22-3014

Welttoilettentag: Modellprojekt als Vorbild für Hamburg in Wandsbek starten! Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.12.2025 (Drs. 22-2796)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 05.02.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.54

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

  1. Die Bezirksversammlung Wandsbek wünscht sich ein Modellprojekt "Öffentliche Toiletten für Wandsbek", das kostengünstige Varianten beispielsweise für den Einsatz an Spielplätzen evaluieren soll."
  2. Die Bezirksversammlung bittet um einen Referentenvortrag der SRH im KUV mit beispielsweise folgenden Fragestellungen:
  • Welche Toilettenmodelle gibt es über die Rahmenvertragspartner der SRH (mit Kosten)?
  • Werdegang: Wie entsteht ein Kiosk-WC?
  • Inwieweit können und dürfen alternative Finanzierungsmöglichkeiten einfließen für den Bau einer öffentlichen Toilette und gibt es hier bereits Erfahrungen?
  1. Die Fachbehörde wird gebeten zu prüfen und darzustellen, welche alternativen Finanzierungsmöglichkeiten eines Modellprojektes Öffentliche Toiletten in Wandsbek möglich sind.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der SRH wie folgt Stellung:

Vorbemerkung

Seit Übertragung der Zuständigkeit für Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten auf die SRH zum 01.01.2017 wie in der von der Bezirksversammlung genannten bürgerschaftlichen Drs. 21/5143 dargestellt - wurde in Hamburg eine Vielzahl der WC-Anlagen saniert, ältere abgängige Automatik-Toiletten durch neue Anlagen ersetzt, und es sind verschiedene Neubauten entstanden. Der Senat hat dabei die ihm zur Verfügung gestellten Steuermittel immer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu verwenden. Im Hinblick auf die vielfältigen gesellschaftlichen Aufgaben ist eine noch engmaschigere und flächendeckendere Versorgung mit öffentlichen Toiletten regelhaft nicht leistbar.

Die BUKEA gestaltet ihre Planungen daher immer im Rahmen der erforderlichen Priorisierungen: Angenommene Bedarfe für Toilettenstandorte sind insgesamt zu priorisieren und auf Umsetzbarkeit zu überprüfen. Unabhängig von den in Bau, Betrieb und Unterhaltung entstehenden Kosten je Standort wird immer nur eine begrenzte Anzahl von Vorhaben realisierbar und zu betreiben sein. Bei allen Sanierungsmaßnahmen und Neubauten erfolgt die Standortauswahl und -gestaltung öffentlicher WC-Anlagen wie in Drs. 21/5143 unter Punkt 4.5 dargestellt u.a. so, dass auch eine möglichst hohe Sozialkontrolle, eine gute Wahrnehmbarkeit im öffentlichen Raum und die Vermeidung von Angsträumen gewährleistet sind. Gerade in einer Großstadt müssen öffentliche WC-Anlagen vandalismusgehemmt sein, um eine Betreibbarkeit sicherzustellen. Schmierereien an der Fassade oder im Innenraum, Verstopfungen, Beschädigungen der Ausstattung oder an der Fassade, Brände und sogar Explosionen etwa in der Toilettenanlage am Kinderspielplatz im Hammer Park sind Probleme, mit denen die SRH umgehen muss. Die Schäden müssen technisch zu beheben und finanziell tragbar sein.

Die Aussage im Drucksachentext der Bezirksversammlung: „…Dabei haben sich ermutigende Informationen ergeben, dass durch Ausgewogenheit von Kosten und Effizienz deutlich mehr „ÖWCs“r unseren Bezirk möglich wären.“ kann daher nicht nachvollzogen werden. Zur Realisierung von „kostengünstigen Varianten“ hatte die SRH bereits ihre Bedenken formuliert.

Die BUKEA hatte im Jahr 2023 umfassend zu Fragen aus dem Jugendhilfeausschuss Wandsbek am 27.09.23 Stellung genommen. Diese Fragen u.a. zur Ausstattung von Kinderspielplätzen mit öffentlichen Toiletten waren im Rahmen des Vortrags zu „Richtlinien für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen“ Neufassung zum 15.02.23 an die BUKEA herangetragen worden. Die hier getroffenen Aussagen gelten fort. Insbesondere sieht die BUKEA als für die öffentlichen Spielplätze zuständigeFachbehörde kein Erfordernis, die öffentlichen Spielplätze regelhaft mit Toiletten auszustatten. Öffentliche Spielplätze werden laut Landschaftsprogramm für einen Einzugsradius von 400 m Fußwegentfernung um die angrenzenden Wohnungen errichtet. Bei dieserFußwegentfernung ist das Aufsuchen der Toiletten in den privaten Wohneinrichtungen möglich.

