Wie geht es weiter mit der Alten Landstraße?
Die Alte Landstraße im Stadtteil Poppenbüttel ist eine vierspurige Bezirksstraße und erstreckt sich von der Kreuzung Poppenbütteler Weg / Ulzburgerstraße bis zur Einmündung Brombeerweg / Heinrich-Traun-Straße. Ein Stück der Alten Landstraße von der Kreuzung Poppenbütteler Weg / Ulzburgerstraße bis zum Emekesweg wurde 2015 grundsaniert und umgebaut.
Die Straße wurde in dem oben angeführten Bereich auf zwei Spuren zurückgebaut, es wurden Radfahrstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht und die Nebenflächen einschließlich der Parkstände wurden überplant und neu gestaltet. Es gab bereits Überlegungen im LBSG, die Alte Landstraße ab Emekesweg bis zum Brombeerweg ebenfalls auf zwei Fahrspuren zu reduzieren und beidseitig Radfahrstreifen auf die Fahrbahn zu bringen. Seit der Umgestaltung der Alten Landstraße auf den oben angeführten Abschnitt haben sich dort weder planerisch noch baulich Veränderungen ergeben.
Anwohner beklagen zwischenzeitlich auch den Zustand der Fahrbahndecke, die besonders im Bereich Alte Landstraße / Vogtskamp offensichtlich ist und dort bereits zu Verwerfungen und Versackungen geführt hat.
Die Alte Landstraße ist eine der Hauptachsen für Pendler aus dem Raum Duvenstedt und den umliegenden Gemeinden. Aufgrund der starken Verkehre in beiden Richtungen ist Handlungsbedarf geboten, um Gefahrensituationen für die Pendler auszuschließen.
Eine mündliche Nachfrage beim LBSG ergab, dass derzeit die Planungen ausgesetzt seien, da es kein Personal für die Weiterführung der Planungen und Ausführungen gibt und der überwiegende Teil des Personals mit den Arbeiten an den Velorouten beschäftigt ist.
Vor diesen Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Antwort der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation 06.03.2019
Zu 1.:
Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) bearbeitet die Planungen für den Umbau der Alten Landstraße zwischen Brombeerweg und Emekesweg, welche derzeit fortgeführt werden. Der Bautermin wird derzeit mit benachbarten Bauvorhaben koordiniert.
Zu 2. und 3.:
Die Schäden sind bekannt. Der LSBG wird das Bezirksamt Wandsbek kontaktieren, um die ggf. erforderlichen Sanierungsmaßnahmen abzustimmen.
keine Anlage/n
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