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Was soll die Schikane an der Susebek in Hummelsbüttel? Kleine Anfrage vom 28.04.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Die Wegverbindung zwischen Susebekweg und Högenbarg entlang der Susebek war über Jahrzehnte eine beliebte Strecke für Spaziergänger. Doch nun ist Schluss damit. Im Regionalausschuss Alstertal am 16.10.2013 hat das Bezirksamt Wandsbek mitgeteilt (Drs. Nr. 19-4481), dass es sich veranlasst sehe, diesen Weg für den öffentlichen Verkehr zu sperren und die dort ehemals vorhandenen Tore wieder zu errichten. Geschehen ist nach dieser Ankündigung über Jahre hinweg nichts und die Spaziergänger konnten wie gewohnt ihrer Wege gehen.

Vor kurzem jedoch wurden durch das Bezirksamt Wandsbek zwei große Tore zur Sperrung des gut ausgebauten und hergerichteten Weges aufgestellt. Diese wurden mit dem Hinweis versehen, dass der Weg durch einen Planfeststellungsbescheid vom 05.12.1973 nicht für eine öffentliche Nutzung zugelassen sei.

Dieses Vorgehen des Bezirksamtes Wandsbek stößt bei Bürgern und Anliegern aus Hummelsbüttel und Umgebung auf großes Unverständnis – zu Recht. Über Jahrzehnte war eine öffentliche Nutzung des Weges selbstverständlich und wurde toleriert. Nun wird in Zeiten knapper Kassen eine teure Toranlage errichtet, um friedliche Spaziergänger von einer Wanderung entlang der Susebek auszusperren. Dies scheint vollkommen unverhältnismäßig.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                  10.05.2016

  1. Wann wurde von wem beschlossen, den Weg entlang der Susebek zu sperren?
  2. Wann wurde von wem beschlossen, dass zur Sperrung des Weges eine Toranlage errichtet werden soll?

Zu 1. und 2.: Die Sperrung des Weges ist Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses vom 5.12.1973. Bis ins Jahr 2009 hat eine Toranlage bestanden, im Jahr 2010 wurden deren Reste nach Beschädigungen zurückgebaut. Die Erneuerung wurde im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücken vorgesehen, deren Planung und Durchführung sich verzögerte. Zudem lag eine Beschwerdelage vor, wonach ein Ausbruch von Weidetieren auf den Ring 3 mit der fehlenden Wegesperrung und der Benutzung des Weges durch Mopedfahrer und freilaufende Hunde in Verbindung zu bringen war.

 

  1. Was hat die Toranlage samt angrenzendem Gitter und deren Errichtung genau gekostet und wer trägt diese Kosten im Einzelnen?

Das Bezirksamt trägt die Kosten von 7.500,- € brutto.

 

  1. Wieso hat das Bezirksamt Wandsbek jetzt plötzlich eine Sperrung des Weges veranlasst, obwohl der Weg Jahrzehnte lang zugänglich war?

Siehe Antwort zu 1. und 2.

 

  1. Warum wurde die Nutzung als öffentlich zugänglicher und begehbarer Fußweg seit 43 Jahren toleriert und die Wegefläche darüber hinaus sogar unterhalten?

Die Nutzung wurde für sieben Jahre hingenommen, um einen Rückbau während der Brückenbauarbeiten zu ersparen. Eine Unterhaltung des Wasserschauweges wird nur soweit vorgenommen, wie es für die Arbeitssicherheit erforderlich ist. Der südliche Abschnitt des Weges wurde für den Brückenbau als Baustraße hergerichtet, ohne dass dieser die Anforderungen an einen öffentlichen Weg erfüllt.

 

  1. Welche neuen Erkenntnisse haben nun zur Sperrung trotz Kenntnis seit 43 Jahren geführt?

Siehe Antwort zu 1., 2. und 5.

 

  1. Hält das Bezirksamt die Maßnahme und den damit einhergehenden Aufwand für angemessen?

Ja.

 

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