21-5964

Weniger Versiegelung und mehr Grün für Wandsbek - Wie geht es weiter? Kleine Anfrage vom 10.10.2022

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

In einer kürzlich gestellten Kleinen Anfrage, Drs. 21-5690, haben wir uns über den Stand der Umsetzung des im vergangenen Sommers beschlossenen Antrags (Drs. 21-3652) zur Einhaltung der Vorschriften nach § 9 HBauO zur Versiegelung auf Privatgrundstücken erkundigt. Da die Beantwortung der Kleinen Anfrage noch viele Fragen offen lies und das Thema versiegelter Flächen in Vorgärten zu wichtig ist, um es versanden zu lassen, haben wir einige Nach- und Anschlussfragen.

 

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

1)   Wie wurden Rahlstedter Grundstückseigentümer:innen, wie im Petitumspunkt 1 der Drucksache 21-3652 gefordert, neben einer allgemeinen Pressemitteilung über die Einhaltungspflicht des §9 der Hamburger Bauordnung informiert?

 

2)   Wieso ist die Versendung der Pressemitteilung zur Information über die Vorschriften nach § 9 HBauO zur Versiegelung auf Privatgrundstücken erst mehr als ein Jahr nach Beschluss des Antrags erfolgt?

 

3)   Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Grundstückseigentümer:innen die wichtigen Informationen zur Einhaltungspflicht des §9 der Hamburger Bauordnung erhalten?

 

4)   In der Drs. 21-5690 heißt es „Das Bezirksamt Wandsbek wird weiterhin anlassbezogen gegen Verstöße nach § 9 der Hamburgischen Bauordnung vorgehen.“ Was bedeutet in diesem Fall „anlassbezogen“ ?

 

5)   Auf welchem Wege erfährt das Bezirksamt von Verstößen gegen §9 der Hamburgischen Bauordnung?

 

6)   Geht das Bezirksamt proaktiv gegen Verstöße gegen §9 der Hamburgischen Bauordnung vor? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht?

 

7)   Gegen wie viele Verstöße gegen § 9 der Hamburgischen Bauordnung ist das Bezirksamt Wandsbek in den Jahren 2022, 2021, 2020 und 2019 vorgegangen? Bitte nach Stadtteilen und Jahren auflisten.

 

a)      In wie vielen Fällen wurden Grundstückseigentümer:innen ausfindig gemacht?

 

b)      In wie vielen Fällen wurden Grundstückseigentümer:innen kontaktiert?

 

c)      In wie vielen Fällen wurden weitere Maßnahmen ergriffen? Bitte erläutern welche.

 

8)      Wie viele Verstöße gegen § 9 der Hamburgischen Bauordnung wurden dem Bezirksamt von a) Wegewarten b) Bürger*innen und c) sonstigen Personen in den Jahren 2022, 2021, 2020 und 2019 gemeldet? Bitte nach Stadtteilen und Jahren auflisten.

 

9)      Was genau umfasst das im Koalitionsvertrag von SPD/Grünen angekündigte „Entsiegelungsprogramm“?

 

a)      Welche Themenfelder konnten bisher identifiziert werden?

 

b)      Bis wann soll das Programm fertig konzeptioniert sein?

 

c)      Bis wann soll mit der Umsetzung des Programms begonnen werden?

 

d)      Wie viel finanzielle Mittel sind im Entsiegelungsprogramm wofür genau eingeplant?

 

e)      Wann und wo wird die Bevölkerung darüber informiert?

 

f)        Wie werden die Bezirke und Bezirksämter mit in die Entwicklung- und Umsetzungsprozesses des Entsiegelungsprogramms einbezogen?

 

 

 

Petitum/Beschluss

Sachverhalt:

 

In einer kürzlich gestellten Kleinen Anfrage, Drs. 21-5690, haben wir uns über den Stand der Umsetzung des im vergangenen Sommers beschlossenen Antrags (Drs. 21-3652) zur Einhaltung der Vorschriften nach § 9 HBauO zur Versiegelung auf Privatgrundstücken erkundigt. Da die Beantwortung der Kleinen Anfrage noch viele Fragen offen lies und das Thema versiegelter Flächen in Vorgärten zu wichtig ist, um es versanden zu lassen, haben wir einige Nach- und Anschlussfragen.

 

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

1)   Wie wurden Rahlstedter Grundstückseigentümer:innen, wie im spunkt 1 der Drucksache 21-3652 gefordert, neben einer allgemeinen Pressemitteilung über die Einhaltungspflicht des §9 der Hamburger Bauordnung informiert?

 

2)   Wieso ist die Versendung der Pressemitteilung zur Information über die Vorschriften nach § 9 HBauO zur Versiegelung auf Privatgrundstücken erst mehr als ein Jahr nach Beschluss des Antrags erfolgt?

 

3)   Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass die Grundstückseigentümer:innen die wichtigen Informationen zur Einhaltungspflicht des §9 der Hamburger Bauordnung erhalten?

 

4)   In der Drs. 21-5690 heißt es „Das Bezirksamt Wandsbek wird weiterhin anlassbezogen gegen Verstöße nach § 9 der Hamburgischen Bauordnung vorgehen.“ Was bedeutet in diesem Fall „anlassbezogen“ ?

 

5)   Auf welchem Wege erfährt das Bezirksamt von Verstößen gegen §9 der Hamburgischen Bauordnung?

 

6)   Geht das Bezirksamt proaktiv gegen Verstöße gegen §9 der Hamburgischen Bauordnung vor? Wenn ja, wie genau? Wenn nein, warum nicht?

 

7)   Gegen wie viele Verstöße gegen § 9 der Hamburgischen Bauordnung ist das Bezirksamt Wandsbek in den Jahren 2022, 2021, 2020 und 2019 vorgegangen? Bitte nach Stadtteilen und Jahren auflisten.

 

a)      In wie vielen Fällen wurden Grundstückseigentümer:innen ausfindig gemacht?

 

b)      In wie vielen Fällen wurden Grundstückseigentümer:innen kontaktiert?

 

c)      In wie vielen Fällen wurden weitere Maßnahmen ergriffen? Bitte erläutern welche.

 

8)      Wie viele Verstöße gegen § 9 der Hamburgischen Bauordnung wurden dem Bezirksamt von a) Wegewarten b) Bürger*innen und c) sonstigen Personen in den Jahren 2022, 2021, 2020 und 2019 gemeldet? Bitte nach Stadtteilen und Jahren auflisten.

 

9)      Was genau umfasst das im Koalitionsvertrag von SPD/Grünen angekündigte „Entsiegelungsprogramm“?

 

a)      Welche Themenfelder konnten bisher identifiziert werden?

 

b)      Bis wann soll das Programm fertig konzeptioniert sein?

 

c)      Bis wann soll mit der Umsetzung des Programms begonnen werden?

 

d)      Wie viel finanzielle Mittel sind im Entsiegelungsprogramm wofür genau eingeplant?

 

e)      Wann und wo wird die Bevölkerung darüber informiert?

 

f)        Wie werden die Bezirke und Bezirksämter mit in die Entwicklung- und Umsetzungsprozesses des Entsiegelungsprogramms einbezogen?

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n