Weitere Anträge auf Gewährung von Kostenzuschuss für ökologisch geförderte Grünpatenschaften
Gemäß Beschluss, Drucksache 20-5460, sowie dem politisch beschlossenen Arbeitsprogramm 2018, 2019 und 2020 Stadtgrün, wurde die Umsetzung von ökologisch geförderten Grünpatenschaftsprojekten mit einem vorläufigen Etat in 2018/19/20 von einmalig 50.000 € Brutto am 26.06.2018 im UGV von allen Parteien einstimmig beschlossen.
In der Arbeitsgruppe = Lenkungsgruppe, die aus je einem Stellvertreter der politischen Fraktionen (siehe aktuelle Liste der Vertreter/innen über Frau Hansen) und dem Projektleiter von MR 3 (Herrn Sempf) besteht, wurden weitere sechs Anträge auf Gewährung eines Kostenzuschusses für eine Grünpatenschaftsvereinbarung geprüft und als Empfehlung für den Beschluss/ Zustimmung durch den KUV (BV) vorgeschlagen. Alle sieben Anträge wurden vorher bei Stadtgrün + Lenkungsgruppe fachlich und inhaltlich gemeinsam positiv abgestimmt und durch die Lenkungsgruppe beschlossen.
Hiermit bitten wir um Zustimmung für sieben Anträge für ökologisch geförderte Grünpatenschaften:
Grünanlage Straßenbegleitgrün. Förderbetrag 2.100 € brutto.
Grünanlage Straßenbegleitgrün. Förderbetrag 2.100 € brutto.
Straßenbegleitgrün. Förderbetrag 1.350 € brutto.
Grünanlage öffentl. Kleingärten. Förderbetrag 1.835,00 € brutto.
Straßenbegleitgrün. Förderbetrag 2.400 € brutto
Grünanlage am KSP. Förderbetrag 2.400 € brutto.
Grünanlage am KSP. Förderbetrag 2.000 € brutto.
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz wird um Zustimmung gebeten.
Aktueller Stand ökologisch geförderte Grünpatenschaften