Widmung von Wegeflächen im Bezirk Wandsbek Kleine Anfrage v. 26.03.2021
Eine Widmung ist eine Verfügung, die aus einem Grundstück des Privatrechts eine öffentliche Straße macht, auf der das öffentliche Straßenrecht Anwendung findet (z.B. StVO). Dadurch wird die Nutzung einer Verkehrsfläche für den Gemeingebrauch eröffnet. Die Widmung kann sowohl auf einzelne Verkehrsarten und Verkehrszwecke (z.B. dem Fußgängerverkehr) als auch räumlich (z.B. Tunnel) beschränkt werden.
Grundflächen, die als öffentliche Wege gewidmet sind und der Freien und Hansestadt Hamburg gehören, stehen im öffentlichen Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie sind dem Rechtsverkehr entzogen und müssen aus dem Grundbuch getilgt werden (§ 4 (1) HWG).
Die Widmung einer Straße dem öffentlichen Verkehr begründet Rechte (z.B. Zufahrt oder Sondernutzung) und Pflichten (z.B. Gehwegreinigung) der Anlieger. Ohne die Widmung einer Erschließungsanlage können keine Wegebaubeiträge erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Widmungen: §§ 6 und 8 Hamburgisches Wegegesetz
Entwidmungen: §§7 und 8 Hamburgisches Wegegesetz
Die Widmung bzw. die Beabsichtigung einer Widmung einer Wegefläche wird für jede Wegefläche getrennt im Amtlichen Anzeiger angezeigt.
Bei einer Widmung kann die urschriftliche Verfügung mit Lageplan beim
Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Management des öffentlichen Raumes, Am Alten Posthaus 2, 22041 Hamburg, eingesehen werden.
Bei einer Beabsichtigung einer Widmung liegt der Plan, über den Verlauf der genannten Wegefläche, für die Dauer eines Monats während der Dienststunden im Geschäftszimmer des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek, Am Alten Posthaus 2, Zimmer 214, 22041 Hamburg, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.
Während dieser Zeit können alle, deren Interessen durch die beabsichtigte
Maßnahme berührt werden, Einwendungen schriftlich oder zu Protokoll des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes des Bezirksamtes Wandsbek vorbringen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 30.03.2021
Bezirksamt Wandsbek:
Die Straßenakten werden routinemäßig stichprobenartig auf eine korrekte Widmung überprüft. Die auf diesem Wege ermittelten fehlerhaften Widmungen werden korrigiert. Abhängig von den Ergebnissen der Überprüfung kann es daher zu mehr oder weniger Widmungen führen.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Bekanntgabe der Widmung erfolgt über den öffentlichen Anzeiger, die Unterlagen können im Geschäftszimmer des zuständigen Fachamtes eingesehen werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 2.
Bezirksamt Wandsbek:
Im Rahmen der Einsicht der Unterlagen erfolgt keine weitere Information. Sollten weitere Informationen gewünscht werden, muss von Interessierten im Vorfeld ein Termin vereinbart werden.
Bezirksamt Wandsbek:
Viele Wegeflächen haben aus heutiger Sicht eine fehlerhafte Widmung erhalten bzw. gelten nach heutigem Recht nicht als gewidmet. Diese Widmung wird nachgeholt.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe zu 1.
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.