20-6588.1

Weitere Nutzung des Schulgebäudes Lienaustraße in Farmsen-Berne Beschlussvorlage des Regionalausschusses Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne

Beschlussvorlage

Sachverhalt

- Ursprünglicher interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktionen (Drs. 20-6588) wurde im Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne in seiner Sitzung am 01.11.2018 beraten.

- Die CDU-Fraktion wurde mit als Antragsteller aufgenommen.

- Der Antrag wurde mit geändertem Petitum einstimmig beschlossen.

Die Antworten der zuständigen Fachbehörde auf den Beschluss der Bezirksversammlung vom 06.09.2018 (Drsn. 20-6339, 20-6578 "Realisierungsgespräche zwischen der Stadt und dem Verein KuBiZ Schule Berne vorantreiben") lösen weitere Nachfragen aus.

In der Vergangenheit haben die zuständigen Fachbehörden schriftlich und in Ausschussberatungen unterschiedliche Angaben zum Sanierungsbedarf des Schulgebäudes und den Kosten gemacht. Schätzungen von bis zu 10 Millionen € sind vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar.

Durch den langen Leerstand drohen weitere Vandalismusschäden.

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

1. den Regionalausschuss darüber zu informieren, in welchem Umfang unterschiedliche Bauteile des Schulgebäudes in der Lienaustraße und der Grund mit Schadstoffen belastet sind und um welche Schadstoffe es sich hierbei jeweils handeltsowie inwieweit diese gegebenenfalls welcher Art von Nutzung entgegen stehen könnten;

2. zu erläutern, auf Basis welcher Nutzung und welcher Kostenschätzungen konkret ein Sanierungsbedarf in Höhe von bis zu 10 Millionen € zu erwarten sein könnte und wie sich dieser Bedarf im Einzenen aufschlüsselt;

3. mitzuteilen, welche Vandalismusschäden bisher wo und wann am Gebäude entstanden sind.

4. mitzuteilen, welche Betriebskosten (insb. Heizung, Strom, Wasser, Müll) seit 2010 jährlich für das Gebäude entstanden sind.

Die Bezirksamtsleitung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

5. abzuklären, unter welchen Bedingungen das Schulgebäude am Tag des Denkmals 2019 der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann und welche Fragen insbes. der Verkehrssicherungspflichten hierbei im Vorfeld ggf. noch konkret zu lösen sind;

6. sich dafür einzusetzen, dass bis zur Klärung der weiteren Nutzung von Gebäude und Flurstück, eine Zwischenutzung, z.B. durch Abschluss befristeter Nutzungsverträge von bis zu fünf Jahren mit einem oder mehreren Nutzern bzw. einem Dachträger, ermöglicht wird.

Anhänge

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