die Kontrolle des Taubenfütterungsverbotes in dem entsprechenden Bereich priorisiert und wie erfolgt die Priorisierung?
 

Die Überwachung erfolgt im Rahmen der personellen Kapazitäten und notwendiger Prioritätensetzungen. Die Kontrollen werden anlassbezogen durchgeführt, auf Grund von Beschwerden und Hinweisen von Bürgern, Polizei oder anderer Dienststellen.

 

6.)    Am Bramfelder See und am Rückhaltebecken Appelhoff werden regelmäßig Wasservögel gefüttert. Wurden diese Bereiche im letzten Jahr vom Bezirksamt kontrolliert?

 

Ja

 

6a) Wenn ja, wie oft?

 

Am  Bramfelder See und am Rückhaltebecken Appelhoff wurde 2016 17 mal kontrolliert.

 

6b) Wenn nein, warum nicht?

 

Entfällt.
 

7.)    Das Bezirksamt teilt mit, dass hinsichtlich der Fütterung von Wasservögel anlassbezogene Kontrollen durchgeführt werden.

7a) Wie oft wurde im letzten Jahr anlassbezogen kontrolliert?

 

Das Bezirksamt hatte auf die Fragestellung: „Welche Maßnahmen plant die zuständige Behörde um das Füttern von Vögeln insbesondere an Gewässern einzuschränken?“  wie folgt geantwortet „Ferner wird das Bezirksamt im Rahmen der Möglichkeiten anlassbezogene Kontrollen durchführen.“

 

Dies vorausgeschickt antwortet das Bezirksamt wie folgt:

 

2016 wurden keine anlassbezogenen Kontrollen hinsichtlich der Fütterung von Wasservögeln durchgeführt.

 

7b) Welche Maßnahme wird vom Bezirksamt Wandsbek eingeleitet, wenn trotz Verbotsschild eine Fütterung von Wasservögeln festgestellt wird?
 

Es wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

 

8.)    Im Jahr 2016 wurden fünf Verstöße gegen das Verbot des Fütterns von verwilderten Tauben festgestellt? Wo wurden diese Vergehen festgestellt und welche Strafen wurden ausgestellt?

 

Die Vergehen wurden an folgenden Örtlichkeiten festgestellt: Küperkoppel, Wandsbeker Chaussee, Berner Marktplatz und Bekkamp. Verursacher konnten nicht festgestellt werden, daher konnten keine Bußgeldverfahren durchgeführt werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n