20-6405

Wechselseitiges Parken in der Loher Straße Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.03.2018 (Drs. 20-5546.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Der zuständigen Behörde möge prüfen, ob in der Loher Straße ein häufig wechselseitiges Parken am Fahrbahnrand durch Markierung von Parkbereichen eingerichtet werden kann, erforderlichenfalls in Verbindung mit einer Halteverbotszone mit dem Zusatz „Parken in den gekennzeichneten Bereichen erlaubt“.

Dem Regionalausschuss möge über die Bemühungen berichtet werden.

Stellungnahme der Behörde für Inneres und Sport (BIS) / Polizeikommissariat 38 (PK 38):

Im Zuge der Baumaßnahme Rahlstedter Straße führten Ausweichverkehre durch die Loher Straße. In der Folge kam es zu einem erhöhtem Verkehrsaufkommen, allerdings ohne erhebliche Geschwindigkeitsverstöße. Nach Ende des ersten Bauabschnitts der Bauarbeiten in der Rahlstedter Straße hatte sich die Lage in der Loher Straße entspannt und ging mit einer Senkung des Geschwindigkeitsniveaus einher.Die Verkehrsunfalllage ist unauffällig und ergibt keine Hinweise auf erhöhte Geschwindigkeit als Unfallursache.In Tempo-30-Zonen sollen sich die Verkehrsabläufe selbst regulieren. Aufgrund der geringen Verkehrsdichte und der nicht vorliegenden Beschwerden der Feuerwehr und sonstiger Versorgungsträger besteht kein Bedarf steuernd einzugreifen.

Die Ergebnisse der VSG- und Temposysmessungen sind beigefügt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Anhänge

Ergebnisse der VSG- und Temposysmessungen

Lokalisation Beta

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