21-1008

Wartehäuschen an der Bushaltestelle der Linie 118 Am Bramfelder Dorfplatz (stadtauswärts) Beschluss der Bezirksversammlung vom 12.12.2019 (Drs. 21-0676)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten, sich bei der HHA dafür einzusetzen, dass an der Bushaltestelle der Linie 118 Am Bramfelder Dorfplatz vor der HASPA bis zum endgültigen Ausbau der

Straße ein provisorisches Wartehäuschen für die wartenden Fahrgäste aufgestellt wird.

Auch ein Wartehäuschen ohne Seitenwände ist zu prüfen.

Etwaige Hinderungsgründe sind dem Ausschuss darzulegen.

 

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) nimmt unter Beteiligung der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn) wie folgt Stellung:

 

Nach erneuter Prüfung kommt die zuständige Behörde zu dem Ergebnis, dass gem. den Hamburger Regelwerken für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) im Einzelfall auf einem kurzen Abschnitt eine Abweichung von der vorgesehenen Weges-Regelbreite möglich ist.

Im vorliegenden Fall würde das Aufstellen eines provisorischen Fahrgastunterstandes (FGU) dazu führen, dass auf dem öffentlichen Gehweg eine Breite von ca. 1,17 m verbliebe. Dieser Platz würde für z. B. einen Rollstuhlfahr ausreichen (Verkehrsraum 0,90 m + 0,20 m Sicherheitsraum zum FGU). Im Begegnungsfall müssten jedoch Personen aufeinander warten oder sie weichen ersatzweise über die private Fläche vor der Filiale der Hamburger Sparkasse aus.

 

Für die Frage der tatsächlichen baulichen Umsetzbarkeit vor Ort ist der Bezirk zuständig. Ebenso bedarf es der Zustimmung der Polizei als zuständiger Straßenverkehrsbehörde.

Sollte die Umsetzbarkeit festgestellt werden, ist anschließend in Abstimmung mit der Hochbahn die Verfügbarkeit eines mobilen FGU zu prüfen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n