22-3416

Weitere Entwicklung der ehemaligen Deponiefläche Neusurenland Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.02.2026 (Drs. 22-3183)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.3

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. im Rahmen der weiteren Entwicklung der Fläche Neusurenland den potenziellen Erweiterungsbedarf der BMX-Fläche bei der Planung zu berücksichtigen und freizuhalten und mit dem Sportverein vor Ort das Gespräch zu suchen;
  2. den zuständigen Regionalausschuss sowie den KUV zeitnah über die Ergebnisse weiteren Untersuchungen und Überlegungen zu informieren und insbesondere darzulegen,
  1. in welchem Umfang und zeitlichen Abständen die Deponiefläche insbesondere in Bezug auf den Abstrom von Deponiesickerwasser aktuell überwacht wird, welche Fließrichtung diese aufweisen und wo es konkret zu Überschreitungen der Grenzwerte in bezug auf welche Schadstoffe kam;
  2. in welchem Umfang die Gewässer des Strandbades Farmsen möglicherweise von Gefahrstoffeinträgen aus der ehemaligen Deponie betroffen sind oder sein könnten;
  3. in welchem Umfang eine Nutzung für Zwecke der Naherholung und als Park in Frage kommen, welche Baumarten hierfür besonders geeignet sind;
  4. in welchem Umfang eine Wohnungsbebauung auf der kontaminierten Fläche überhaupt möglich ist, ohne diese großflächig abtragen zu müssen;
  5. ob und in welchem Umfang straßenbegleitende Randgebiete der Fläche für eine Wohnbebauung in Frage kommen;
  6. welche weiteren Nutzungen aus Sicht der Fachbehörden in Frage kommen;
  7. wann eine weitere Einbeziehung der Öffentlichkeit aus Sicht der Fachbehörden sinnvollerweise erfolgen muss.

Die Behörde für Finanzen und Bezirke nimmt wie folgt Stellung:

In den Jahren 2023 und 2024 initiierte der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) in Abstimmung der Behörde für Finanzen und Bezirke mit dem Bezirksamt Wandsbek und verschiedenen weiteren städtischen Behörden die Untersuchung, ob es konkrete Nutzungsbedarfe gibt, die auf den nur bedingt bebaubaren Flächen oberhalb der Altablagerung Neusurenland umgesetzt werden könnten. Seit 2025 werden in einem interdisziplinären Team mit externen Planungsbüros sowie Altlastengutachtern verschiedene Entwicklungsideen ausgearbeitet, die mit der heutigen Belastungssituation (Ausgasungen in die Luft und Auswaschungen in das Grundwasser) vereinbar sein können.

Aufgrund der heterogenen Belastungssituation erscheint eine Wohnnutzung an der Stelle unrealistisch, es wird aber im Weiteren geprüft, ob sich alternative Nutzungskonzepte ergeben, die mit Blick auf den erheblich erhöhten Gründungsaufwand und im Sinne der nachstehenden Fragestellungen stadtentwicklungsspezifisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar sind. Bei diesen zu vertiefenden Überlegungen werden Sportbedarfe sowie die Erweiterung der bestehenden BMX-Bahn berücksichtigt und entsprechende Akteure zu gegebener Zeit involviert. Auch eine Aufforstung oder Teilaufforstung ist nach wie vor eine der Optionen. Konkretisierte Ideen zur Nachnutzung für die Fläche sollen im Lauf des Sommers vorgestellt werden können. Die Behörde für Finanzen und Bezirke/der LIG wird dazu auf die bezirklichen Gremien zukommen.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt unter Beteiligung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) wie folgt Stellung:

Zu Punkt 1:

Dies ist ein wichtiger Hinweis und Bestandteil der Planungsprozesse, wenn Nutzungsüberlegungen konkreter werden. Die Federführung dafür liegt im Bezirk.

Zu Punkt 2a:

(Deponie-)Sickerwasser folgt der Gravitation und fließt nach unten, bis es auf eine Stau- oder Sperrschicht trifft. Eine Fließrichtung des Stauwassers kann auf Grund der unzureichenden Datenbasis nicht ermittelt werden. Die aktuelle Grundwasserfließrichtung im ersten Grundwasserleiter kann mit Südwest bis Südsüdwest angegeben werden (vgl. auch Antwort zu Frage 41 der Drs. 22/1935).

Der erste Grundwasserleiter wird im unmittelbaren Abstrom jährlich mit gleichem Parameterumfang beprobt. Es gab Grenzwertüberschreitungen an folgenden Grundwassermessstellen (GWM):

GWM 7243 Benzol und Vinylchlorid

GWM 8551 Benzol und Vinylchlorid

GWM 5476 Chlorbenzol

GWM 8551 Chlorbenzol und Arsen

Zu Punkt 2b:

Diese Frage wurde im Rahmen der Drs. 22/1017, hier Antwort zu Fragen 7 bis 12 wie folgt beantwortet: „Das Sommerbad Farmsen wird seit 1990 gemäß der Hamburger Badegewässerverordnung während der Badesaison auf bakterielle Belastungen untersucht. Seit 1999 werden einmal jährlich weitere limnologische Untersuchungen im Rahmen eines Seen-Screenings durchgeführt. Die Informationen sind unter: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/bukea/themen/wasser/hamburg-badegewaesser/sommerbad-farmsen-174134 veröffentlicht. 2013 und 2019 wurde je eine Wasserprobe umfänglich auch auf deponiespezifische Schadstoffe untersucht. Wie diese Untersuchungen gezeigt haben, gibt es keine analytischen Hinweise auf einen Einfluss der Deponie Neusurenland auf das Gewässer. Dieses befindet sich überdies nicht im Abstrombereich der Deponie.“ Die Einschätzung diesbezüglich besteht unverändert.

