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Weiterentwicklung der MVA Stapelfeld - Bericht EEW Energy from Waste GmbH Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.05.2019 (Drs. 20-7539)

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, eine öffentliche Veranstaltung in Rahlstedt zu organisieren, in der

den Bürgerinnen und Bürgern das neue Projekt der MVA Stapelfeld vorgestellt wird.

Dabei sollen der Investor, die Öffentlichkeit, Naturschutzverbände und politische Vertreter/-innen der betroffenen Gemeinden eingeladen werden.

Die Verwaltung wird gebeten, bei der Fachbehörde zu erwirken, im Bereich Rahlstedt vor und

nach dem Neubau Luftmessungen durchzuführen.

 

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:

Die beschlossene öffentliche Veranstaltung hat am 06.06.2019 im Gymnasium Rahlstedt stattgefunden. Der Investor EEW (Energy from Waste) hat das Vorhaben vorgestellt und Fragen von anwesenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Vertreterinnen und Vertretern von Naturschutzverbänden und der Politik beantwortet. Die zuständige Behörde für Umwelt und Energie wurde gebeten, dem Beschluss folgend Luftmessungen durchzuführen.

 

 

Stellungnahme der Behörde für Umwelt und Energie (BUE):

Gemäß TA Luft besteht für die BUE keine Veranlassung, Vorbelastungsmessungen auf dem Gebiet der FHH vom Vorhabenträger zu fordern, noch selbst Messungen zu veranlassen, da nach den bisher ihr vorliegenden Scoping-Unterlagen die Orientierungswerte für die Immissionen unterhalb der Orientierungswerte liegen, ab derer Messungen zur Bestimmung der Vorbelastung erforderlich wären. Die Immissionsmaxima liegen gemäß vorläufigen Immissionsprognosen auf dem Gebiet von Schleswig Holstein (siehe BUE-Antwort zur BV-Wandsbek-Drs. 20-7342).

 

Welche Aussagekraft hätten die vom Bezirk geforderten Messungen?

 

Derzeit wird am Standort bereits eine Hausmüllverbrennungsanlage betrieben. D.h., es würde die aktuelle Belastungssituation durch eine vergleichsweise alte Abfallverbrennungsanlage untersucht werden.

Die Altanlage soll durch eine Neuanlage mit zusätzlichen Kapazitäten für die Klärschlammverbrennung ersetzt werden, die Altanlage wird außer Betrieb genommen/abgerissen.

 

Aktuell werden vom Gesetzgeber gerade strengere Anforderungen an Abfallverbennungsanlagen beschlossen, die sogenannten BVT-Schlussfolgerungen für Abfallbehandlungsanlagen (Beste Verfügbare Techniken). Danach müssen auch Abfallverbrennungsanlagen zukünftig u.a. mit strengeren Emissionsbegrenzungen genehmigt werden, weil sich der Stand der besten verfügbaren Technik weiterentwickelt hat.

 

Die Durchführung solcher Immissionsmessungen wäre daher nicht repräsentativ bzgl. der zukünftigen Belastungssituation durch die Neuanlage. Es gibt für die BUE/Amt Immissionsschutz und Abfallwirtschaft derzeit keine Anhaltspunkte, dass sich durch die Errichtung der Neuanlage in Rahlstedt relevante Immissionsbelastungen bzw. Beeinträchtigungen ergeben werden.

Es bleibt dem Bezirk natürlich unbenommen, dann selbst und auf eigene Kosten Immissionsmessungen durch eine nach § 29 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) anerkannte Messstelle durchführen zu lassen.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n