Weg zur neuen U1 Oldenfelde - Stellungnahme des Bezirksamtes Wandsbek zur Eingabe Drs. 21-2493
Die öffentlichen Beleuchtungen in Parkanlagen gehören nicht dem Bezirk, sondern sind im Eigentum des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) und werden durch die Hamburger Verkehrsanlagen betreut und unterhalten. Daher hat die Verwaltung nicht die Möglichkeit über eine Beleuchtung zu entscheiden.
Es besteht in Hamburg keine Beleuchtungspflicht von Wegen in öffentlichen Parkanlagen. Grünanlagen sind wichtige Rückzugsort für die Fauna sind und eine nächtliche Beleuchtung hat einen negativen Einfluss auf die Tierwelt und auch auf die Pflanzen.
In Ausnahmefällen werden einzelne Grünanlagenwege, wie z.B. wichtige abkürzende Schulwegverbindungen, mit einer Beleuchtung ausgestattet. Dafür muss aber als Basis ein politischer Beschluss für die Herstellung einer Beleuchtung in der Grünanlage vorliegen.
Dieser beschlossene Beleuchtungswunsch wird seitens des Bezirks einmal im Jahr an die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) über eine Meldeliste (sog. Prio-Liste Beleuchtung) gemeldet. Die BUKEA entscheidet dann, vor dem Hintergrund des finanziell zur Verfügung stehenden Rahmens und der tatsächlichen Erfordernis, ob eine Beleuchtung eines Grünanlagenweges erfolgt oder nicht. Bei der Entscheidung zur Umsetzbarkeit der Wandsbeker Beleuchtungswünsche stehen diese jedoch mit den sechs anderen Bezirksämter in Konkurrenz.
Der Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne wird um Kenntnisnahme gebeten.
keine Anlage/n