Wann erfolgt beim Bauvorhaben Liliencronstraße 27 die Fertigstellung? Kleine Anfrage vom 10.11.2025
In der Sitzung des Unterausschusses für Bauangelegenheiten desRegionalausschusses Rahlstedt vom 06.02.2019 wurde im öffentlichen Teil folgende Frage gestellt:
Ein Anlieger der Liliencronstraße fragte, ob die Liliencronstraße 27 abgerissen werdenkann und durch einen größeren Baukörper ersetzt werden könne.
Mitglieder des Unterausschusses für Bauangelegenheiten wiesen darauf hin, dass derErhaltungsbereich dort gilt und ein Abriss und ein neues Vorhaben nicht ohne Prüfung derEinfügeverträglichkeit erfolgen können.
Die Verwaltung wies darauf hin, dass die Erhaltungssatzung Planungsrecht ist und ggf. einBauherr lediglich den bauordnungsrechtlichen verfahrensfreien Abriss gemäß Anlage 2,Absatz III, Satz 2 zum § 62 HBauO kennt und in Unkenntnis der planungsrechtlichenVorgaben den Abriss vornimmt.
Ein Mitglied des Unterausschusses für Bauangelegenheiten riet dem Petenten seinen Nachbarn darauf hinzuweisen, dass ein Abrissdurch die Erhaltungssatzung nicht genehmigungsfrei ist.
Das bestehende Gebäude Liliencronstraße 27 wurde 2021 abgerissen und im Anschluss wurde mit dem Bau des neuen Gebäudes begonnen.
Leider ist das Gebäude bis heute nicht fertiggestellt.
Das Grundstück ist verwildert und macht einen ungepflegten Eindruck, da u.a. die Hecken und Bäume nicht geschnitten werden und die Gehwegreinigung nicht erfolgt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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