Wie sind die überdurchschnittlich hohen Krankenstände im Bezirksamt Wandsbek zu erklären? Wie steht es um die Gesundheitsförderung der Beschäftigten und wird es zukünftig zu weiteren Arbeitsverdichtungen kommen? Kleine Anfrage vom 16.09.2019
Die Krankenstände in der Hamburger Verwaltung liegen deutlich über den durchschnittlichen bundesweiten Fehlzeiten von Arbeitnehmern. Als die Medien dieses Thema im Frühjahr 2019 aufgegriffen[1], wurde deutlich, dass vor allem in jenen Funktionsbereichen der Hamburger Behörden, die durch zahlreiche Kundenkontakte charakterisiert sind, nicht nur die Fluktuation, sondern auch die Krankenstände überdurchschnittliche Werte erreichen. In den Bezirksämtern sei die Belastung durch Arbeitsverdichtung in der Fallbearbeitung besonders ausgeprägt. Schon damals fiel das Bezirksamt Wandsbek – bezogen auf das Jahr 2017 – durch einen extrem hohen Krankenstand auf.[2]
Eine Kleine Anfrage der FDP-Bürgerschaftsfraktion[3] ergab - bezogen auf die Krankenstände Hamburger Behörden für das Jahr 2018 – dass sich die Situation im Bezirksamt Wandsbek nicht etwa entspannt, sondern im Vergleich zum Vorjahr sogar verschärft hatte.[4]
Aber nicht nur bei den durchschnittlichen Krankheitstagen pro Jahr weist das Bezirksamt Wandsbek verglichen mit allen anderen Hamburger Bezirksämtern den schlechtesten Wert auf, sondern auch im Hinblick auf die durchschnittliche Dauer der einzelnen Krankschreibung.
Abhilfe erscheint also dringend geboten – nicht nur in Wandsbek aber vor allem in Wandsbek.
Andererseits werden den Bezirksämtern seitens der Hamburger Politik immer neue Aufgaben zugewiesen[5], ohne deren Personalbestand angemessen zu erhöhen.
Unlängst wurde beispielweise deutlich, dass die Regierungsfraktionen von SPD und GRÜNEN beabsichtigen, die Pflegestützpunkte in Hamburg zu Anlaufstellen weiterzuentwickeln, die in allen Fragen der Pflege- und Seniorenarbeit beraten. Die Pflegestützpunkte in den Bezirksämtern sollen zu Zentren der Beratung und Unterstützung für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und für Pflegebedürftige ausgebaut werden.[6]
Mit dieser Erweiterung des Beratungsspektrums dürfte in den Funktionsbereichen der Bezirksämter, in denen die Beschäftigten täglich zahlreiche Bürgerkontakte haben, wiederum eine zunehmende Arbeitsverdichtung einhergehen.
Mehrwöchige Fehlzeiten von Behördenmitarbeitern sind dem Steuerzahler kaum vermittelbar, vor allem jenen Steuerzahlern nicht, die ihren Lebensunterhalt in Unternehmen der Privatwirtschaft verdienen. Hamburg braucht leistungsfähige Bezirksverwaltungen, deren durchschnitt-liche jährliche Krankenstände wieder in etwa denen entsprechen, die bundesweit in der Arbeitnehmerschaft vorzufinden sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Wandsbek:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 26.09.2019
Vorbemerkung:
Die Gesundheitsprävention ist der Bezirksamtsleitung ein wichtiges Anliegen. Neben einem strategischen Betrieblichen Gesundheitsmanagement erfolgen im Bezirksamt regelmäßig Ge-fährdungsbeurteilungen physischer und psychischer Belastungen gem. § 5 des Arbeits-schutzgesetzes und findet das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Anwendung. Im Fokus stehen insbesondere die Ermittlung belastender Arbeitsfaktoren, die Schaffung ge-sundheitserhaltener Arbeitsbedingungen sowie die Stärkung der Ressourcen der Beschäftigten zur Gesunderhaltung über Qualifizierungen.
Eine valide Einschätzung der Unterschiede ist aufgrund unterschiedlicher organisato-
rischer Strukturen, unterschiedlicher Mitarbeiterzahlen sowie individueller Krankheitsur-sachen nicht möglich. Im Übrigen s. Vorbemerkung.
Nein. Vgl. Drucksache 21/17169
Vgl. BV-Drucksache 20-7380
Vgl. Drucksache 21/15454
Bei den Maßnahmen im Zuge des Betrieblichen Gesundheitsmanagements handelt es sich um einen Mix aus Maßnahmen/Angebote für alle sowie einzelfall- und anlassbe-zogenen Maßnahmen.
Im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements, u. a. auch im Betrieblichen Eingliederungsmanagement und in den Gefährdungsbeurteilungen werden die Aspekte in den Blick genommen, die vom Arbeitsplatz oder der Arbeitssituation abhängig sind und auf die der Arbeitgeber Einfluss hat. Im Dialog mit den Beschäftigten werden ge-sundheitliche Risikofaktoren ermittelt und Lösungen erarbeitet. Im Umgang mit der sensiblen Thematik Krankheit haben sich dabei die Grundsätze Freiwilligkeit und Vertrauen bewährt.
In der genannten Drs. 21/18041 vom 14.08.2019 wird die Absicht zitiert den Pflege-stützpunkt weiter auszubauen. Bislang gibt es hierzu aber keine konkreten Überlegun-gen, die sich auf die Organisation auswirken. Insofern kann die Frage derzeit nicht be-antwortet werden.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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