Wahl der Vertrauenspersonen für die Schöffenwahlausschüsse für die Amtsgerichtsbezirke Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Barmbek
- Die Bezirksversammlung Wandsbek hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 die Vorlage vertagt, da noch eine Vertrauensperson für den Schöffenwahlausschuss Wandsbek gemeldet werden musste.
- Diese Meldung ist nun erfolgt, weshalb die Anlage zu dieser Vorlage ausgetauscht wurde.
Die gegenwärtige Amtszeit der Schöffen endet mit dem 31.12.2018. Neben der Erstellung der Vorschlagslisten ist in diesem Zusammenhang bei den Amtsgerichten Hamburg-Wandsbek und Hamburg-Barmbek je ein Ausschuss zu bilden, der über die gegen die Schöffenvorschlagsliste erhobenen Einsprüche entscheidet und die Schöffen aus der Vorschlagsliste auswählt.
Für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek sind 7 Vertrauenspersonen und für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek 5 Vertrauenspersonen zu wählen. Für jede Vertrauensperson ist ein Vertreter zu bestimmen.
Die Vertrauensleute sollen die Voraussetzungen der §§ 31 Satz 2, 32 bis 34 Gerichtsverfassungsgesetz erfüllen.
Zur Wahl ist die Zustimmung der Bezirksversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.
Die Fraktionen haben die in der Anlage aufgeführten Personen vorgeschlagen.
Die Bezirksversammlung wird gebeten:
- für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Wandsbek:
- für den Amtsgerichtsbezirk Hamburg-Barmbek
zu wählen.
Fraktionsvorschläge
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