22-3287.1

Was geschieht mit dem verseuchten Boden auf dem ehemaligen Allnex-Gelände? Auskunftsersuchen vom 17.03.2026

Antwort zu Anfragen

Letzte Beratung: 07.05.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 15.3

Sachverhalt

Ende Juni 2024 wurde die Wandsbeker Produktionsstätte des Chemieunternehmens Allnex

Germany GmbH geschlossen. 120 Mitarbeiter*innen verloren Ihre Jobs. Nach Auskunft der

Unternehmensführung sei die ausländische Konkurrenz zu groß gewesen.

12 Mitarbeiter*innen werden derzeit noch beschäftigt und kümmern sich um den Rückbau der

Anlagen. Durch die jahrzehntelange Nutzung des Areals gibt es erhebliche Rückstände von

Chemikalien im Boden (vgl. Drs. 22/16648 der Bürgerschaft). Nach unserer Kenntnis ist bisher

nicht geklärt, ob und wie diese Rückstände entfernt werden.

Daher fragen wir die Verwaltung:

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) antwortet wie folgt:

30.04.2026

  1. In welcher Weise ist der Boden der ehemaligen Produktionsstätte verunreinigt? Bitte genauen Umfang, Ort, Art der Belastung aufführen.

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Aufgrund des langjährigen Umgangs mit altlastenrelevanten Chemikalien am Standort, kam es im Rahmen des Produktionsprozesses zu umfänglichen Belastungen des Untergrundes und des Grundwassers durch Lösungsmittel, Reinigungs- und Destillationsrückstände. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen ein defektes, unterirdisch verlegtes Chemietransportsiel.

Im Rahmen von behördlich angeordneten Untersuchungen wurden erhebliche Bodenkontaminationen u. a. durch Phenole (para-tert-Butylphenol und Bisphenol A), Aromaten (Benzol, Chlorbenzol), Terpene und Mineralölkohlenwasserstoffen festgestellt.

Die o.g. Bodenkontaminationen konnten aufgrund des laufenden Betriebs (bis Mitte Juni 2024) und der bislang vorhandenen Bebauung mit den Betriebsgebäuden und -anlagen nicht abschließend eingegrenzt werden.

  1. Seit wann ist die Belastung bekannt und was wurde bisher dagegen unternommen?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Auf dem Betriebsgelände wurde erstmalig im Jahr 1980 in einem stillgelegten Flachbrunnen Kolophoniumharz festgestellt. Im Rahmen orientierender Untersuchungen und ersten Detailuntersuchungen wurden weitere Schadstoffverunreinigungen im Boden und Grundwasser nachgewiesen.

Seit 2013 wird eine Grundwassersanierungsmaßnahme betrieben.

  1. Wurde ein Sanierungsplan seitens der Behörde verlangt? (§ 13 BbodSchG)

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Nach Rückbau der Betriebsgebäude und -anlagen bis Ende des Jahres 2026 schließen sich Detailuntersuchungen und Sanierungsuntersuchungen an.

Im Zuge detaillierter Planungen einer Neubebauung des Geländes werden sich konkrete Erfordernisse der Sanierung des ehemaligen Betriebsgeländes ergeben. Die Sanierungsplanung nach § 13 des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) ist dabei ein möglicher Ansatz.

  1. Welche Gefahren bestehen und welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr müssen getroffen werden?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Wegen der laufenden Grundwassersanierung und verkehrstechnischen Sicherung des Grundstücks sind aktuell keine Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich.

  1. Wurde eine Sanierungsanordnung erlassen?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Nein, die Sicherung/Sanierung des Grundwasserschadens wurde einvernehmlich mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags geregelt.

  1. Sind Nutzungsbeschränkungen erforderlich?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Eine höherwertige Folgenutzung setzt eine integrierte Sanierungsplanung voraus. Nutzungsbeschränkungen sind daher in der Perspektive einer Wohnungsbebauung mit Anlage von unversiegelten Grünbereichen, Kinderspielplätzen nicht zu erwarten.

  1. Wie ist der Planungsstand zur Beseitigung/Reinigung?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Siehe Antwort zu Frage 3.

  1. Wer trägt die Kosten für diese Maßnahmen und welche Kostenhöhe wird vermutet?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Die Kosten trägt der/die neue Grundstückseigentümer:in bzw. Investor:in.

Belastbare Kostenschätzungen für Sanierungsmaßnahmen ergeben sich im Zuge von Ausführungsplanungen.

  1. Wer ist mit der Beseitigung/Reinigung betraut?

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA):

Grundsätzlich ist der/die neue Grundstückseigentümer:in bzw. Investor:in für die Sanierung des ehem. Betriebsgeländes verantwortlich. Die Sanierungsplanungen werden durch zwei spezialisierte Ingenieurbüros durchgeführt.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
07.05.2026
Ö 15.3
Anhänge

keine Anlage/n

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