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Weiterentwicklung des Nahversorgungszentrums Hegeneck - Stand der Planungen des Eigentümers

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

A. Ausgangslage

 

Am Nahversorgungsstandort „Hegeneck“ zwischen den Straßen Schimmelreiterweg, Hegeneck und Am Hegen beabsichtigt der Eigentümer Fa. Rentfast eine bauliche Umgestaltung. Der Standort soll als Nahversorgungszentrum attraktiv gestaltet und durch Wohnungsbau ergänzt werden. Der heutige Penny-Markt soll am Standort neu errichtet werden und gemeinsam mit weiteren kleineren Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss durch eine Wohnnutzung in den Obergeschossen ergänzt werden. Zusätzlich sind Praxisflächen im 1. Obergeschoss des südlichen Gebäudeteils geplant. Oberirdische Stellplätze werden im Hofbereich geschaffen. Weitere Parkgelegenheiten sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden. Die Vorhabenplanung sieht eine Bebauung mit ca. 100 Wohneinheiten mit 2 bis 5 Zimmern vor, von denen mindestens 30 % als öffentlich geförderter Wohnungsbau errichtet werden sollen.

 

B. Bebauungs- und Freiraumkonzept

 

Das Konzept sieht eine fünf- bis achtgeschossige Bebauung vor, die die unterschiedlichen Gebäudehöhen im Umfeld aufgreift. Mit sieben bzw. acht Geschossen sollen die Eckbereiche markiert werden, während sich die mittleren fünfgeschossigen Gebäudeteile an der Zeilenbebauung der Nachbarschaft orientieren. Die Bebauung umrahmt einen von drei Seiten erschlossenen Hof, in dem sich oberirdische Stellplätze und eine grüngestaltete Gehwegverbindung mit Aufenthaltsbereich befinden.

Die Dachflächen sollen als Gründächer mit Solarthermie bzw. mit Grauwassernutzung ausgeführt werden. Auf dem eingeschossigen Gründach oberhalb der großen Einzelhandelsfläche sollen Kinderspielflächen (ca. 300 m²) für die Wohnungen in den Obergeschossen geschaffen werden. Weitere Kinderspielflächen sollen östlich der Straße Hegeneck nachgewiesen werden.

Das Vorhaben wird dem Ausschuss im Rahmen einer Präsentation durch den Architekten erläutert.

 

C. Geltendes Planrecht, Planbedarf, Planart

 

Die Grundstücksflächen im Bereich des Vorhabens sind im geltenden Bebauungsplan Rahlstedt 3 als Sondergebiet Läden mit 2 zulässigen Vollgeschossen, Stellplätze und nicht überbaubare Flächen festgesetzt; zur Realisierung des Vorhabens ist daher die Schaffung neuen Planrechts erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, möglichst zeitnah Planrecht zu schaffen und daher zur Umsetzung der Planung im Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2018 ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren zur Einleitung vorzusehen (B.1-Liste). Im Rahmen eines Durchführungsvertrages mit dem Bauherrn soll neben städtebaulichen und architektonischen Qualitäten u.a. ein Anteil von mindestens 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbaus, ein Energiestandard KfW 55 sowie die Nutzung der Dachflächen zur solaren Energiegewinnung und Begrünung abgesichert werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Vormerkung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Nahversorgungszentrum Hegeneck“ für das Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2018 zuzustimmen.

 

Anhänge

- Lageplan

- Musteransicht