21-1856

Wegschäden im Alaskaweg in Meiendorf beheben - Sicherheit und Barrierefreiheit für Fußgänger*innen und Rollstuhlfahrer*innen herstellen Antrag der Die-Linke-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Ein Bürger hat uns angesprochen mit der Bitte, den schlechten Zustand von Wegen in Meiendorf anzusprechen und für Abhilfe zu sorgen. Als besonders besorgniserregend ist der Alaskaweg, insbesondere der erste Abschnitt ab der Saseler Straße zu beurteilen.

Eine Begehung ergab, dass der schlechte Zustand des Gehweges Personen mit Gehbehinderung und / oder Rollstühlen es nicht ermöglicht, den Gehweg ohne Gefährdung zu benutzen (s. Bild in der Anlage dieses Antrags). Der Weg ist teilweise geteert. Der Belag weist Risse auf, die  z. T. geflickt wurden, es sind aber neue größere Risse entstanden und es gibt deutliche Absätze, wenn der Belag wegen eines Baumes aufhört und dann wieder anfängt. Das Problem verstärkt sich dadurch, dass der Gehweg sehr schmal ist und die Straße als Ausweichmöglichkeit von Fußgänger*innen nicht benutzt werden kann, da sie nur eine benutzbare Spur aufweist (die andere ist zugeparkt) und zudem sehr stark befahren ist. Wegen der Enge weichen auch PKW´s zum kurzzeitigen Parken (z. B. Pflegedienste) auf den Gehweg aus, der dann gar nicht mehr benutzt werden kann. Zu bedenken ist auch, dass die Einwohnerdichte hier wegen zahlreicher Hochhäuser sehr hoch ist. Auch für Fahrradfahrer*innen ist die Situation wegen der Enge auf der Straße desaströs.

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Die Verwaltung wird gebeten dafür zu sorgen, dass kurzfristig durch einen neuen Belag, der auch für Bäume verträglich ist, der Gehweg gefahrenlos für Fußgänger*innen passierbar ist und die Barrierefreiheit hergestellt wird.
     
  2. Es erscheint notwendig, ein Konzept für diese Straße zu entwickeln, die den
    Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen zu Lasten des Autoverkehrs mehr Raum und eine geringere Gefährdung gewährt. Die Verwaltung wird gebeten, Wege zu diesem Ziel
    aufzuzeigen und soweit möglich, derartige Veränderungen in Gang zu bringen.
     
  3. Die Verwaltung wird gebeten, Punkt 1 und 2 des Petitum in das entsprechende
    Arbeitsprogramm 2020/2021 mit aufzunehmen

 

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