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Wie sind die überdurchschnittlich hohen Krankenstände im Bezirksamt Wandsbek zu erklären? Wie steht es um die Gesundheitsförderung der Beschäftigten und wird es zukünftig zu weiteren Arbeitsverdichtungen kommen? Kleine Anfrage vom 16.09.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Die Krankenstände in der Hamburger Verwaltung liegen deutlich über den durchschnittlichen bundesweiten Fehlzeiten von Arbeitnehmern.  Als die Medien dieses Thema im Frühjahr 2019  aufgegriffen[1], wurde deutlich, dass  vor allem in jenen Funktionsbereichen der Hamburger Behörden, die durch zahlreiche Kundenkontakte charakterisiert sind, nicht nur die Fluktuation, sondern auch die Krankenstände überdurchschnittliche Werte erreichen. In den Bezirksämtern sei die Belastung durch Arbeitsverdichtung in der Fallbearbeitung besonders ausgeprägt. Schon damals fiel das Bezirksamt Wandsbek – bezogen auf das Jahr 2017 – durch einen extrem hohen Krankenstand auf.[2]

 

Eine Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion[3] ergab - bezogen auf die Krankenstände Hamburger Behörden für das Jahr 2018 – dass sich die Situation im Bezirksamt Wandsbek nicht etwa entspannt, sondern im Vergleich zum Vorjahr sogar verschärft hatte.[4]

Aber nicht nur bei den durchschnittlichen Krankheitstagen pro Jahr weist das Bezirksamt Wandsbek verglichen mit allen anderen Hamburger Bezirksämtern den schlechtesten Wert auf, sondern auch im Hinblick auf die durchschnittliche Dauer der einzelnen Krankschreibung.

 

Abhilfe erscheint also dringend geboten – nicht nur in Wandsbek aber vor allem in Wandsbek.

 

Andererseits werden den Bezirksämtern seitens der Hamburger Politik immer neue Aufgaben zugewiesen[5], ohne deren Personalbestand angemessen zu erhöhen.

Unlängst wurde beispielweise deutlich, dass die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN beabsichtigen, die Pflegestützpunkte in Hamburg zu Anlaufstellen weiterzuentwickeln, die in allen Fragen der Pflege- und Seniorenarbeit beraten. Die Pflegestützpunkte in den Bezirksämtern sollen zu Zentren der Beratung und Unterstützung für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und für Pflegebedürftige ausgebaut werden.[6]

 

Mit dieser Erweiterung des Beratungsspektrums dürfte in den Funktionsbereichen der Bezirksämter, in denen die Beschäftigten täglich zahlreiche Bürgerkontakte haben, wiederum eine zunehmende Arbeitsverdichtung einhergehen.

 

Mehrwöchige Fehlzeiten von Behördenmitarbeitern sind dem Steuerzahler kaum vermittelbar, vor allem jenen Steuerzahlern nicht, die ihren Lebensunterhalt in Unternehmen der Privatwirtschaft verdienen. Hamburg braucht leistungsfähige Bezirksverwaltungen, deren durchschnitt-liche jährliche Krankenstände wieder in etwa denen entsprechen, die bundesweit in der Arbeitnehmerschaft vorzufinden sind.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Wandsbek:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:              26.09.2019

 

Vorbemerkung:

 

Die Gesundheitsprävention ist der Bezirksamtsleitung ein wichtiges Anliegen. Neben einem strategischen Betrieblichen Gesundheitsmanagement erfolgen im Bezirksamt regelmäßig Ge-fährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen gem. § 5 des Arbeits-schutzgesetzes und findet das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Anwendung. Im Fokus stehen insbesondere die Ermittlung belastender Arbeitsfaktoren, die Schaffung ge-sundheitserhaltener Arbeitsbedingungen sowie die Stärkung der Ressourcen der Beschäftigten zur Gesunderhaltung über Qualifizierungen.

 

  1. Wie erklärt sich die Bezirksamtsleitung, die vergleichsweise schlechten Werte ihrer Behörde beim Krankenstand?

 

Eine valide Einschätzung der Unterschiede ist aufgrund unterschiedlicher organisato-

rischer Strukturen, unterschiedlicher Mitarbeiterzahlen sowie individueller Krankheitsur-sachen nicht möglich. Im Übrigen s. Vorbemerkung.

 

 

  1. Lassen sich die Schwerpunkte der krankheitsbedingten Ausfallzeiten organisatorisch verorten – z.B. bezogen auf Dezernate oder gar heruntergebrochen auf Fachämter bzw. Kunden- oder Dienstleistungszentren?

 

Nein. Vgl. Drucksache 21/17169

 

  1. Wenn ja: Kann die Bezirksamtsleitung bestätigen, dass es in Funktionsbereichen mit vielen Kundenkontakten vermehrt zu Krankmeldungen der Beschäftigten kommt?
  2. Wenn nein: Kann die Bezirksamtsleitung Auskunft darüber geben, in welchen Funktionsbereichen der Behörde die Arbeitsbelastung besonders hoch ist und sind dies ggf. die Bereiche mit vielen Kundenkontakten pro Mitarbeiter?

 

Vgl. BV-Drucksache 20-7380

 

  1. Welche gesundheitsfördernden Maßnahmen bietet die Bezirksamtsleitung den Mitarbeitern der Behörde zur Prävention an?

 

Vgl. Drucksache 21/15454

 

 

  1. Sind diese Maßnahmen allgemeiner Art oder spezifisch an besondere Belastungsprofile der Mitarbeiter anpassbar?

 

Bei den Maßnahmen im Zuge des Betrieblichen Gesundheitsmanagements handelt es sich um einen Mix aus Maßnahmen/Angebote für alle sowie einzelfall- und anlassbe-zogenen Maßnahmen.

 

 

  1. Wie steht die Bezirksamtsleitung der Forderung gegenüber, Krankheitsursachen in den Behörden zu analysieren und auf der Basis der Ergebnisse Konzepte zur gezielten Gesundheitsförderung und Prävention zu entwickeln?

 

Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, u. a. auch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement und in den Gefährdungsbeurteilungen werden die Aspekte in den Blick genommen, die vom Arbeitsplatz oder der Arbeitssituation abhängig sind und auf die der Arbeitgeber Einfluss hat. Im Dialog mit den Beschäftigten werden ge-sundheitliche Risikofaktoren ermittelt und Lösungen erarbeitet. Im Umgang mit der sensiblen Thematik Krankheit haben sich dabei die Grundsätze Freiwilligkeit und Vertrauen bewährt.             

 

 

  1. Wird es nach Einschätzung der Bezirksamtsleitung durch den geplanten Ausbau der Pflegestützpunkte in den Bezirksämtern zu nennenswerten Arbeitsmehrbelastungen in Wandsbek kommen?

 

In der genannten Drs. 21/18041 vom 14.08.2019 wird die Absicht zitiert den Pflege-stützpunkt weiter auszubauen. Bislang gibt es hierzu aber keine konkreten Überlegun-gen, die sich auf die Organisation auswirken. Insofern kann die Frage derzeit nicht be-antwortet werden.

 

  1. Wenn ja:  Schlägt sich die Mehrbelastung in einer angepassten Personalplanung bzw. in organisatorischen Umstrukturierungen nieder?
  2. Wenn nein: Wie begründet die Bezirksamtsleitung die Einschätzung, dass mit zusätzlicher Arbeitsbelastung nicht zu rechnen ist?

 

Anhänge

keine Anlage/n