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Wann erfolgt beim Bauvorhaben Liliencronstraße 27 die Fertigstellung? Kleine Anfrage vom 10.11.2025

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

In der Sitzung des Unterausschusses für Bauangelegenheiten desRegionalausschusses Rahlstedt vom 06.02.2019 wurde im öffentlichen Teil folgende Frage gestellt:

Ein Anlieger der Liliencronstraße fragte, ob die Liliencronstraße 27 abgerissen werdenkann und durch einen größeren Baukörper ersetzt werden könne.

Mitglieder des Unterausschusses für Bauangelegenheiten wiesen darauf hin, dass derErhaltungsbereich dort gilt und ein Abriss und ein neues Vorhaben nicht ohne Prüfung derEinfügeverträglichkeit erfolgen können.

Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Erhaltungssatzung Planungsrecht ist und ggf. einBauherr lediglich den bauordnungsrechtlichen verfahrensfreien Abriss gemäß Anlage 2,Absatz III, Satz 2 zum § 62 HBauO kennt und in Unkenntnis der planungsrechtlichenVorgaben den Abriss vornimmt.

Ein Mitglied des Unterausschusses für Bauangelegenheiten riet dem Petenten seinen Nachbarn darauf hinzuweisen, dass ein Abrissdurch die Erhaltungssatzung nicht genehmigungsfrei ist.

Das bestehende Gebäude Liliencronstraße 27 wurde 2021 abgerissen und im Anschluss wurde mit dem Bau des neuen Gebäudes begonnen.

Leider ist das Gebäude bis heute nicht fertiggestellt.

Das Grundstück ist verwildert und macht einen ungepflegten Eindruck, da u.a. die Hecken und Bäume nicht geschnitten werden und die Gehwegreinigung nicht erfolgt.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wer ist für die Sicherung, Pflege und Sauberkeit des Grundstückes zuständig und wer kontrolliert dies während der Bauphase?
  1. Wann wurde die Baugenehmigung vom Bezirksamt erteilt und wann wurde der Baubeginn vom Bauherrn angezeigt?
  1. Welche Vorgaben wurden vom Bezirksamt für das Bauvorhaben erteilt, da die Erhaltungssatzung Planungsrecht ist?
  1. Wann wurde das Bauvorhaben durch das Bezirksamt gestoppt und welche Gründe haben vorgelegen?
  1. Welche Veränderungen wurden am Gebäude nach dem Baustopp durch das Bezirksamt vom Bauherrn vorgenommen und wurden diese Veränderungen dem Bezirksamt angezeigt?
  1. Wenn ja, wann?
  2. Wenn nein, welche Maßnahmen wurden vom Bezirksamt ergriffen?
  1. Wurde dem Bezirksamt von den Bauherren oder deren Vertreter inzwischen mitgeteilt, wann mit der Fertigstellung des Gebäudes gerechnet werden kann?
    1. Wenn ja, wann?
    2. Wenn nein, wurde vom Bezirksamt nachgefragt?
  1. Wann wurden die letzten Gespräche mit dem Bauherrn oder dessen Vertreter und dem Bezirksamt Wandsbek geführt?
  1. Wenn die Baugenehmigung erteilt wurde, muss innerhalb von 3 Jahren der Bau begonnen werden, ansonsten verfällt die Baugenehmigung. Wie lange kann eine Fertigstellung des Baues herausgezögert werden und welchen Einfluss hat die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen (Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Rahlstedt I“)?
  1. Wenn kein Einfluss auf die Verordnung über die Erhaltung baulicher Anlagen (Städtebauliche Erhaltungsverordnung „Rahlstedt I), warum nicht?
  1. Welche Möglichkeiten haben die Nachbarn, um die Fertigstellung des Baues Liliencronstraße 27 zu beschleunigen?
  1. Welche Kontrollen werden jetzt auf dem Grundstück, der Baustelle, dem Gehweg, der Hecken vom Bezirksamt durchgeführt, damit die Herstellung ordnungsgemäße Zustände auf dem Flurstück erfolgt?
Lokalisation Beta
Liliencronstraße Rahlstedt

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