Zu Punkt 2c:

Aus Altlastensicht bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine derartige Nutzung. Gegebenenfalls sind Maßnahmen bei der Flächenherrichtung erforderlich. Der Bedarf für eine Grünfläche an dieser Stelle wird seitens der BUKEA jedoch nicht gesehen.

Zu Punkt 2d:

Diese Frage wurde in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert und geprüft. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass eine Wohnbebauung ohne eine vorherige vollständige Auskofferung des Auffüllungskörpers nicht möglich ist. Aufgrund der immensen Kosten in Höhe von ca. 190 Mio. Euro und der Belastung für die Anwohnerinnen und Anwohner durch den dabei entstehenden LKW Verkehr über ca. 12 Jahre kommt ein Aushubnicht in Frage (vgl. auch Antwort auf Frage 2 zu Drs. 21/19617).

Zu Punkt 2e:

Außerhalb des Ablagerungskörpers inkl. einer Sicherheitszone von einigen Metern rund um die Altablagerung ist eine Wohnbebauung grundsätzlich möglich.

Zu Punkt 2f:

Die BUKEA verfolgt das Ziel der Wiedereingliederung von Altlastflächen in den Nutzungskreislauf. Dies umfasst auch herausfordernde Standorte, bei denen vor einer gefahrlosen Nutzung weitere Maßnahmen erforderlich sind. Auf Grundlage der ausführlichen Untersuchungen dieses Standortes seit 2018 wurde ermittelt, dass hier nur wenig sensible Nutzungen in Frage kommen. Eine mögliche Erweiterung der sportlichen Nutzung (z.B. BMX Bahn vgl. Frage 1) ist ebenfalls denkbar. Die Installation baulicher Anlagen, die Fundamente erfordern, oder die Errichtung geschlossener Räume müssten auch mit Hinblick auf die Gassicherheit geplant werden.

Eine Eignung der Fläche für Naturschutzzwecke ist nicht gegeben.

Die Entwicklung eines Pionierwaldes oder gar eines geschlossenen Waldbestandes wird nicht empfohlen. Die mit einer Waldentwicklung einhergehende natürliche Dynamik bringt auf einer derartigen Fläche schwer kalkulierbare Risiken mit sich.

Seitens der Wärmeversorgungsplanung der BUKEA bestehen Nutzungswünsche als temporäre Lagerfläche für den Wärmenetzausbau sowie für die Nutzung von Teilflächen für die Wärmeenergieerzeugung (große Luft-Wasser-Wärmepumpe).

Das Landesportamt (LSP), eingegliedert in der BIS, nimmt diesbezüglich wie folgt Stellung:

In Bezug auf Nr. 1 des Beschlusses befürwortet das LSP ausdrücklich die Berücksichtigung des Erweiterungsbedarfs für die Sportart BMX im Rahmen der weiteren Planungen. Aus Sicht des LSP ist es dabei zwingend erforderlich, den vor Ort ansässigen Sportverein früh und kontinuierlich in den Planungsprozess einzubeziehen, um eine bedarfsgerechte und nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden BMX-Anlage sicherzustellen.

Auf der rund 35.000 m² großen Fläche besteht grundsätzlich das Potenzial, vielfältige Angebote sowohl für den organisierten als auch für den nicht organisierten Sport zu schaffen. Vor dem Hintergrund des steigenden Bedarfs an Sport- und Bewegungsflächen in Hamburg könnte ein solches Nutzungskonzept einen wichtigen Beitrag zur öffentlichen Daseinsvorsorge leisten.

Welche konkreten Sportarten sowie infrastrukturellen Maßnahmen auf der Fläche realisierbar sind, ist jedoch maßgeblich von den Rahmenbedingungen der ehemaligen Deponienutzung abhängig. Die Klärung dieser Fragestellungen sollte daher integraler Bestandteil des weiteren Abstimmungs- und Planungsprozesses sein.

Zu Punk 2g:

Die Einbeziehung sollte erfolgen, sobald durch konkretere Ideen zu Planrechts- oder Nutzungsänderungen eine Betroffenheit der Öffentlichkeit besteht. Grundsätzlich wird es als sinnvoll angesehen, die Öffentlichkeit frühzeitig und aktiv mit in einen Entwicklungsprozess einzubinden.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.05.2026
Ö 14.3
Anhänge

Keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Neusurenland

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