In der Planung und im Betrieb von öffentlichen Spielplätzen durch das zuständige Fachamt Management des öffentlichen Raums in den Bezirksämtern wird dabei grundsätzlich eine Mischung altersspezifischer Spielangebote entwickelt und umgesetzt. Vorrangig werden öffentliche Spielplätze in Hamburg aber für die Altersgruppe von 6 bis 17 Jahren geplant, gebaut und unterhalten. Spielplätze für Kleinkinder (bis 5 Jahre) sind laut der Hamburger Bauordnung (HBauO) wohnungsnah herzustellen, vgl. § 10 HBauO (Kinderspielflächen). Diese Verpflichtung, wohnungsnahe Spielmöglichkeiten bei Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen auf dem eigenen Grundstück herzustellen, gilt bei Wohnungsneubau. Erreicht werden soll, dass Kleinkinder keine weiten Wege gehen müssen und direkt auf dem Grundstück altersgerechte Spielmöglichkeiten vorfinden.

Öffentliche Toilettenanlagen werden grundsätzlich nur auf überregional genutzten öffentlichen Spielplätzen betrieben wie z. B. auf den Spielplätzen Bullerberge in Planten un Blomen, Marienhöhe/“Rissener Kiesgrube“ oder im Wilhelmsburger Inselpark. Bei sog. Quartiers-spielplätzen, die keine überregionale Ausstrahlung haben und dem Charakter nach überwiegend von Anliegenden genutzt werden, geht die BUKEA davon aus, dass die privaten Sanitäreinrichtungen in angemessener bzw. zumutbarer Entfernung erreichbar sind. Dabei spielt das Argument, ob der Spielplatz vielbesucht ist, keinerlei Rolle.

Im Jahr 2022 wurde am Spielplatz Schemmannstraße ein barrierefrei nutzbares, vandalismusgehemmt gebautes Kiosk-WC neu gebaut. Argumente dafür waren primär die überregionale Bedeutung und auch die besondere Ausstattung, die teilweise behindertengerecht ist (z.B. mit rollstuhlbefahrbarem Karussell, sieheSpielplatz Schemmannstraße - hamburg.de).

Zu den Beschlusspunkten dieser Drucksache:

Zu Punkt 2.:

Die SRH beantwortet die Fragen der Bezirksversammlung nachstehend schriftlich und verzichtet auf die Entsendung eines Referenten. Über diese Antworten hinaus steht die SRH wie zugesagt grundsätzlich mit ihrer beratenden Unterstützung in Abstimmung mit der BUKEA zur Verfügung.

Welche Toilettenmodelle gibt es über die Rahmenvertragspartner der SRH (mit Kosten)?

Die SRH hatte im Dezember 2025 im Rahmen des Austausches mit dem Projektteam der Bezirksversammlungs-Koalition die Darstellungen realisierbarer Toilettentypen zur Verfügung gestellt. Sie sind insofern der Bezirksversammlung bekannt. Die Gesamtkosten sind abhängig vom Standort und den Gegebenheiten vor Ort und können erst im Verlauf einer Standortplanung konkret ermittelt werden.

Werdegang: Wie entsteht ein Kiosk-WC?

Kiosk-WC sind ein Sammelbegriff insbesondere für Kioske, Eiscafés, Cafés, kleine Gaststätten oder Imbisse, die an Gewerbetreibende vermietet werden. Das Hauptaugenmerk in diesem Mietverhältnis liegt dabei auf der Bereitstellung der öffentlichen Toiletten.

Die Planung eines neuen Kiosk-WCs unterscheidet sich in der Prüfung der Attraktivität eines Standortes von der standardmäßigen Planung einer öffentlichen Toilette. Kiosk-WC sind immer an Passanten- und Besucherströmen und Orten mit hoher Aufenthaltsqualität als Einzelbauwerk(e) oder als nachrangige Alternative in ein öffentliches Gebäude integriert zu errichten. Sie sind nur dort wirtschaftlich erfolgreich betreibbar.

Sollte ein gastronomischer Betrieb erfolgversprechend sein, bietet die SRH das Kiosk-WC in einer öffentlichen Immobilienbörse an und schließt entsprechende Gewerbemietverträge für eine gastronomische Einrichtung mit der Verpflichtung eine öffentliche Toilette zu betreiben.

Inwieweit können und dürfen alternative Finanzierungsmöglichkeiten einfließen für den Bau einer öffentlichen Toilette und gibt es hier bereits Erfahrungen?

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten werden projektbezogen geprüft, sie erfolgten bereits z.B. aus Mitteln des Rahmenprogramms integrierte Stadtteilentwicklung (RISE) oder durch Mittel der Bezirksversammlung.

Zu Punkt 3.:

Ein Modellversuch wie von der Bezirksversammlung vorgeschlagen ist weder von der BUKEA finanzierbar noch wird er als fachlich sinnvoll eingeschätzt. Dieser bezirklichen Empfehlung kann nicht entsprochen werden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
05.02.2026
Ö 14.54
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Hammer Park

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.