21-6620

Wahl der Bezirksamtsleitung Antrag der Fraktionen von SPD und Die Grünen

Antrag

Letzte Beratung: 20.02.2023 Hauptausschuss Ö 5.3

Sachverhalt

 

Die Amtszeit von Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff endet mit Ablauf des 30.06.2023. Das

Bezirksverwaltungsgesetz benennt zwei alternative Wahlverfahren und schreibt vor, dass die

Stelle der Bezirksamtsleitung öffentlich durch den Senat auszuschreiben ist, soweit die

Bezirksversammlung nicht beschließt, hierauf zu verzichten.

 

Nach einem längeren Diskussionsprozess besteht in der Bezirksversammlung nunmehr

Einigkeit darüber, dass für diese Wahl der Bezirksamtsleitung über einen

Ausschreibungsverzicht nicht abgestimmt werden soll, die Stelle der Bezirksamtsleitung in

diesem Jahr daher durch den Senat öffentlich auszuschreiben ist.

 

Für den Fall der öffentlichen Ausschreibung der Bezirksamtsleitung sieht das Gesetz eine

Beteiligung fraktionsloser Abgeordneter ausdrücklich nicht vor. Ob dies ggf. einen

Ausschluss aus relevanten Verfahrensschritten zur Folge hätte, wäre zu prüfen.

Überlegungen der Koalition, die Transparenz eines solchen Ausschreibungsverfahrens zu

verbessern und eine Beteiligung fraktionsloser BV-Mitglieder auch an dem Auswahlverfahren

durch Beschluss der Bezirksversammlung sicherzustellen (auch ohne Stimmrecht im

Auswahlgespräch), werden rechtliche Bedenken entgegengehalten. Die

datenschutzrechtliche Dimension dieser Frage könnte jedenfalls durch eine

datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der jeweiligen Bewerber gelöst werden, soweit

eine solche Problematik tatsächlich bestehen sollte, da die Abgeordneten der

Bezirksversammlung der Verwaltung zuzurechnen sind. Dies wird seitens der

Bezirksbehörde noch zu prüfen sein.

 

Der Hauptausschuss möge beschließen.

 

Petitum/Beschluss

 

                                                               I.

Um den vorgesehenen Zeitplan auch unter Einbeziehung einer Ausschreibung weiterhin bestmöglich zu wahren, wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, den Staatsrat für Bezirke zu bitten,

1.

den vom Senat zu fertigenden Ausschreibungstextentwurf der Bezirksversammlung am 02.03.2023 zur Stellungnahme mit dem Ziel zuzuleiten, die Ausschreibung schnellstmöglich zu starten,

2.

im Verfahren sicherzustellen, dass neben den jeweiligen benannten Mitgliedern der Fraktionen auch die fraktionslosen Abgeordneten der Bezirksversammlung so weitgehend wie rechtlich möglich beteiligt werden. Auf dieser Grundlage können möglichst breitgetragene Wahlvorschläge unterbreitet werden.

                                                                                II.

Die Fraktionen werden ersucht, die Mitglieder gemäß § 34 Abs. 2 Satz 3 bis zum 28.02.2023 dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung zu nennen. Solange eine solche Nennung nicht erfolgt, sind die Fraktionsvorsitzenden im Verfahren zu beteiligen.

 

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