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Vorstellung der Einrichtung öffentlich-rechtlicher Unterbringung (Folgeeinrichtung) Kielkoppelstraße 16 im Regionalausschuss Rahlstedt Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

Am 08.06.2016 wurden im Regionalausschuss Rahlstedt durch einen Referentenvortrag der Behörde für Inneres und des Zentralen Koordinationsstabes Flüchtlinge die Unterbringungssituation von Flüchtlingen in Rahlstedt dargestellt.

Folgende Einrichtungen wurden vorgestellt:

Ankunftszentrum

  1. Ankunftszentrum Rahlstedt Bargkoppelweg 60
  2. Ankunftszentrum Rahlstedt Bargkoppelweg 66a
  3. Ankunftszentrum Rahlstedt Bargkoppelstieg

Erstaufnahmen

  1. Erstaufnahme Hellmesberger Weg
  2. Erstaufnahme Neuer Höltigbaum

Öffentlich-rechtliche Unterbringungen

  1. W 613 Bargteheider Straße
  2. W 623 Großlohe
  3. W 648 Sieker Landstraße 11
  4. W 752 Rahlstedter Straße
  5. W 817 Sieker Landstraße 61
  6. W 819 Grunewaldstraße

Mit Stand 30.11.2017 befinden sich in den 11 Einrichtungen 2032 Zuwanderer und Wohnungslose.

Die bisherigen Aussagen vom Zentralen Koordinationsstab Flüchtlinge (ZKF):

Gemäß Protokoll vom 08.06.2016… stünden dann ohne das Ankunftszentrum und die Erstaufnahmestellen 1444 Plätze der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in Rahlstedt zur Verfügung, von denen 219 für Wohnungslose vorgesehen seien. Damit gebe es 1225 Plätze für Flüchtlinge. Weitere Unterkünfte seien nicht geplant.

Gemäß Veröffentlichung des Zentralen Koordinationsstab Flüchtlinge (ZKF):

Schlüssel für gerechtere Verteilung von Flüchtlingsunterkünften in Hamburg,

vorgestellt am 05.04.2017:

Der Orientierungs- und Verteilungsschlüssel ergibt sich aus der Einwohnerzahl (40 Prozent), der Fläche (20 Prozent) und der sozialen Struktur (Sozialmonitorung 40 Prozent). Daraus wird errechnet, wie Geflüchtete auf die Bezirke verteilt werden. Auch infrastrukturelle Kriterien wie Schulen, ärztliche Versorgung, ÖPNV und Polizeipräsenz finden bei der Berechnung Berücksichtigung.

Für das statistische Gebiet 74037 ergibt sich nach dem Orientierungs- und Verteilungsschlüssel zur Flüchtlingsunterbringung für 2017 eine Vorgabe von 51 Personen.

Nach Vorstellung der Prognose und Planung 2018 Erstaufnahmen und Folgeunterkünftevom Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge (ZKF) am 19.01.2018 sollen weitere Einrichtungen u.a. an der Kielkoppelstraße 16 im Stadtteil Rahlstedt eingerichtet werden.

Petitum/Beschluss

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

Der Regionalausschuss Rahlstedt bittet die zuständigen Fachbehörden um zeitnahe Entsendung von Referenten, um den Regionalausschuss über die aktuellen Planungen (u.a. Kielkoppelstraße 16) und zukünftige Entwicklungen der Einrichtungen

(Ankunftszentrum, Erstaufnahmen) und öffentlich-rechtlichen Unterbringungen für Zuwanderer und Wohnungslose in Rahlstedt zu informieren.

Anhänge

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