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Welche Leistungen erbringt das Bezirksamt Wandsbek in den Bereichen Gesundheits-schutz, Gesundheitsförderung und Prävention? Kleine Anfrage vom 16.09.2019

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Gesundheitsförderung und Prävention beruhen in Hamburg auf gezielt aufgebauten Strukturen zur Integration gesundheitsfördernder Projekte in Handlungsfeldern wie zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, der Schule, der Stadtentwicklung, im Sport, in Betrieben oder in Senioreneinrichtungen.

 

Die Vielfalt an Maßnahmen und Angeboten aber auch an Akteuren und Institutionen ist beein-druckend. Fachbehörden der Freien und Hansestadt Hamburg sowie Sozialversicherungsträ-ger sind sowohl Akteure als auch Kostenträger und werden durch private Anbieter und Vereine oder auch Bundesinstitutionen ergänzt.

 

Die Akteure und Institutionen der Gesundheitsförderung und Prävention realisieren ihre An-sätze vor dem Hintergrund eines jeweils spezifischen Aufgabenspektrums.

 

So sind zum Beispiel die Schwerpunkte der Fachämter für Gesundheit der Bezirksämter zum einen im Gesundheitsschutz zu sehen. Hierzu zählen u.a. Hygieneüberwachung, Infektions-schutz, umweltbezogener Gesundheitsschutz und die Medizinalaufsicht.

 

Zum andern bieten die Bezirke Beratung und Information, Gesundheitsförderung und Präven-tion, niedrigschwellige Angebote und aufsuchende Gesundheitshilfen und führen Veranstal-tungen durch.

 

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Leitung des Bezirksamtes Wandsbek:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:               24.09.2019

 

Bezogen auf die Quartale Q1 und Q2  2019:

 

1. Welche Maßnahmen wurden vom Fachamt für Gesundheit des Bezirksamtes Wandsbek im Betrachtungszeitraum für die folgenden Bereiche durchgeführt?

 

a. Hygieneüberwachung

 

Im Infektionsschutz und der Hygieneüberwachung führt das Fachamt Gesundheit Regelbegehungen und/oder anlassbezogene Begehungen auf Grundlage folgender Gesetze durch:

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG),

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG).

 

Folgende Einrichtungen werden begangen:

 

 Krankenhäuser,

 Arzt- und Zahnarztpraxen,

 Pflegeheime,

 Kindertageseinrichtungen,

 Schulen,

 Heilpraktiker

 Physiotherapiepraxen,

 Gemeinschaftsunterkünfte,

 Krankentransportdienste,

 Ambulante Pflegedienste,

 technische Bäder,

 Tattoo- und Kosmetik-Studios,

 Labore,

 Hebammenpraxen.

 

 

b. Infektionsschutz

 

Siehe Antwort zu 1a.

 

 

c. Umweltbezogener Umweltschutz

 

Das Fachamt Gesundheit hat im Betrachtungszeitraum keine Maßnahmen durchgeführt.

 

 

d. Medizinalaufsicht

 

Siehe Antwort zu 1a.

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezogen auf den Zeitraum 2018 und 2019 (Q1 und Q2):

 

2. Wie viele Beratungen zu Themen der Gesundheitsförderung und Prävention wurden von Mitarbeitern des Bezirksamtes Wandsbek im Betrachtungszeitraum erbracht? Um eine Gliederung nach Quartalen und Themenschwerpunkten wird gebeten.

 

Es erfolgen keine regelhaften Dokumentationen zu der Anzahl der Beratungen.

 

 

3. Was ist im Hinblick auf das Dienstleistungsspektrum des Bezirksamtes unter „nieder-schwelligen Angeboten“ in der Gesundheitsförderung zu verstehen?

 

Das Gesundheitsamt definiert niedrigschwellige Angebote in der Gesundheitsförderung so, dass es jedem Bürger bzw. jeder Bürgerin und Mitarbeitenden von Einrichtungen zu den Ge-schäftszeiten möglich ist, mit dem Gesundheitsamt ohne Terminvereinbarung in Kontakt zu treten. Zudem sucht das Gesundheitsamt auch nach Bedarf zu Hause bzw. in der Einrichtung auf.

 

 

a. Welche Angebote wurden im Betrachtungszeitraum gemacht?

 

Daraus ergibt sich das folgende niedrigschwellige Angebot des Gesundheitsamtes:

 

 Die Beratungsstelle für Körperbehinderte sucht bei Bedarf die Bürgerinnen und Bürger zu Hause auf und berät.

