Was bedeutet der Hamburger Koalitionsvertrag für Wandsbek? Der neue Bezirkssenator soll erläutern, wie er "engagierte Bezirkspolitik" unterstützen will Debattenantrag der Fraktion Die Linke
Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.6
„Das Lebensfeld der Hamburger*innen vor ihrer Haustür und im eigenen Viertel wird vor allem durch die Bezirke gestaltet.“ So lautet der erste Satz im Kapitel über die Hamburger Bezirke im neuen rot-grünen Koalitionsvertrag der Hamburgischen Bürgerschaft, und er beschönigt den tatsächlichen Spielraum, den die Bezirke bei eben jener Gestaltung haben.
Die wichtigsten Straßen werden nicht vom Bezirk, sondern vom Landesbetrieb geplant, gebaut und instandgesetzt. Bezüglich des ÖPNV kann die Bezirksversammlung allenfalls Wünsche an die Hochbahn übermitteln. Die Zentren der Stadtteile sind nicht selten in Privateigentum, und Veränderungen zum Positiven nur sehr mühselig umzusetzen und auf den Goodwill der Eigentümer*innen angewiesen (Beispiel Berliner Platz). Die soziale Infrastruktur und die Kultureinrichtungen, sofern überhaupt aus dem Bezirk finanziert, bewegen sich im engen Korsett der Rahmen- und Zweckzuweisungen, die der Senat den Bezirken zugesteht. Wirkliche Gestaltung, geschweige denn das Recht auf eine eigene Haushaltsplanung, Fehlanzeige.
Insofern stellt der Koalitionsvertrag an dieser Stelle die tatsächliche Situation falsch da, kann aber als Zielvorstellung und somit Arbeitsauftrag für eine Stärkung der Bezirke verstanden werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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