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Wandsbek saniert auch Flutlichtanlagen! Debattenantrag der Fraktionen von SPD, CDU und Grüne

Antrag

Sachverhalt

 

In unserer Stadt herrscht unter Event-, Gewerbe- und Naherholungsflächen sowie Wohnungsbau- und Sportflächen eine Konkurrenzsituation. So ist es unabdingbar, die bestehenden Sportflächen optimal auszustatten. Ein wichtiger Aspekt bei der optimalen Ausstattung einer Sportanlage ist, dass es dort eine ausreichende Beleuchtung gibt. Dies ermöglicht insbesondere in den Wintermonaten (viele Sportvereine gehen zunehmend nicht mehr in die Halle, da Kunstrasenplätze ganzjährig bespielbar sind) eine Auslastung in den angespannten Sporthallenzeiten und einen reibungslosen Ablauf auf den Außensportanlagen. Des Weiteren sind beim Umbau von Naturrasen- auf Kunstrasenplätze besonders im Winter massive Kapazitätssteigerungen zu verzeichnen. Da allerdings häufig eine Flutlichtanlage fehlt, da auf Naturrasenplätzen nur selten Flutlichtanlagen installiert wurden, muss beim Neubau eines Kunstrasenplatzes nicht selten nachjustiert werden. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass neben den o.g. grundsätzlichen Kapazitätssteigerungen durch Lichtanlagen und dem Bedarf einer Flutlichtanlage bei Neubau eines Kunstrasenplatzes auch der bauliche Zustand der bestehenden Flutlichtanlagen Berücksichtigung finden muss.

 

Neben den vielen Maßnahmen die bereits für den Breitensport in Wandsbek durch den Bezirk finanziert wurden, ist die Bereitstellung von weiteren 160.000,- Euro erneut ein außerordentlich gutes Signal für alle Sportlerinnen und Sportler. Für die gesamtsportliche Betrachtung der öffentlichen Sportanlagen ist es von großer Bedeutung, dass nun auch Flutlichtanlagen in den Fokus rücken und modernisiert bzw. neu gebaut werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten,

 

1. eine Aufstellung der Anlagen im Bezirk nach den Kriterien baulicher Zustand, Kapazitätssteigerungen durch Lichtanlagen und Bedarf durch Neubau eines Kunstrasenplatzes zu erstellen und dem zuständigen Ausschuss zur Abstimmung vorzulegen.

 

2. eine Summe in Höhe von 160.000,- Euro für die Modernisierung und den Bau von Flutlichtanlagen zu reservieren (Förderfonds Bezirke [Investitionen], 2-22103010.00001.01).

 

 

 

Anhänge

keine Anlage/n