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Wie steht es um die IT Cyber Security im Bezirk Wandsbek? Auskunftsersuchen vom 22.06.2023

Anfrage gem. § 27 BezVG

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06.07.2023
Sachverhalt

Immer häufiger finden Ransomware-Angriffe auf Behörden statt. Das Thema IT Security hat für Unternehmen mittlerweile einen zentralen Stellenwert eingenommen, die meisten Verantwortlichen haben die Gefahren, die von Hackerangriffen ausgehen, realisiert. Wie aber sieht es mit der IT-Sicherheitslage im Bezirk Wandsbek aus? Sowohl finanziell als auch vom Wissensstand her hinkt die Cyber Security der Städte in Deutschland häufig den Mindeststandards hinterher - mit der Folge, dass es Cyberkriminellen häufig zu leicht gemacht wird, erfolgreiche Ransomware-Angriffe auf Behörden durchzuführen.

In den letzten Jahren haben die Cyberangriffe auf staatliche Behörden drastisch zugenommen. Besondere Aufmerksamkeit hat der Vorfall im Landkreis Anhalt-Bitterfeld erregt. Anfang Juli 2021 rief die Kreisverwaltung den ersten Cyber-Katastrophenfall Deutschlands aus. Weite Teile der IT-Infrastruktur waren einem Ransomware-Angriff auf die Behörde zum Opfer gefallen. Ganze Server verschlüsselten die Cyberkriminellen. Dies führte dazu, dass Behörden wie die Kfz-Zulassungsstelle den Dienst einstellen mussten und auch Zahlungen im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe ausfielen. Selbst Wochen nach dem Vorfall kämpfte die Verwaltung noch mit der Wiederherstellung der Systeme.

Jedoch ist dies beileibe kein Einzelfall. Zwischen 2014 und 2021 gab es über 100 Cyberangriffe auf Verwaltungen, Behörden und andere staatliche Einrichtungen in Deutschland. Dies geht aus Informationen der Innenministerien der Länder sowie der Bundesregierung hervor. Die Dunkelziffer liegt sogar noch höher, denn aus einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Berlin liegen gar keine Daten vor.

Es sind außerdem Fälle von Ransomware-Angriffen auf Behörden in Deutschland bekannt, bei denen die öffentlichen Einrichtungen den Erpressungen der Hacker nachgaben. So zahlte im Jahr 2019 das Staatstheater Stuttgart 15.000 Euro, um den Zugang zu den eigenen Daten zurückzuerhalten. So fließen auch Steuergelder in die Hände von Cyberkriminellen.

Zwar gibt es Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bezüglich der Cyber Security für Städte und andere öffentliche Einrichtungen, jedoch fehlen nach wie vor Kontrollorgane.

Bund und Länder gehen die aufgezeigten Punkte zur Absicherung ihrer IT-und Informationssicherheit aufgrund der steigenden Anzahl an Cyberangriffen jetzt verstärkt an. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt beispielsweise startete im Juli 2021 ein Investitionsprogramm, über das Kommunen finanzielle Mittel zur Erhöhung der Datensicherheit erhalten.

 

Ende Dezember 2022 erfolgte ein Cyberangriff auf die HAW Hamburg, der erfolgreich war: Es gelang, in das IT-System der Hochschule einzudringen. Seitdem stehen viele Dienste der Hochschule den Beschäftigten wie den Studierenden nicht mehr zur Verfügung. Betroffen sind unter anderem das zentrale Identitätsmanagement, das für die Anmeldung bei internen und externen Diensten benötigt wird, die gesamte Kommunikationsinfrastruktur der Hochschule, Prüfungsvorbereitungstools und andere für die Lehre wesentliche Dienste.

Auch Dataport wurde Opfer einer Cyberattacke. Es hat bei 13 Mail-Adressen ein Sicherheitsproblem gegeben, darunter auch Email Adressen der Bürgerschaft.

Vorsorglich wurden daraufhin die Zugänge sämtlicher E-Mail-Postfächer aus dem Netz, also dem Browser, gesperrt. Die meisten Mitarbeiter hätten jedoch über Outlook weiter Zugang zu ihren Nachrichten gehabt.

 

Quellen:

https://www.secion.de/de/blog/blog-details/den-hackern-quasi-ausgeliefert-die-it-sicherheitslage-in-der-oeffentlichen-verwaltung-bleibt-mehr-als-kritisch

https://basic-tutorials.de/news/haw-hamburg-nach-cyberangriff-mit-grossen-problemen/

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. inwieweit über die Bundesregierung Finanzmittel für die IT-Sicherheit abgerufen wurden
  2. Sicherheitssysteme wie AntiViren oder AntiMalware Programme auf allen Servern sowie Notebooks und Desktoprechnern der Verwaltung bestehen und in Routineüberprüfungen Sicherheitsscans durchgeführt werden
  3. Windows Updates auf allen Arbeitsplatzrechnern aktiviert sind und keine unsupportete Betriebssysteme oder Software mehr genutzt werden, insbesondere

-          Windows 8.1 oder älter

-          Windows Server 2012 oder älter (Support 2012 nur noch bis Oktober 2023)

-          Microsoft Office 2013 oder älter

-          Microsoft Outlook 2013 oder älter

 

  1. ausschließlich lizenzierte Software auf Arbeitsplatzrechnern installiert ist
  2. Das freie Gäste-WLAN ausreichend abgesichert ist und keine Verbindung vom Gäste WLAN zum zentralen System besteht
  3. Die Multifaktor-Authentifizierung (MFA) für sensible Anwendungen aktiviert sind. MFA ebenfalls für die VPN Verbindung aktiviert ist
  4. Mitarbeiter aller Ämter regelmäßig in Schulungen zum Thema Cyber Security sensibilisiert werden
  5. Backup von allen sensiblen Daten bestehen und diese nicht ebenfalls offline zur Verfügung stehen
  6. Kundendaten, die in den Ämtern aufgenommen werden, ausreichend geschützt sind. Ebenfalls zu prüfen wäre der Schutz der Daten, die von Mitarbeitern oder Mitgliedern der politischen Parteien in den Systemen gespeichert sind
  7. Ob Links in E-Mails nicht automatisch aktiviert sind bzw. mit einem entsprechenden

Warnung ausgestattet sind

 

  1. Ob ein Sicherheitskonzept inkl. technische und organisatorische Maßnahmen für die IT-Infrastruktur vorliegt, diese regelmäßig aktualisiert wird und auch bei den Mitarbeitende bekannt ist,

 

  1. Ob regelmäßig Bedrohungsanalysen ausgeführt werden und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden  

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n