Was soll die Schikane an der Susebek in Hummelsbüttel? Kleine Anfrage vom 28.04.2016
Die Wegverbindung zwischen Susebekweg und Högenbarg entlang der Susebek war über Jahrzehnte eine beliebte Strecke für Spaziergänger. Doch nun ist Schluss damit. Im Regionalausschuss Alstertal am 16.10.2013 hat das Bezirksamt Wandsbek mitgeteilt (Drs. Nr. 19-4481), dass es sich veranlasst sehe, diesen Weg für den öffentlichen Verkehr zu sperren und die dort ehemals vorhandenen Tore wieder zu errichten. Geschehen ist nach dieser Ankündigung über Jahre hinweg nichts und die Spaziergänger konnten wie gewohnt ihrer Wege gehen.
Vor kurzem jedoch wurden durch das Bezirksamt Wandsbek zwei große Tore zur Sperrung des gut ausgebauten und hergerichteten Weges aufgestellt. Diese wurden mit dem Hinweis versehen, dass der Weg durch einen Planfeststellungsbescheid vom 05.12.1973 nicht für eine öffentliche Nutzung zugelassen sei.
Dieses Vorgehen des Bezirksamtes Wandsbek stößt bei Bürgern und Anliegern aus Hummelsbüttel und Umgebung auf großes Unverständnis – zu Recht. Über Jahrzehnte war eine öffentliche Nutzung des Weges selbstverständlich und wurde toleriert. Nun wird in Zeiten knapper Kassen eine teure Toranlage errichtet, um friedliche Spaziergänger von einer Wanderung entlang der Susebek auszusperren. Dies scheint vollkommen unverhältnismäßig.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
Das Bezirksamt antwortet wie folgt: 10.05.2016
Zu 1. und 2.: Die Sperrung des Weges ist Gegenstand des Planfeststellungsbeschlusses vom 5.12.1973. Bis ins Jahr 2009 hat eine Toranlage bestanden, im Jahr 2010 wurden deren Reste nach Beschädigungen zurückgebaut. Die Erneuerung wurde im Zusammenhang mit dem Neubau der Brücken vorgesehen, deren Planung und Durchführung sich verzögerte. Zudem lag eine Beschwerdelage vor, wonach ein Ausbruch von Weidetieren auf den Ring 3 mit der fehlenden Wegesperrung und der Benutzung des Weges durch Mopedfahrer und freilaufende Hunde in Verbindung zu bringen war.
Das Bezirksamt trägt die Kosten von 7.500,- € brutto.
Siehe Antwort zu 1. und 2.
Die Nutzung wurde für sieben Jahre hingenommen, um einen Rückbau während der Brückenbauarbeiten zu ersparen. Eine Unterhaltung des Wasserschauweges wird nur soweit vorgenommen, wie es für die Arbeitssicherheit erforderlich ist. Der südliche Abschnitt des Weges wurde für den Brückenbau als Baustraße hergerichtet, ohne dass dieser die Anforderungen an einen öffentlichen Weg erfüllt.
Siehe Antwort zu 1., 2. und 5.
Ja.
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