Wertvolle historische Baustruktur im Bereich der Amtsstraße in Rahlstedt erhalten Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion und der GRÜNEN-Fraktion
Anfang 2014 wurde in Rahlstedt der Bebauungsplan Rahlstedt 127 festgestellt. Er beinhaltet auch Bereiche, in denen Festsetzungen über städtebauliche Erhaltungsbereiche gelten. Sie dienen der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart dieser Bereiche auf Grund ihrer städtebaulichen Gestalt und liefern die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Schutz der erhaltenswerten, städtebaulichen Strukturen im Plangebiet. Diese zeichnen sich neben Wohngebäuden jüngeren Datums durch etliche villenähnliche Einfamilienhäuser insbesondere der Gründerzeit aus. Die Bebauung aus der Zeit von etwa 1890 bis zum Beginn des Ersten Weltkrieges wurde in den 1920er bis 1930er Jahren ergänzt. Auch diese baulichen Zeugnisse ergänzen die Bebauung der Gründerzeit und prägen insgesamt große Teile des Plangebiets.
Diese Bebauungsstrukturen setzen sich südlich des Gebiets des Bebauungsplans 127 fort, sind dort jedoch nicht geschützt. Auch diese wichtigen historischen Zeugnisse, die für Rahlstedt und das Quartier an der südlichen Amtsstraße eine herausragende identitätsstiftende Funktion haben und in besonderer Weise zu Attraktivität und Lebensqualität beitragen, wollen wir vor bloßen wirtschaftlichen Verwertungsinteressen und vor Überformungen mit Gebäuden bewahren, die sich hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Ortsbild und Stadtgestalt nicht einfügen.
Wenn wir jetzt nicht handeln, ist zu befürchten, dass das Gesicht von Alt-Rahlstedt immer mehr verblasst und viele Straßenzüge ihren typischen Charme verlieren.
SPD und Grüne in Wandsbek und in Hamburg stehen für die erfolgreichen Wohnungsbauprogramme der Stadt, damit genügend bezahlbarer Wohnraum geschaffen wird und niemand durch zu hohe Mieten verdrängt wird. Gleichzeitig ist es uns wichtig, Augenmaß zu bewahren. Wir wollen unsere Stadtteile mit ihren gewachsenen historischen Strukturen und mit ihrem Grün auch noch in 20 Jahren und darüber hinaus wiedererkennen können.
Dies vorausgeschickt möge der Planungsausschuss beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten,ein Verordnungsverfahren für den Erlass einer städtebaulichen Erhaltungsverordnung für Teilbereiche von Alt-Rahlstedt rund um die südliche Amtsstraße und angrenzende Bereiche einzuleiten.
keine Anlage/n
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