Wegweisung zum "Haus der Wilden Weiden" II Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2016 (Drs. 20-3504.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, dem Regionalausschuss die Ergebnisse der Prüfungen von Standorten zur Wegweisung zum „Haus der Wilden Weiden“ mitzuteilen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat Ende 2016 den Leiter des Hauses der Wilden Weiden ausführlich über die Rahmenbedingung einer Hinweisung im öffentlichen Raum informiert. Eine Beschilderung für den Kraftfahrzeugverkehr, wie vom Leiter gewünscht, kann nur durch die Dienststellen der BIS erfolgen. Eine Beschilderung für Fußgänger (Weghinweisung) kann nur nach konkreter Prüfung von Standorten, nach Antragstellung, erfolgen. Ein solcher Antrag liegt bisher nicht vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
keine Anlage/n
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