21-1725.1

Weiterentwicklung der Großen Heide im Rahmen der Erholungsnutzung

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

In der Drucksache 6615.1 Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 - Stapelfelder Straße - Zustimmung zur Feststellung wurde unter Punkt 2. Kommunalpolitische Aspekte, wurden die weiteren Schritte zur Umsetzung des umfassenden Landschaftsaufbau entsprechend dem Entwicklungskonzeption „Große Heide“ beschrieben:

Südlich und östlich des interkommunalen Gewerbegebiets soll insgesamt länderübergreifend ein umfassender Landschaftsaufbau entsprechend der Entwicklungskonzeption „Große Heide“ umgesetzt werden. Hierzu wurden unter Berücksichtigung der Ergebnisse einer Bürgerbeteiligung gutachterliche Vorschläge konzipiert, zu denen in der Ausschusssitzung am 27.03.2018 berichtet wurde. Ergänzend zu bauleitplanerischen Maßnahmen soll eine sukzessive Aufwertung des Landschaftsraumes für die Erholungsnutzung und den Biotopverbund verfolgt und unabhängig vom Verlauf der Landesgrenze durch punktuelle Maßnahmen – landschaftsverträglich und interkommunal abgestimmt – die Erlebnisqualität und der Landschaftscharakter aufgewertet werden. Vorschläge aus dem Beteiligungsverfahren zur „Große Heide“, die direkt das Plangebiet des Bebauungsplans betreffen, werden sofern baurechtlich möglich festgesetzt oder in dem städtebaulichen Vertrag mit der Planungsbegünstigten vereinbart. Die Vorschläge für die Fläche mit Altlastenverdacht (Flurstücke 1013, 1338 und 1339) stehen nach wie vor unter dem Vorbehalt der Vereinbarkeit mit den möglichen Bodenbelastungen, die seitens der Behörde für Umwelt und Energie untersucht werden, sowie der Verfügbarkeit der Fläche.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet unter Beteiligung des Bezirksamtes Wandsbek wie folgt:                                                                                    25.08.20

 

  1. Wurden bereits Maßnahmen, zum umfassender Landschaftsaufbau entsprechend dem Entwicklungskonzeption „Große Heide“, vom Bezirksamt Wandsbek, auf Hamburger Gebiet, umgesetzt?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?

 

BUKEA:

Nein. Nach erfolgter Besetzung einer befristeten Projektstelle sind entsprechende Maßnahmen in Vorbereitung. Insbesondere wird derzeit ein Förderantrag für den Förderfonds der Metropolregion Hamburg erarbeitet. Nach erfolgter Förderzusage kann mit der Maßnahmenumsetzung begonnen werden.

 

 

  1. Welche Maßnahmen, zum umfassender Landschaftsaufbau entsprechend dem Entwicklungskonzeption „Große Heide“, sind vom Bezirksamt Wandsbek, auf Hamburger Gebiet, weiter geplant?


BUKEA:
Der in der Antwort zu 1. genannte Förderantrag soll sich zunächst auf drei Teilprojekte des Entwicklungskonzepts „Große Heide“ (Kösterrodenweg bis Höltigbaum, Stapelfelder Moor, Wanderwegenetz/Besucherlenkung) beziehen, die jeweils das Hamburger und das Stormarner Gebiet betreffen. Darüber hinaus sollen die weiteren Projekte der „Großen Heide“ umgesetzt werden. Für eine Übersicht über die verschiedenen Teilprojekte siehe: https://www.hamburg.de/contentblob/12443502/5bb3e62015d2a6acddede1ecf5277a0c/data/pdf-entwicklungskonzept-grosse-heide-projektuebersicht-karte.pdf.

 

  1. Welche weiteren Maßnahmen sind durch das Bezirksamt Wandsbek geplant, nach Vorlage der Untersuchungsergebnisse zur Altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00, (Flurstücke 1013, 1338,1339) und der Präsentation in der Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt am 17.06.2020?


