20-5546.1

Wechselseitiges Parken in der Loher Straße Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Sachverhalt
  • Mehrheitlicher Beschluss mit den Stimmen der SPD- und Grünen-Fraktion gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der LFG des Regionalausschusses Rahlstedt vom 21.2.2018 zum Ursprungsantrag der SPD- und Grünen-Fraktion Drs.Nr. 20-5546

Anwohner klagen über das Verkehrsaufkommen und auch über zu schnelles Fahren in der Loher Straße und regen an, hier das Parken am Fahrbahnrand derart zu ordnen, dass durchweg ein häufig wechselseitiges Parken durch Markierung von Parkbereichen und ausreichenden Begegnungsbuchten eingerichtet wird,  um das Geschwindigkeitsniveau in dieser Tempo-30-Zone zu drosseln.

Schon heute wird mal auf der einen, mal auf der anderen Seite der Fahrbahn geparkt, allerdings im Prinzip von drei sehr langen Abschnitten, was eher zu Überschreitungen von Tempo 30 führt.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Der zuständigen Behörde möge prüfen, ob in der Loher Straße ein häufig wechselseitiges Parken am Fahrbahnrand durch Markierung von Parkbereichen eingerichtet werden kann, erforderlichenfalls in Verbindung mit einer Halteverbotszone mit dem Zusatz „Parken in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt“.

Dem Regionalausschuss möge über die Bemühungen berichtet werden.

Anhänge

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