Was geschieht mit dem verseuchten Boden auf dem ehemaligen Allnex-Gelände? Auskunftsersuchen vom 17.03.2026
Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.3
Ende Juni 2024 wurde die Wandsbeker Produktionsstätte des Chemieunternehmens Allnex
Germany GmbH geschlossen. 120 Mitarbeiter*innen verloren Ihre Jobs. Nach Auskunft der
Unternehmensführung sei die ausländische Konkurrenz zu groß gewesen.
12 Mitarbeiter*innen werden derzeit noch beschäftigt und kümmern sich um den Rückbau der
Anlagen. Durch die jahrzehntelange Nutzung des Areals gibt es erhebliche Rückstände von
Chemikalien im Boden (vgl. Drs. 22/16648 der Bürgerschaft). Nach unserer Kenntnis ist bisher
nicht geklärt, ob und wie diese Rückstände entfernt werden.
Daher fragen wir die Verwaltung:
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt:
30.04.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Aufgrund des langjährigen Umgangs mit altlastenrelevanten Chemikalien am Standort, kam es im Rahmen des Produktionsprozesses zu umfänglichen Belastungen des Untergrundes und des Grundwassers durch Lösungsmittel, Reinigungs- und Destillationsrückstände. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen ein defektes, unterirdisch verlegtes Chemietransportsiel.
Im Rahmen von behördlich angeordneten Untersuchungen wurden erhebliche Bodenkontaminationen u. a. durch Phenole (para-tert-Butylphenol und Bisphenol A), Aromaten (Benzol, Chlorbenzol), Terpene und Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt.
Die o.g. Bodenkontaminationen konnten aufgrund des laufenden Betriebs (bis Mitte Juni 2024) und der bislang vorhandenen Bebauung mit den Betriebsgebäuden und -anlagen nicht abschließend eingegrenzt werden.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Auf dem Betriebsgelände wurde erstmalig im Jahr 1980 in einem stillgelegten Flachbrunnen Kolophoniumharz festgestellt. Im Rahmen orientierender Untersuchungen und ersten Detailuntersuchungen wurden weitere Schadstoffverunreinigungen im Boden und Grundwasser nachgewiesen.
Seit 2013 wird eine Grundwassersanierungsmaßnahme betrieben.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Nach Rückbau der Betriebsgebäude und -anlagen bis Ende des Jahres 2026 schließen sich Detailuntersuchungen und Sanierungsuntersuchungen an.
Im Zuge detaillierter Planungen einer Neubebauung des Geländes werden sich konkrete Erfordernisse der Sanierung des ehemaligen Betriebsgeländes ergeben. Die Sanierungsplanung nach § 13 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist dabei ein möglicher Ansatz.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Wegen der laufenden Grundwassersanierung und verkehrstechnischen Sicherung des Grundstücks sind aktuell keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Nein, die Sicherung/Sanierung des Grundwasserschadens wurde einvernehmlich mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Eine höherwertige Folgenutzung setzt eine integrierte Sanierungsplanung voraus. Nutzungsbeschränkungen sind daher in der Perspektive einer Wohnungsbebauung mit Anlage von unversiegelten Grünbereichen, Kinderspielplätzen nicht zu erwarten.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Siehe Antwort zu Frage 3.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Die Kosten trägt der/die neue Grundstückseigentümer:in bzw. Investor:in.
Belastbare Kostenschätzungen für Sanierungsmaßnahmen ergeben sich im Zuge von Ausführungsplanungen.
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):
Grundsätzlich ist der/die neue Grundstückseigentümer:in bzw. Investor:in für die Sanierung des ehem. Betriebsgeländes verantwortlich. Die Sanierungsplanungen werden durch zwei spezialisierte Ingenieurbüros durchgeführt.
keine Anlage/n
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