20-3133

Weshalb ist die Poppenbüttler Schleuse noch immer nicht repariert? Kleine Anfrage vom 27.07.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

An der Poppenbüttler Schleuse ist seit Ende des vergangenen Jahres ein Kettenglied gerissen, welches für den davorliegenden Alsterlauf fatale Folgen aufweist. Es herrscht seit Monaten Ebbe, das Ufer ist freigelegt. Das Feuchtgebiet im Hohenbuchenpark ist an vielen Stellen ausgetrocknet. Der Kanu-Steg an der Poppenbüttler Schleuse ist gesperrt und liegt komplett trocken. Das zu Wasser lassen eines Bootes ist schon lange nicht mehr möglich. Für den ansässigen Bootsverleih ist dies eine unmögliche Situation, die für die gesamte Saison erhebliche Umsatzeinbußen bedeutet.

Bereits Anfang des Jahres sollte die Schleuse repariert werden, doch passiert ist dies nichts. Am 07.04.2016 hat die Bezirksversammlung Wandsbek auf Antrag der CDU-Fraktion beschlossen, dass das Bezirksamt aufgefordert wird, für eine zeitnahe und ordentliche Reparatur der Poppenbüttler Schleuse zu sorgen. Im Nachgang zu dem Beschluss hat das Bezirksamt mitgeteilt: „Die Antriebskette ist als Sonderbauteil nicht lagermäßig verfügbar und befindet sich zurzeit in Fertigung. Nach der für die 21. KW avisierten Lieferung soll sie umgehend montiert werden. Nach dem Einbau der Kette wird der Umlaufgraben wieder geschlossen und der Wiederaufstau des Schleusenteiches beginnt.“ Mittlerweile haben wir die 30. Kalenderwoche und ein beginnender Wiederaufstau ist nicht ersichtlich. Dem Beschluss der Bezirksversammlung ist das Bezirksamt bis heute anscheinend noch immer nicht nachgekommen.

Den Bürgern und Anliegern fehlt jegliches Verständnis für diesen monatigen Stillstand. Es ist nicht nachvollziehbar, warum bisher nur provisorische oder Teilmaßnahmen erledigt, aber keine vollständige Wiederherstellung der Schleuse erreicht werden konnte. Um die negativen Folgen für die Umwelt des Alstertals nicht noch weiter zu verschlimmern, ist in dieser Sache Eile geboten. Das Bezirksamt muss jetzt endlich handeln und die gültigen Beschlüsse umsetzen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Der Eingang der Anfrage hat sich mit dem Wiederanstau der Poppenbütteler Schleuse in der 30. Kalenderwoche überschnitten. Dies vorausgeschickt beantwortet das Bezirksamt die Fragen wie folgt:                                                                                                                                            04.08.2016

 

  1. Ist die Poppenbüttler Schleuse mittlerweile wieder vollständig instand gesetzt worden? Wenn nein, warum nicht und bis wann wird dies geschehen?

Nein. Die Poppenbütteler Schleuse setzt sich aus verschiedenen Anlagenteilen zusammen. Erneuert wurden bisher die Antriebskette der Wehrklappe und die Lager der Antriebswelle. Weitergehende Instandsetzungen sollen im Zusammenhang mit der Realisierung der gemäß Wasserrahmenrichtlinie zu erzielenden Fischdurchgängigkeit ungefähr bis 2019 erfolgen. Hierfür wird zurzeit eine Machbarkeitsuntersuchung durchgeführt. Da sich aus der Planung Anpassungen der Stauanlage ergeben können, wurden bisher nur die notwendigsten Instandsetzungen durchgeführt.

 

  1. Wurde die neue Antriebskette der Schleuse eingebaut und wenn ja, wann? Wenn dies nach der Kalenderwoche 21 geschehen ist, warum ist es zu einer Verzögerung gekommen?

Die neue Kette wurde am 02.06.2016 eingebaut (22. KW). Die Verzögerung von ungefähr einer Woche entstand, weil die Normkette an ein erst mit dem Einbau freizulegendes, nicht dokumentiertes Anschlussbauteil angepasst werden musste.

 

  1. Wann wurde die Verschottung des Bypasses, also die um den Poppenbütteler Teich herumgeführte Überlaufrinne, abgeschlossen, wie wurde dies gemacht und welche Kosten sind dabei entstanden (für Material und Arbeitszeit bitte getrennt angeben)? Welchen Sinn hat diese Verschottung, wenn das Hauptwehr noch unverschlossen ist?

Der Dammbalkeneinbau im Umlaufgerinne wurde am 09.06.2016 mit Nebenarbeiten abgeschlossen. Dazu wurden Dammbalken in die Bestandsprofile eingelassen.

