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Wandse wo bist Du oder ein Wanderweg an Alster und Wandse vom Schwanenwik/Außenalster nach Rahlstedt II Kleine Anfrage v. 06.01.2021

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 21-1199 wurden bereits einige Fragen beantwortet.

Zur Wegeverbindung zwischen Wandseredder bis zur Rahlstedter Bahnhofstraße entlang der Wandse hat das Bezirksamt wie folgt geantwortet:

Die Wegeverbindung zwischen Wandseredder bis zur Rahlstedter Bahnhofstraße entlang der Wandse ist bis auf ein sehr kleines Stück (Flurstück 4515, 176qm) im Anschluss an die Rahlstedter Bahnhofstraße nicht im Verwaltungsvermögen des Bezirksamtes.

Viele Bürgerinnen und Bürger von Rahlstedt, aber auch viele Wanderer und Spaziergänger nutzen den Wanderweg an der Wandse vom Wandseredder bis zur Rahlstedter Bahnhofstraße und ihre Verbindungswege und wundern sich über den teilweise schlechten Zustand und die unklaren Zuständigkeiten, insbesondere bei der Pflege und Erhaltung der Wege.

Ein Teilstück wird auch als Freizeitroute FR3 genutzt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:             15.01.2021

 

1.)    Wer hat den öffentlichen Wanderwe an der Wandse vom Wandseredder bis zur Rahlstedter Bahnhofstraße und die dazu gehörigen Verbindungswege angelegt?

Bezirksamt Wandsbek:

Hier liegen dem Bezirksamt keine Unterlagen vor; bereits in der Stadtgrundkarte „Jahrgang 1950-1960“ ist die Wegeverbindung dargestellt.

 

2.)    Welche Aufgabe hat der öffentliche Wanderweg an der Wandse vom Wandseredder bis zur Rahlstedter Bahnhofstraße und die dazu gehörigen Verbindungswege aus Sicht des Bezirksamtes?

Bezirksamt Wandsbek:
Die Wegeverbindung wird u. a. zum Zweck der Gewässerunterhaltung genutzt.

 

 

3.)    Wurden Vereinbarungen zur Pflege und Erhaltung des öffentlichen Wanderweges an der Wandse vom Wandseredder bis zur Rahlstedter Bahnhofstraße und den Verbindungswegen mit den Grundbesitzer der Flurstücke und dem Bezirksamt Wandsbek geschlossen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

  1. Wenn ja, welche?
  2. Wenn nein, warum nicht bzw. wer ist zuständig?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es handelt sich nicht um Flächen des Bezirksamts:
Flst 7045 ist im Privatbesitz
Flst 7054 ist im Privatbesitz
Flst 4838 ist im Privatbesitz
Flst 6707 ist im Privatbesitz
Flst 341 ist im allgemeinen Grundvermögen des LIG
Flst 329 ist im allgemeinen Grundvermögen des LIG
Flst 5897 ist im allgemeinen Grundvermögen des LIG

 

 

4.)    Wer ist für Pflege und Verkehrssicherheit der Freizeitroute FR 3 auf den Flurstücken 5897, 6796, 6794 zuständig?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Flst 5897  Unterhaltung durch den LIG

Flst 6796 Das Flurstück ist im Verwaltungsvermögen  Stadtgrün und wird durch die  angrenzende Park-Kita unterhalten. Die Erhaltung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes wird durch das Bezirksamt erbracht.

Flst 6794  Das Flurstück ist im Verwaltungsvermögen Stadtgrün und wird weitestgehend durch das Bezirksamt gepflegt und die Verkehrssicherheit erhalten. Eine Ausnahme bildet der neue Spielplatz an der Westseite des Flurstücks. Dieser wird durch den Verein Bauspielplatz Rahlstedt unterhalten. Die Verkehrssicherheit der Bäume auf dem Spielplatz obliegt auch hier dem Bezirksamt.

 

5.)    Welche flächenhaften Biotope (vollständig geschützt) befinden sich am Wanderweg der Wandse vom Wandseredder bis zur Rahlstedter Bahnhofstraße?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Daten sind unter https://geoportal-hamburg.de/geo-online/ mit der Suchzeichenfolge „Flächenhafte Biotope vollständig geschützt“ einsehbar.

 

6.)    Wurden Vereinbarungen zwischen dem Grundbesitzer des Flurstückes 7054 und dem Bezirksamt Wandsbek geschlossen, insbesondere zur Pflege und Erhaltung der Biotope Nr. 170 und Nr.192?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

  1. Wenn ja, welche?
  2. Wenn nein, warum nicht bzw. wer ist zuständig?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Zuständig für Fragen des Biotopschutzes ist BUKEA-N. Allgemein gibt es keine Pflegevereinbarungen/-Auflagen für Biotope. Die Eigentümer dürfen sie besitzen und nicht aktiv nachteilig verändern.

 

7.)    Wurden Vereinbarungen mit den Grundbesitzern der anderen Flurstücke mit Biotopen und dem Bezirksamt Wandsbek geschlossen, insbesondere zur Pflege und Erhaltung?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Nein.

 

  1. Wenn ja, welche?
  2. Wenn nein, warum nicht bzw. wer ist zuständig?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe zu 6b.

 

 

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