20-4871

Weiterentwicklung des Hamburger Haushaltswesens Beschluss der Bürgerschaft vom 21.07.2017 (21/9801) und Zweites Gesetz zur Änderung der LHO vom 18.07.2017 HmbGVBl. S.222)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Zum Ersuchen an den Senat, insbesondere das Berichtswesen zum Haushalt zu ändern, beabsichtigt die Finanzbehörde dem Senat eine zusammenfassende Stellungnahme vorzuschlagen.

 

Das Ersuchen enthält folgende Themen, die hier kurz zusammengefasst dargestellt werden:

 

1. Reduzierung und Beschränkung sowie Weiterentwicklung der Kennzahlen

  • Fokussierung der Kennzahlen auf ressourcen- und steuerungsrelevante Kennzahlen

Die Finanzbehörde hat hierzu bereits den „Twinning Prozess“ angestoßen – jeweils zwei Behörden beraten sich untereinander zu den bisherigen Kennzahlen.

 

2. Fachkennzahlen

  • Gesonderte Berichterstattung über Fachkennzahlen (neu: Unterscheidung zwischen ressourcen- und steuerungsrelevanten Kennzahlen und Fachkennzahlen) ab dem Haushaltsjahr 2019

 

3. Verbesserung der Darstellung der Lesbarkeit der Gliederung des Haushaltsplanentwurfes

  • Durch Querdruck
  • Über die „davon“ Kosten für IT soll zukünftig nur noch im Halbjahresbericht und der Haushaltsrechnung auf Basis der IST-Kosten berichtet werden.

Ob und inwieweit dem gefolgt werden kann, wird durch die Finanzbehörde geprüft.

 

4. Bericht zum 1. Quartal

  • Aufgrund des geringen Erkenntnisgewinns sowie dem hohe Erstellungsaufwand soll der Bericht zukünftig nur noch auf Ebene des Gesamthaushaltes erstellt werden.
  • Berichtsteile, die sich auf das Vorjahr beziehen und zudem Gegenstand des 4. Quartalsberichtes sind, entfallen.
  • Bericht über erhebliche Abweichungen von zum Jahresende zu erwartenden Kennzahlenwerten sowie die Berichterstattung zur Inanspruchnahme von Deckungsfähigkeiten im 1. Quartal entfallen.

 

Erstmalige Anwendung für das 1. Quartal 2018. Der Bericht wird vollständig von der Finanzbehörde erstellt und beinhaltet

  • die Abrechnung des Gesamtergebnisplan sowie des Gesamtfinanzplanes,
  • wichtige Einflussfaktoren und Prognosen sowie
  • die Entwicklung der Hamburger Steuererträge und Schulden.

 

5. Halbjahresbericht

  • Neu sind die Erläuterungspflicht über Umfang und Gründe, wenn Ermächtigungen aus dem Vorjahr gemäß § 47 (3) LHO bis zum zweitnächsten Jahr oder darüber hinaus übertragen werden sollen sowie der Verzicht auf den Bericht über erhebliche Abweichungen bei Kennzahlen.

Die Umsetzung erfolgte erstmals mit dem Halbjahresbericht 2017.

  • Ansonsten soll der Bericht auf Ermächtigungsebene (Produktgruppe) im Wesentlichen inhaltlich unverändert beibehalten werden.

 

6. Bericht zum 3. Quartal

  • Soll sich künftig auf die Ergebnisrechnung auf Einzelplanebene (bisher Aufgabenbereichsebene) sowie die Gesamtergebnis- und -finanzrechnung (Gesamthaushalt) beschränken.
  • Neu sind Erläuterungen zu Ein- und Auszahlungen für Investitionen inklusive Inanspruchnahme von investiven Verpflichtungsermächtigungen.
  • Neu ist ebenfalls, dass, soweit über erhebliche Abweichungen bei Kennzahlenwerten berichtet wird, auch über Gegenmaßnahmen zu berichten ist.

Erstmals sind die Neuerungen bei der Erstellung des 3. Quartalsberichtes 2017 zu berücksichtigen.

 

7. Bericht zum 4. Quartal

  • Nach Ablauf des 4. Quartals ist über die vorläufige Gesamtergebnisrechnung und die vorläufige Gesamtfinanzrechnung zu berichten. Außerdem wird der Senat ersucht, der Bürgerschaft die vorläufige Gesamtergebnis- und –finanzrechnung bis Ende des Folgejahres zuzuleiten.
  • Die Behörden und Ämter prüfen, ob mit dem Bericht bereits vorläufige Werte zu politisch besonders relevanten Kennzahlen berichtet werden kann.

Erstmals wird für das Haushaltsjahr 2017 bis Ende Februar 2018 auf Basis der abgeschlossenen sogenannten 12. Periode der Bericht zum 4. Quartal vorgelegt werden.

 

Hinweis: Bis zur Haushaltsrechnung erfolgen weitere Buchungen (in den Perioden 13 bis 16) sowohl im Ist als auch im Soll, die das Gesamtergebnis auf Ermächtigungsebene (Produktgruppen) noch wesentlich verändern können.

 

8. Drucksachen mit Entscheidungsvorschlägen bei erheblichen Kennzahlenabweichungen

  • Drucksachen in diesem Zusammenhang entfallen ab sofort. Mit dem Bericht zum 3. Quartal werden dazu erstmals Gegenmaßnahmen bei absehbaren erheblichen Abweichungen von Kennzahlenwerten mit aufgenommen.
  • Anpassungen von Kennzahlenwerten sollen möglichst im Laufe eines Haushaltsjahres nur noch dann vorgenommen werden, wenn zum Beispiel aufgrund gesetzlicher Änderungen oder infolge politischer Beschlüsse dauerhafte Abweichungen von den bisherigen Werten zu erwarten sind und die Änderungen der Kennzahlenwerte mit den notwendigen finanziellen Mitteln hinterlegt werden.

 

9. Bereitstellung elektronischer Datensätze

  • Bereitstellung elektronischer Datensätze in Form von kalkulierbaren Tabellen mit Vorlage der Berichte.

Die Finanzbehörde prüft, wie derartige Datensätze bereitgestellt werden können.

 

Mit der im Ersuchen genannten BüDrs. 21/7242 wurden weitgehend nur technische und redaktionelle Änderungen der Landeshaushaltsordnung vorgenommen. Beispielsweise wurden Kontenbereiche entfernt, umbenannt bzw. hinzugefügt. So wurde beispielsweise der Kontenbereich Globale Mehr-/ Minderkosten in 2 Kontenbereiche getrennt. Dadurch werden in Globale Mehr- von Globalen Minderkosten zukünftig getrennt voneinander ausgewiesen.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

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