Wahl der Bezirksamtsleitung Antrag der Fraktionen von SPD und Die Grünen
Die Amtszeit von Bezirksamtsleiter Thomas Ritzenhoff endet mit Ablauf des 30.06.2023. Das
Bezirksverwaltungsgesetz benennt zwei alternative Wahlverfahren und schreibt vor, dass die
Stelle der Bezirksamtsleitung öffentlich durch den Senat auszuschreiben ist, soweit die
Bezirksversammlung nicht beschließt, hierauf zu verzichten.
Nach einem längeren Diskussionsprozess besteht in der Bezirksversammlung nunmehr
Einigkeit darüber, dass für diese Wahl der Bezirksamtsleitung über einen
Ausschreibungsverzicht nicht abgestimmt werden soll, die Stelle der Bezirksamtsleitung in
diesem Jahr daher durch den Senat öffentlich auszuschreiben ist.
Für den Fall der öffentlichen Ausschreibung der Bezirksamtsleitung sieht das Gesetz eine
Beteiligung fraktionsloser Abgeordneter ausdrücklich nicht vor. Ob dies ggf. einen
Ausschluss aus relevanten Verfahrensschritten zur Folge hätte, wäre zu prüfen.
Überlegungen der Koalition, die Transparenz eines solchen Ausschreibungsverfahrens zu
verbessern und eine Beteiligung fraktionsloser BV-Mitglieder auch an dem Auswahlverfahren
durch Beschluss der Bezirksversammlung sicherzustellen (auch ohne Stimmrecht im
Auswahlgespräch), werden rechtliche Bedenken entgegengehalten. Die
datenschutzrechtliche Dimension dieser Frage könnte jedenfalls durch eine
datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung der jeweiligen Bewerber gelöst werden, soweit
eine solche Problematik tatsächlich bestehen sollte, da die Abgeordneten der
Bezirksversammlung der Verwaltung zuzurechnen sind. Dies wird seitens der
Bezirksbehörde noch zu prüfen sein.
Der Hauptausschuss möge beschließen.
I.
Um den vorgesehenen Zeitplan auch unter Einbeziehung einer Ausschreibung weiterhin bestmöglich zu wahren, wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, den Staatsrat für Bezirke zu bitten,
1.
den vom Senat zu fertigenden Ausschreibungstextentwurf der Bezirksversammlung am 02.03.2023 zur Stellungnahme mit dem Ziel zuzuleiten, die Ausschreibung schnellstmöglich zu starten,
2.
im Verfahren sicherzustellen, dass neben den jeweiligen benannten Mitgliedern der Fraktionen auch die fraktionslosen Abgeordneten der Bezirksversammlung so weitgehend wie rechtlich möglich beteiligt werden. Auf dieser Grundlage können möglichst breitgetragene Wahlvorschläge unterbreitet werden.
II.
Die Fraktionen werden ersucht, die Mitglieder gemäß § 34 Abs. 2 Satz 3 bis zum 28.02.2023 dem Vorsitzenden der Bezirksversammlung zu nennen. Solange eine solche Nennung nicht erfolgt, sind die Fraktionsvorsitzenden im Verfahren zu beteiligen.
keine Anlage/n