Materialkosten: 2.645,39 Euro,

Kosten für Personal- und Geräteeinsatz: 6.863,78 Euro.

Der Umlaufgraben ist im Normalzustand durch Dammbalken verschlossen, weil er nur geöffnet wird, wenn für entsprechende Arbeiten der Abfluss am oder im Wehrgerinne für eine längere Zeit unterbunden werden muss. Im Übrigen siehe Antwort zu 4.

 

  1. Weshalb ist das Hauptwehr noch immer nicht verschlossen, so dass mit dem Wiederaufstau begonnen werden kann? Warum wurde das Hauptwehr nicht auf gleiche Weise und zur gleichen Zeit mit Holzbohlen verschlossen, wie der Bypass?

Entsprechend der Vorbemerkung ist der Wiederanstau am Hauptwehr inzwischen erfolgt.

Das Wehrgerinne war mit Dammbalken abgesperrt, um die Untersuchung der Wehrklappe und die anschließende Kettendemontage sowie den Einbau der neuen Kette vornehmen zu können. Solange das Wehrgerinne für Arbeiten abgesperrt ist, muss es von durchströmendem Wasser freigehalten werden. Dazu dient  der geöffnete Umlaufgraben.

Nach dem Ketteneinbau musste der Zulauf zum Umlaufgraben wieder geschlossen werden. Diese Arbeiten können nur bei geringer Strömung und möglichst niedrigem Wasserstand durchgeführt werden, die Dammbalken mussten daher zuerst aus dem Wehrgerinne ausgebaut werden.

Der zwischenzeitlich erfolgte Wiederanstau wurde verschoben, um Prüfungen an der Slip-anlage im Schleusenteich durchführen zu können.

 

  1. Wann und wie wird das Hauptwehr verschlossen? Welche Kosten entstehen dabei und wer trägt diese?

Siehe Vorbemerkung. Das Anheben der Wehrklappe ist ein üblicher, durch Personal des Bezirksamtes vorzunehmender Betriebsvorgang. Hierfür entstehen keine besonderen Kosten.

 

  1. Wie hat sich der niedrige Wasserstand in dem Schleusenteich auf die Flora und Fauna ausgewirkt? Gibt es noch Fischbestand in dem Schleusenteich und wie stark ist dieser zurückgegangen?

Dem Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse über erhebliche Auswirkungen auf Flora und Fauna und den vormaligen Fischbestand im Schleusenteich vor. Es ist davon auszugehen, dass die an das Staumilieu angepassten Fische flussabwärts gewandert sind und die wechselnden Wasserstände einzelne Arten in der Fortpflanzung vorübergehend gestört haben können.

 

  1. Die Uferbefestigungen entlang des Alsterlaufs liegen seit Monaten trocken. Wie wirkt sich dies auf die Befestigung aus? Welche Schäden an den Uferbefestigungen sind dadurch entstanden und in welcher Schadenshöhe insgesamt? Falls dies noch nicht untersucht wurde, wann soll dies geschehen?

Bei sachgemäßer Ausführung ist eine Beschädigung von Uferbefestigungen durch niedrige Wasserstände nicht zu erwarten. Bezirkseigene Befestigungen sind daher nicht betroffen. Genehmigte Uferbefestigungen Dritter sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1. Wie hat sich das fehlende Wasser auf das Feuchtgebiet im Hohenbuchenpark ausgewirkt? Wie hat sich die Wasserqualität dort verändert und welche Auswirkungen hat dies insbesondere auf den Fisch- und Vogelbestand?

Dem Bezirksamt liegen keine Erkenntnisse über Auswirkungen der Wasserstandsabsenkung in der Poppenbütteler Schleuse auf die Gewässer im Hohenbuchenpark vor. Nach dem Eindruck einer Begehung im Juni erschienen diese nicht trockener als üblich.

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass insbesondere im Hohenbuchenpark in Folge der mangelnden Wasserqualität immer wieder tote Fische beobachtet wurden?

Nein, siehe Antwort zu Frage 8. Im Übrigen korrespondiert dort lediglich der Wasserspiegel des alsternahen Teiches mit dem Alsterwasserstand.

 

  1. Der Steg zum Einlass für die Kanus am Teich ist durch einen Bauzaun abgesperrt. Dieser wird jedoch immer wieder unbefugt durchbrochen. Wie kontrolliert und gewährleistet das Bezirksamt die Sicherheit der Baustelle insbesondere an dem Steg, der mehrere Meter über dem Grund liegt?

Bei regelmäßigen Kontrollen wird der Bauzaun überprüft und erforderlichenfalls wieder befestigt.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n