 Der Sozialpsychiatrische Dienst sucht Bürgerinnen und Bürger bei Bedarf an ihrem Aufenthaltsort auf. Die Bürgerinnen und Bürger können sich zu den Geschäftszeiten im Sozialpsychiatrischen Dienst persönlich oder telefonisch melden und um Hilfe und Beratung nachsuchen. Es werden offene Gruppenangebote vorgehalten.

 Der Jugendpsychiatrische Dienst sucht Kinder und Jugendliche bei Bedarf an ihrem Aufenthaltsort auf. Die Bürgerinnen und Bürger können sich zu den Geschäftszeiten im Jugendpsychiatrischen Dienst persönlich oder telefonisch melden und um Hilfe und Beratung nachsuchen.

 Der Schulärztliche Dienst berät bei Bedarf Schulen. Zudem berät er während der Schuleingangsuntersuchung die Eltern und ihre Kinder, u.a. zu Impfungen.

 Der Schulzahnärztliche Dienst sucht Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen auf und untersucht den Zahnstatus.

 Die Mütterberatung bietet offene Gruppen in Einrichtungen in Stadtteilen (z.B. Eltern-Kind-Zentren, Elternschulen etc.) an. Bei Bedarf werden Hausbesuche bei den Familien durchgeführt.

 Der Infektionsschutz und die Kommunalhygiene beraten Schulen, Kitas und andere Gemeinschaftseinrichtungen zu Fragen der Hygiene und Verhütung von übertragbaren Erkrankungen, bei Bedarf auch vor Ort.

 Die Wohn-Pflege-Aufsicht berät Bürgerinnen und Bürger (Angehörige, Freundinnen und Freunde von Pflegeeinrichtungsnutzern sowie Nutzerinnen und Nutzer von Ein-richtungen) zu Fragen bzgl. des Hamburgischen Gesetzes zur Förderung der Wohn- und Betreuungsqualität älterer, behinderter und auf Betreuung angewiesener Menschen (Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz - HmbWBG). Wenn nötig, führt sie auch aufsuchende Beratung durch.

 

 

b. Welche Zielgruppen wurden schwerpunktmäßig adressiert?

 

  Siehe Antwort 3a.

 

 

 

c. In welchem Umfang (ggf. ungefähre Zahlen der Inanspruchnahme) wurden die Angebote wahrgenommen?

 

 Es gibt keine Dokumentation über die niedrigschwelligen Beratungskontakte.

 

 

4. Was ist im Hinblick auf das Dienstleistungsspektrum des Bezirksamtes unter „aufsu-chenden Gesundheitshilfen“ zu verstehen und Wie viele dieser Hilfen wurden im Be-trachtungszeitraum erbracht?

 

Aufsuchende Gesundheitshilfen sind niedrigschwellig und bedeuten, dass in allen unter 3. genannten Bereichen Bürgerinnen und Bürger dort aufgesucht werden, wo sie sich aufhalten und eine Beratung und ggf. weitergehende Hilfen erhalten. Eine Dokumentation über die Anzahl der niedrigschwelligen aufsuchenden Gesundheitshilfen findet nicht statt.

 

 

5. Wie viele Veranstaltungen zu den Themen Gesundheitsförderung und Prävention wurden vom Bezirksamt Wandsbek im Betrachtungszeitraum angeboten? Um eine Gliederung nach Quartalen und Veranstaltungstiteln wird gebeten

 

2018

Q1

-/-

Q2

  • 5. Wandsbeker Heimtour

Q3

  • 2. Wandsbeker Fachtag Ehrenamt. „Habe die Ehre: von nachbarschaftlichem Helfen zur gesellschaftlichen Mitgestaltung“ (u.a. mit gesundheitsfördernden Angeboten)

Q4

  • Aktionstag Demenz in Wandsbek im Rahmen der Hamburger Aktionswoche Demenz „Alte und neue Welten entdecken“ (als Kooperationspartner)
  • 5. Wandsbeker Infobörse Beruflicher Wieder-/Einstige für Alleinerziehende (u.a. mit gesundheitsfördernden Angeboten)
  • Informations- und Diskussionsveranstaltung „Psychische Erkrankungen bei Jugendlichen“ (als Kooperationspartner)

 

 

2019

Q1

-/-

Q2

  • Bezirkliche Informations- und Diskussionsveranstaltung „Grau, bunt und großartig? Altersbilder im Wandel“
  • Verkaufsoffener Sonntag (07.04.2019) im Wandsbeker Quarree mit dem Schwerpunkt City in Motion / Sport & Gesundheit (Mitgestaltung und Vorstellung ausgewählter Beratungsangebote des Gesundheitsamts Wandsbek)
  • 6. Wandsbeker Heimtour
  • 6. Wandsbeker Infobörse Beruflicher Wieder-/Einstiege für Alleinerziehende (u.a. mit gesundheitsfördernden Angeboten)

 

 

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