Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen, Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit am Unterlauf der Minsbek
Das Bezirksamt Wandsbek plant die Wiederherstellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit am Unterlauf der Minsbek zwischen Poppenbütteler Weg (Ring 3) und Alster. Bestehende Sohlabstürze sollen durch den Bau einer Sohlgleite aufgehoben und eine Gewässeraufweitung mit einer Tiefwasserzone hergestellt werden.
Der Gewässerabschnitt weist in Teilbereichen erhebliche Schäden in Form von Böschungs- und Sohlerosionen aufgrund der hydraulischen Belastung auf. Diese Teilbereiche sollen durch Einbau von Findlingen und Geröll gegen fortschreitende Erosion geschützt werden (insbes. auch zum Schutz zweier kreuzender Kabeltrassen).
Durch die Aufhebung der Sohlabstürze wird in diesem Bereich der Minsbek für die wandernden Organismen eine Durchgängigkeit hergestellt. Auch wird durch die Gewässeraufweitung mit Tiefwasserzone und Staudenbepflanzung ein Rückzugsort für viele Lebewesen geschaffen.
Die geplanten Eingriffe in das Gewässer und den Naturhaushalt sind mit allen betroffenen Dienststellen abgewogen worden. Sie wurden nicht als erhebliche Beeinträchtigungen bewertet, dienen der Pflege des Gewässers und stellen eine Aufwertung dar. Die notwendige kleinräumige Freimachung des Baufeldes wird durch Neupflanzungen ausgeglichen. Durch die Schaffung der Durchgängigkeit bzw. des Rückzugraumes und durch die vorgesehenen Pflanzungen wird sich langfristig eine erhebliche Verbesserung der Lebensräume einstellen.
Die Zuwegung der Baustelle erfolgt über den Poppenbütteler Weg und den Grünanlagenweg östlich der Minsbek. Dieser wird während der ca. 6-8-wöchigen Bauzeit gesperrt, die Verkehrsteilnehmer entsprechend umgeleitet.
Die südlich des Bauabschnittes gelegene Brücke über die Minsbek ist bereits im Vorfeld Anfang des Jahres saniert worden, so dass der Alsterwanderweg von den Bauarbeiten nur temporär beeinträchtigt sein wird.
Die Durchführung der Baumaßnahme soll voraussichtlich im Herbst 2019 erfolgen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt durch Mittel aus der Zweckzuweisung „Wasserwirtschaftliche Baumaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Bezirke“, PSP 2-22403010-20005.10.
Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.