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Welche Räume des Bezirksamts Wandsbek können unter welchen Bedingungen angemietet werden? Kleine Anfrage vom 16.03.2026

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

In vielen Hamburger Bezirken besteht für Vereine, Initiativen, politische Gruppen oder Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Räume der Verwaltung oder öffentlicher Einrichtungen für Veranstaltungen, Sitzungen oder Informationsangebote zu nutzen. Für eine bessere Transparenz hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten im Bezirk Wandsbek ist es hilfreich zu wissen, welche Räume grundsätzlich zur Verfügung stehen und unter welchen organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Bedingungen diese genutzt werden können.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 25.03.2026

  1. Welche Räume, die dem Bezirksamt Wandsbek zurechnet werden, können angemietet werden? Bitte Standorte mit Adresse angeben.

Bezirksamt Wandsbek:

  • Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg:
    Bürgersaal / Raum 401, Rahlstedt / Raum 402-403, Alstertal / Raum 501A, Bramfeld / Raum 502, Walddörfer / Raum 503
  • Herthastraße 16, 22179 Hamburg
  • Jenfelder Straße 252, 22045 Hamburg
  • Tegelsbarg 2b, 22399 Hamburg
  • Berner Heerweg 395-397, 22159 Hamburg
  • Feldschmiede 15d, 22159 Hamburg
  • Greifenberger Straße 73, 22147 Hamburg
  • Oppelner Straße 49, 22045 Hamburg
  • Redder 2 b, 22393 Hamburg
  • Herthastraße 20 a, 22179 Hamburg
  1. Welche Voraussetzungen müssen Antragstellerinnen und Antragsteller erfüllen, um einen Raum anzumieten?

Bezirksamt Wandsbek:

Der Rahmen ist in der DA Nutzungsentgelte unter Punkt 1 festgelegt (siehe Anlage).

  1. Für welche Zwecke dürfen diese Räume genutzt werden (z. B. politische Veranstaltungen, Vereinsversammlungen, kulturelle Veranstaltungen, private Feiern etc.)?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe DA Nutzungsentgelte unter den Nummern 1-3.

  1. Wie groß sind die Räume, die angemietet werden können, jeweils? Bitte Quadratmeter und maximale Personenzahl angeben.

Bezirksamt Wandsbek:

- Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg:

  • Bürgersaal (307 qm, max. 300 Personen)
  • Alstertal (32 qm, max. 18 Personen)
  • Bramfeld (40 qm, max. 24 Personen)
  • Rahlstedt (56 qm, max. 25 Personen)
  • Walddörfer (26 qm, max. 12 Personen)
  • Herthastraße 16, 22179 Hamburg: Tonstudio <25 m², max. 4 Personen
  • Jenfelder Straße 252, 22045 Hamburg: Keine konkreten Räume und Personenanzahl vorgesehen, Gesamtnutzfläche des Gebäudes: 633 m²
  • Tegelsbarg 2b, 22399 Hamburg: Keine konkreten Räume und Personenanzahl vorgesehen, Gesamtnutzfläche des Gebäudes: 930 m²
  • In den Seniorentreffs Berner Heerweg 395-397, Feldschmiede 15 d, Greifenberger Straße 73, Oppelner Straße 49, Redder 2 b und Herthastraße 20 a werden keine gesonderten Quadratmeter ausgewiesen, sondern die Komplettnutzung angeboten.

Die Personenzahl wird in Abstimmung der Art der Veranstaltung und des Ablaufes jeweils im Einzelfall betrachtet und gemäß brandschutz- und arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben mit dem Veranstalter abgestimmt und festgelegt.

  1. Wie hoch sind explizit die Kosten zur Anmietung der jeweiligen Räume?

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe DA Nutzungsentgelte unter den Nummern 2 und 3 und den Anlagen 1 und 2.

  1. Gibt es Unterschiede bei den Nutzungsbedingungen oder Gebühren für gemeinnützige Organisationen, politische Parteien, Initiativen oder Privatpersonen? Wenn ja, welche?

Bezirksamt Wandsbek:

Ja, siehe DA Nutzungsentgelte unter den Nummern 2 und 3 und den Anlagen 1 und 2.

  1. Wie bzw. durch wen können die Räume jeweils angemietet werden?

Bezirksamt Wandsbek

Für die Mitbenutzung von Räumen legt die Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter nicht gesondert fest, wer diese Räume anmieten kann.

  1. Wer legt die Kosten für die Vermietung fest?

Bezirksamt Wandsbek:

Das Bezirksamt Wandsbek gemäß der DA Nutzungsentgelte.

  1. Welche Vermietungsbedingungen gelten jeweils für diese Räumlichkeiten?

Bezirksamt Wandsbek

Siehe DA Nutzungsentgelte und Anlagen des Überlassungs- und Nutzungsvertrages.

  1. Welche Nutzungsbedingungen (z. B. Hausordnung, Sicherheitsauflagen, zeitliche Einschränkungen) gelten für die Anmietung dieser Räume?

Bezirksamt Wandsbek

Siehe DA Nutzungsentgelte und Anlagen des Überlassungs- und Nutzungsvertrag.

  1. Wie viele Veranstaltungen fanden pro Monat 2025 im Bürgersaal statt?

Bezirksamt Wandsbek

Durchschnittlich fanden 24-25 Veranstaltungen im Monat statt.

  1. Am 30. Januar 2026 berichtete das Hamburger Abendblatt unter dem Titel: „Eskalierender Antisemitismus“: Jüdische Studierende fordern mehr Schutz“, dass Räumlichkeiten der Universität Hamburg an Personen vergeben wurden, die der BDS nahestünden. BDS („Boycott, Disinvestment and Sanctions“) sei eine internationale politische Kampagne, die Israel von der Landkarte tilgen will, so das Abendblatt. Gab es bestreben von Personen, die der BDS-Bewegung zuzuordnen werden, Räumlichkeiten des Bezirksamtes anzumieten? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Bezirksamt Wandsbek

Nein.

  1. Wurden Anträge auf Raumnutzung in den letzten 5 Jahren abgelehnt? Wenn ja, aus welchen Gründen und wie häufig?

Bezirksamt Wandsbek

Zu den Seniorentreffs und Häusern der Jugend liegen keine Informationen vor, dass Anträge abgelehnt wurden.

Anträge zu den Räumen Am Alten Posthaus 4 (Bürgersaal und angrenzende Räume) wurden abgelehnt, wenn die Räume bereits vergeben waren, weil sie aufgrund der Schließung im Zuge des Corona Lockdowns nicht zur Verfügung standen, ein Wasserschaden bestand, der Einbau der Konferenzanlage erfolgte oder die Restaurierung des Parketts und weiteren Baumaßnahmen stattfanden.

2021: 51

2022: 59

2023: 44

2024: 52

2025: 73

Anhänge

Dienstanweisung über die Nutzungsentgelte der Bezirksämter

Überlassungs- und Nutzungsvertrag

Lokalisation Beta
Am Alten Posthaus Herthastraße Jenfelder Straße Tegelsbarg Berner Heerweg Feldschmiede Greifenberger Straße Greifenberger Straße Oppelner Straße Redder

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Themen Beta

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