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Was wird aus dem leerstehenden Grundstück im Quartier Appelhoff? Kleine Anfrage vom 22.09.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Seit einigen Jahren steht das Grundstück an der Steilshooper Straße Ecke Herrmann-Buch-Weg leer. Auf dem Grundstück stand vor dem Abriss eine Tankstelle.
 

Dieses Grundstück in attraktiver Lage vom Appelhoff wirft ein schlechtes Bild auf das Quartier und lässt Entwicklungsmöglichkeiten ungenutzt. Der Bezirk Wandsbek muss ein Interesse daran haben, dass die Fläche möglichst schnell wieder genutzt wird und in diesem Sinne mit dem Eigentümer zusammenarbeiten.
 

Der Bauprüfungsabteilung Wandsbek liegt nach Beurteilung der Aktenlage aktuell kein Antrag zur Bebauung für das Grundstück der ehemaligen Tankstelle - Steilshooper Straße 279 - vor. Auch liegen der Bauprüfungsabteilung keine Erkenntnisse für eine zukünftige Planung bzw. Nutzung vor.

 

Der aktuelle Zustand widerspricht den Bemühungen das Quartier Appelhoff im Rahmen des RISE-Programms aufzuwerten. Eine zeitnahe Aufwertung des Grundstückes ist derzeit nicht erkennbar.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
 

Vorbemerkung:

Das Quartier Appelhoff hat seit Beginn 2016 keinen RISE-Fördergebietsstatus mehr.

 

Ergänzend zur Vorbemerkung antwortet das Bezirksamt wie folgt (29.09.2016):

 

1.)Wer ist Eigentümer des Grundstückes?
 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann der Eigentümer nicht benannt werden.

 

2.)Wann hat das Bezirksamt Wandsbek in den letzten Jahren den Eigentümer kontaktiert?

 

Die Bauprüfabteilung des Bezirksamtes hat den Eigentümer zuletzt am 20.11.2014 anlässlich eines umgestürzten Bauzauns kontaktiert.

 

2a) Sollte kein Kontakt zum Eigentümer aufgenommen worden sein: Warum wurde kein Kontakt zum Eigentümer aufgenommen?

 

3.)Welche Ergebnisse wurden bei der Kontaktaufnahme erzielt?

 

Der Eigentümer hat für einen ordnungsgemäßen Zustand gesorgt.

 

4.)Welche Maßnahmen plant das Bezirksamt Wandsbek, um dem nicht hinzunehmenden IST-Zustand zu begegnen?

 

Nutzung und Planungen auf dem Grundstück sind privatrechtliche Angelegenheiten der Grundeigentümer.

Das Bezirksamt wird bei öffentlich-rechtlichen Belangen im Rahmen der Überwachung, Nutzung und Einhaltung der gesetzlichen Pflichten (OWiG) aktiv. 

 

Anhänge

keine Anlage/n