BUKEA:
Das Bezirksamt Wandsbek ist für die Altlastenbearbeitung dieser Fläche nicht zuständig.

 

  1. Werden im Zuge einer weiteren Detailuntersuchung u.a. folgende ausgeführt, wie:
    1. Untersuchungen des Stauwassers im Bereich des südlichen Teils der Altablagerung?
    2. weitere Beprobungen der Stellau (Wasser) sowie der „Teiche“ im südwestlichen, nicht aufgefüllten Bereich des Untersuchungs-gebiets?
    3. Wenn ja, wann sind diese geplant?
    4. Wenn nein, warum nicht?


BUKEA:
Ja, sofern ein Stauwasserhorizont mit ausreichendem Wasserangebot angetroffen wird bzw. sofern die Stellau und die Teiche ausreichend Wasser führen. Die Untersuchungen sind noch nicht terminiert.


 

  1. Welche weiteren Entwicklungen erfolgt aus den besonderen Festlegungen (siehe § 2) im Bebauungsplan Rahlstedt 131 für das Flurstück 1339?
    1. Gesetzlich geschütztes Biotop?
    2. Eigenentwicklungsflächen?


BUKEA:
Auf dem Flurstück 1339 befindet sich ein gesetzlich geschütztes Biotop (Teil des die Stellau begleitenden Auwaldes). Die Fläche wird nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes  Rahlstedt 131 der bereits eingetretenen Eigenentwicklung (Sukzession) überlassen.

 

  1. Welche weiteren Flächen mit Altlastenverdacht befinden sich im Gebiet des Bebauungsplanverfahren   Rahlstedt 134

(siehe u.a. auch Drucksache 19/569 unter Flächennummer 7840-004/00, Bezugsstraße Schimmelreiterweg)? Bitte mit Nennung der Flurstücke

 

BUKEA:
Außer der Altablagerung Schimmelreiterweg, Flächennummer 7840-004/00, Teilbereich des Flurstückes 2439 (Gemarkung Rahlstedt), befinden sich keine weiteren Flächen mit Altlastverdacht mit Gebiet des B-Planes Rahlstedt 134.

 

  1. Wurden an der Altlastverdächtigen Fläche 7840-004/00 Untersuchungen, ähnlich den Untersuchungen an der Altlastverdächtigen Fläche 7840-006/00, vorgenommen und mit welchem Ergebnis?


BUKEA:
Ja. In Oberbodenmischproben wurden keine Schadstoffgehalte ermittelt, die, bezogen auf die aktuelle Nutzung, die jeweiligen Prüfwerte der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Park- und Freizeitanlagen) überschreiten.

In der Bodenluft wurden keine relevanten Gehalte an Schadgasen ermittelt. Im Bereich der Altablagerung sowie im Bereich der vorhandenen Wällen wurden nahezu flächig geringfügig bis zum Teil deutlich erhöhte Gehalte an Permanentgasen (Methan, Kohlendioxid) festgestellt.

Lokal wurden in einzelnen Bodenproben erhöhte Schwermetallgehalte (Kupfer, Blei) ermittelt, die den jeweiligen Prüfwert der BUKEA überschreiten. In einigen Proben wurden erhöhte polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Methylnaphthalinen (PAK+MN)-Gehalte ermittelt wurden, die z. T. die LAWA-Prüfwerte überschreiten, jedoch die Obergrenze des LAWA-Maßnahmenschwellenwertes sowie z. T. den Prüfwert der BUKEA unterschreiten.

Weder im Sediment noch im Oberflächenwasser der Stellau konnten erhöhte Schadstoffgehalte ermittelt werden, die auf eine eindeutige Beeinflussung des Oberflächengewässers durch die Altablagerung schließen lassen.

 

  1. Werden weitere Maßnahmen vom Bezirksamt Wandsbek mit der Altlastverdächtigen Fläche 7840-004/00 geplant?
    1. Wenn ja, welche?
    2. Wenn nein, warum nicht?


BUKEA:
Siehe Antwort zu 3.

 

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