Was plant das Bezirksamt Wandsbek beim Neubau der Feuerwehr Rahlstedt Kleine Anfrage vom 27.07.2020
Mit der Drucksache 21-1750 (22.07.2020) Planungen für die Feuerwehren und Rettungsstationen im Stadtteil Rahlstedt hat die Behörde für Inneres und Sport darauf hingewiesen:
dass das Bezirksamt Hamburg-Wandsbek in die jeweiligen Planungen eingebunden ist und gegebenenfalls von dort Auskunft erteilt werden kann.
Es wird weiterhin an einem Neubau des Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Rahlstedt auf dem Bestandsgrundstück festgehalten. Hierfür sind noch weitere Abstimmungsgespräche mit dem Bezirksamt Wandsbek notwendig, die eingeleitet sind.
Aus der Drucksache 21-17623 (Bürgerschaft) (24.06.2019) können die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie entnommen, die dem Bezirksamt Wandsbek seit Juni 2019 vorlagen.
In der Drucksache 22/284 (26.05.2020) wurden neue Planungsdetails mitgeteilt:
Das Bezirksamt Wandsbek hat durch neue Vorgaben, die in ein überarbeitetes Konzept der aktuelle Machbarkeitsstudie flossen, es notwendig gemacht, dass die Planung der Gebäude wieder umgeplant und mit den Nutzern abgestimmt werden mussten. Nun erfolgt wieder eine Vorabstimmung mit dem Bezirksamt Wandsbek, über eine mögliche Genehmigungsfähigkeit. Die Unterlagen liegen seit dem 02.04.2020 dem Bezirksamt Wandsbek vor.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 31.07.2020
Vorbemerkung:
Das Bezirksamt weist daraufhin, dass Bauherren im Vorfeld förmlicher Antragsverfahren mit Blick auf die Genehmigungsfähigkeit der Vorhaben unter Würdigung insbesondere der baurechtlichen Rahmenbedingungen beraten werden. Insofern können rechtliche Erfordernisse zu entsprechenden Änderungen des Vorhabens führen. Die Beratung erfolgt mit der Zielsetzung, die verantwortlichen Bauherren in die Lage zu versetzen, einen vollständigen und rechtskonformen Bauantrag zu stellen, damit eine Genehmigung durch das Bezirksamt erfolgen kann.
Bezirksamt Wandsbek:
Die im Beratungswege erörterte Vorhabenplanung entsprach nicht den baurechtlichen Rahmenbedingungen. Das Bezirksamt hat auf die Abweichungen hingewiesen und eine Überarbeitung anheimgestellt.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Neubauplanung erfolgt nicht durch das Bezirksamt Wandsbek, jedoch wurden die Fachämter des Dezernats Wirtschaft, Bauen und Umwelt beratend tätig.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Antwort zu Frage 2. und Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Drucksache 21-1750, die auf den genannten Beschluss Bezug nimmt, liegt den An-fragenden vor. Eine Befassung der Bezirksversammlung wird zeitnah angestrebt.
Bezirksamt Wandsbek:
Ein baurechtlicher Antrag – auf dessen Grundlage der zuständige Bauprüfausschuss be-fasst oder ein Bescheid erteilt werden könnte – liegt dem Bezirksamt bislang nicht vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Siehe Vorbemerkung.
Bezirksamt Wandsbek:
Dem Bezirksamt sind aus bauprüflicher Sicht keine Mängel bekannt. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 9.
Bezirksamt Wandsbek:
Zu der Fragestellung liegen dem Bezirksamt keine Erkenntnisse vor.
Bezirksamt Wandsbek:
Die Beurteilung der feuerwehrfachlichen Erfordernisse obliegt der Feuerwehr, bzw. der für die Feuerwehr zuständigen Fachbehörde und sonstigen Körperschaften. Das Bezirk-samt unterstützt im Rahmen der Möglichkeiten deren Aktivitäten, um den Schutz und die Sicherheit der Bevölkerung jederzeit zu gewährleisten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.