21-1562

Wandsbeker Gehölz Leinenpflicht Eingabe

Eingabe

Sachverhalt

 

Folgende Eingabe hat die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung erreicht. Die Petentin nimmt Bezug zu der Eingabe mit der Drs.-Nr. 21-1086 bzw. den daraufhin gefassten Spontanbeschluss:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf den Artikel „Wandsbeker Gehölz: Viele Hunde sind nicht angeleint“ im Hamburger Wochenblatt (Marienthal) vom 3. Juni 2020, Seite 3, und die darin angekündigten Beschlüsse durch Ihr Gremium möchte ich mich gern zu Wort melden.

Seit sieben Jahren bin ich regelmäßiger Besucher des Wandsbeker Gehölzes und finde dort viel Ruhe und Entspannung. Vorfälle, wie in dem o. g. Artikel beschrieben, sind mir noch nie begegnet. Weder mein Hund, der die Begleithundeprüfung erfolgreich absolviert hat und für den ich auch eine Befreiung gemäß § 9 HundeG besitze, noch andere Hunde laufen kreuz und quer durch das Gehölz oder belästigen Menschen.

Richtig ist, dass in Zeiten der strengen Corona-Ausgangssperre das Wandsbeker Gehölz von einer deutlich erhöhten Anzahl von Menschen entdeckt wurde, die vor Corona vermutlich nicht einmal um dessen Existenz wussten. Es war voll im Gehölz, sehr voll. Und mit Sicherheit waren auf einmal vermehrt Menschen dort, die keine Hunde mögen oder vor ihnen Angst haben. Ich bedaure, dass es Personen gab, die sich durch die Hunde gestört gefühlt haben, möchte aber betonen, dass es sich wohl um einen „Ausnahmezustand“ gehandelt haben dürfte, nachdem derart viele Menschen zu Fuß unterwegs waren, Radfahrer mit 25 km/h durch das Wandsbeker Gehölz rasten, Familien zu viert nebeneinander die Wege für sich einnahmen und eine derartige Rücksichtslosigkeit vorherrschte, dass ich für mich entschied, das Wandsbeker Gehölz in Zeiten der strengen Ausgangssperre nicht mehr aufzusuchen.

Noch mehr bedauere ich, dass es durch die Konzentration der Menschen und deren Ausweichen in die „lder“ des Gehölzes notwendig wurde, Hinweisschilder der Stadt Hamburg aufzustellen, damit Eltern und ihre Kinder das Gehölz nicht zu ihrem neuen Spielplatz werden lassen und dass es die empfindliche Infrastruktur der "Gehölzbewohner" zu schützen gilt. Solcher Schilder hat es vor Corona nie bedurft. Warum nicht? Weil es selbstverständlich ist und weil die sich bis dato im Gehölz befindlichen Menschen und auch die Hundebesitzer immer an der Natur erfreut und diese geschützt haben. Der zum Teil im Gehölz liegende Restmüll der zeitweisen Nutzer des Wandsbeker Gehölzes ist noch immer zu sehen…aber mit dem Abklingen des Virus verschwinden auch die Menschen, die der Meinung sind, das Gehölz sei ein Spiel- und Abenteuerplatz. Und mit ihnen die Menschen, die sich von freilaufenden Hunden, die gemütlich ihre „Tageszeitung lesen“, gestört fühlen.

Es besteht somit aus meiner Sicht kein Handlungsbedarf mehr; genauso wenig, wie vor Corona-Zeiten.

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn der dreimonatige Ausnahmezustand nicht zur Konsequenz hat, dass eine strenge Leinenpflicht für Hunde im Wandsbeker Gehölz erlassen wird. Vorstellbar wäre ggfs., dass Hundebesitzer, die im Besitz einer Befreiung nach § 9 HundeG sind, ihren Hund frei laufen lassen können.

Mit der Bitte um wohlwollende Prüfung und Einbezug in Ihre Beschlüsse verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

 

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