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Was wird aus der leerstehenden Gebäudezeile am Bahnhof Wellingsbüttel? (Teil 2) Kleine Anfrage vom 17.03.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Seit langer Zeit steht die Gebäudezeile an der Rolfinckstraße Ecke Schulteßdamm in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Wellingsbüttel leer, seit die Mieter nach und nach gekündigt wurden und das Gebäude verlassen haben. Mittlerweile ist es teilweise zum Abriss des Gebäudes gekommen. Diese langsam verfallende Immobilie in attraktiver Lage wirft ein schlechtes Bild auf das Stadtteilzentrum von Wellingsbüttel und lässt Entwicklungsmöglichkeiten ungenutzt. Der Bezirk Wandsbek muss ein Interesse daran haben, dass die Fläche möglichst schnell wieder genutzt wird und in diesem Sinne mit dem Eigentümer zusammenarbeiten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:                                                                             29.03.2016

 

1.             Seit wann steht die Gebäudezeile an der Rolfinckstraße Ecke Schulteßdamm vollständig leer?

 

Dem Bezirksamt liegen hierüber keine Informationen vor.

 

2.             Wann ist mit dem vollständigen Abriss des Gebäudes zu rechnen und warum wird überhaupt in Etappen abgerissen?

 

Das Gebäude ist zwischenzeitlich vollständig abgebrochen worden.

 

3.             Welche Pläne liegen dem Bezirksamt für die Gebäudezeile und die Fläche vor bzw. welche Kenntnisse über Pläne hat das Bezirksamt derzeit? Wenn das Bezirksamt keine Kenntnisse über Pläne hat, warum nicht und versucht das Bezirksamt diese zu erlangen?

 

Siehe hierzu Antwort zu 4.

 

4.             Welche konkreten Anträge liegen dem Bezirksamt für die Gebäudezeile und die Fläche vor und wie wurden diese warum im Einzelnen beschieden?

 

Das Bezirksamt Wandsbek hat am 20.1.2016 die Genehmigung zum Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Tiefgarage (12 Stellplätze) und 14 Wohneinheiten, zwei Ladenflächen im Erdgeschoss und einer Laden-/ Bürofläche erteilt.

 

5.             Wann soll mit einer neuen Nutzung der Gebäudezeile bzw. der Fläche begonnen werden und wie soll diese genau aussehen?

 

Dem Bezirksamt liegen hierüber keine Informationen vor.

 

6.             Wann genau wird mit den dazu notwendigen Bauarbeiten begonnen werden und wann werden diese fertiggestellt werden?

 

Dem Bezirksamt liegt noch keine Baubeginnanzeige vor.

 

7.             Wird während der Bauphase mit Beeinträchtigungen des Verkehrs in der Rolfinckstraße bzw. dem Schulteßdamm gerechnet?


Wenn ja, in welchem Zeitraum, warum und welche Maßnahmen ergreift das Bezirksamt, um diese Belastungen möglichst gering zu halten?

 

Das Bezirksamt hat in seiner Baugenehmigung vom 20.1.2016 hinsichtlich der Sondernutzung der öffentlichen Wegefläche folgende Auflagen erteilt:

Vor Beginn der Nutzung hat der Erlaubnisinhaber sich die Fläche an Ort und Stelle von einer Person der zuständigen Wegeaufsichtsbehörde anweisen zu lassen.

Anordnungen von Personen der Wegeaufsichtsbehörde, der Polizei oder anderer Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sind unverzüglich zu befolgen.

Verkehrsteilnehmer und Anlieger dürfen durch die Sondernutzung nicht gefährdet, der Verkehr nicht behindert werden. Die Belange behinderter Menschen sind zu berücksichtigen.

Zum Schutz der öffentlichen Wege und des Straßenverkehrs sind alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, insbesondere sind Baustellen gemäß den Auflagen der Straßenverkehrsbehörde abzusperren und zu kennzeichnen.

 

Wenn möglich bitte Baustelleneinrichtungsplan hinzufügen.

 

Ein Baustellenplan ist dieser Anfrage beigefügt.

 

8.             Wenn möglich bitte Baustelleneinrichtungsplan hinzufügen.

 

Siehe hierzu Antwort zu 7.

 

Anhänge

eine Anlage: Baustelleneinrichtungsplan