Weiterentwicklung des Hamburger Haushaltswesens Beschluss der Bürgerschaft vom 21.07.2017 (21/9801) und Zweites Gesetz zur Änderung der LHO vom 18.07.2017 HmbGVBl. S.222)
Zum Ersuchen an den Senat, insbesondere das Berichtswesen zum Haushalt zu ändern, beabsichtigt die Finanzbehörde dem Senat eine zusammenfassende Stellungnahme vorzuschlagen.
Das Ersuchen enthält folgende Themen, die hier kurz zusammengefasst dargestellt werden:
1. Reduzierung und Beschränkung sowie Weiterentwicklung der Kennzahlen
Die Finanzbehörde hat hierzu bereits den „Twinning Prozess“ angestoßen – jeweils zwei Behörden beraten sich untereinander zu den bisherigen Kennzahlen.
2. Fachkennzahlen
3. Verbesserung der Darstellung der Lesbarkeit der Gliederung des Haushaltsplanentwurfes
Ob und inwieweit dem gefolgt werden kann, wird durch die Finanzbehörde geprüft.
4. Bericht zum 1. Quartal
Erstmalige Anwendung für das 1. Quartal 2018. Der Bericht wird vollständig von der Finanzbehörde erstellt und beinhaltet
5. Halbjahresbericht
Die Umsetzung erfolgte erstmals mit dem Halbjahresbericht 2017.
6. Bericht zum 3. Quartal
Erstmals sind die Neuerungen bei der Erstellung des 3. Quartalsberichtes 2017 zu berücksichtigen.
7. Bericht zum 4. Quartal
Erstmals wird für das Haushaltsjahr 2017 bis Ende Februar 2018 auf Basis der abgeschlossenen sogenannten 12. Periode der Bericht zum 4. Quartal vorgelegt werden.
Hinweis: Bis zur Haushaltsrechnung erfolgen weitere Buchungen (in den Perioden 13 bis 16) sowohl im Ist als auch im Soll, die das Gesamtergebnis auf Ermächtigungsebene (Produktgruppen) noch wesentlich verändern können.
8. Drucksachen mit Entscheidungsvorschlägen bei erheblichen Kennzahlenabweichungen
9. Bereitstellung elektronischer Datensätze
Die Finanzbehörde prüft, wie derartige Datensätze bereitgestellt werden können.
Mit der im Ersuchen genannten BüDrs. 21/7242 wurden weitgehend nur technische und redaktionelle Änderungen der Landeshaushaltsordnung vorgenommen. Beispielsweise wurden Kontenbereiche entfernt, umbenannt bzw. hinzugefügt. So wurde beispielsweise der Kontenbereich Globale Mehr-/ Minderkosten in 2 Kontenbereiche getrennt. Dadurch werden in Globale Mehr- von Globalen Minderkosten zukünftig getrennt voneinander ausgewiesen.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n
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