21-0685

Vorlage des Berichts zur Hydraulischen Untersuchung der Gräben im Bereich Pusbackstr. Zu den Drucksachen 21-0095, 20-7072, 20-6829, 20-5835, 20-5561, 20-4447

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Sachverhalt

Aufgrund der Folgen eines Starkregenereignisses in der Pusbackstraße hat das Bezirksamt Wandsbek gemäß Drucksache 20-5561 eine hydraulische Untersuchung der umliegenden Gräben im Teileinzugsgebiet des Deepenhorngrabens veranlasst. Damit sollte die Leistungsfähigkeit des Straßengrabensystems anhand eines hydraulischen Modells überprüft und die Frage beantwortet werden, ob und in welchem Umfang das System geeignet ist, zusätzliche Einleitungen von den Wohngrundstücken aufzunehmen. Der Bericht wurde der Verwaltung Mitte November 2019 vorgelegt.

Die Untersuchungen kommen zu dem Schluss, dass die Straßengräben bestimmungsgemäß das auf den Straßen anfallende Niederschlagswasser eines zweijährlichen Abfluss­ereignis­ses aufnehmen können und hierfür selbst bei einem fünfjährlichen Ereignis, wie man es der Bemessung von Fließgewässern zugrunde legt, bis auf eine lokale Ausuferung weitgehend ausreichen würde. Das Straßengrabensystem ist jedoch nicht geeignet die Entwässerung der Wohngrundstücke aufzunehmen, unter Einbeziehung dieser führt das Modell zu deutlichen Ausuferungen schon beim zweijährlichen sowie beim fünfjährlichen Ereignis. In einem dritten Szenario wurden die Zuflüsse von den Wohngrundstücken im Modell reduziert. Hiermit ließen sich die Ausuferungen bei einem fünfjährlichen Ereignis reduzieren und bei einem zweijährlichen Ereignis wieder auf den bordvollen Abfluss mit lokalen Ausuferungen begrenzen.

Mit den im Untersuchungsbericht vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen allein lässt sich bei ungeregeltem Anschluss der Wohnbebauung nicht erreichen, dass die Gräben bei den Bemessungsregen nicht überlaufen. Das Bezirksamt schlussfolgert hieraus, dass Einleitungen von Privatgrundstücken deutlich zu begrenzen sind und prüft die rechtlichen Optionen hierfür. 

Der Untersuchungsbericht schlägt als einfache bauliche Maßnahmen vor, die lokalen Ausuferungen durch Erweiterung von zwei Durchlässen zu reduzieren und den Zufluss von der Von-Suppé-Straße in die südliche Pusbackstraße durch den Einbau einer Stauhaltung zu vermindern. Als umfänglichere Maßnahme schlägt das Planungsbüro vor Straßen so umzubauen, dass die Straßenflächen als Retentionsraum mitgenutzt werden. Zu verwirk­lichen wäre diese am ehesten im Rahmen der sogenannten erstmaligen endgültigen Herstellung der Pusbackstraße. Die Einstufung einer derartigen Maßnahme in die Arbeitsprogramme wird zurzeit abgestimmt.

Die im Untersuchungsbericht vorgeschlagene Vergrößerung der Ablaufleitung bzw. des Abflusses in Richtung Meiendorfer Weg wird vom Bezirksamt als nicht vereinbar mit den Zielen der Drucksache 20-4833.1 angesehen und würde zu unverhältnismäßigen Eingriffen in Privatgrundstücke führen.

Das Bezirksamt wird gemäß Beschluss Drucksache 20-5835 die Regenwasser­bewirt­schaftung im Einzugsgebiet des Deepenhorngrabens und die detaillierten Ergebnisse des Untersuchungsberichts in der kommenden Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt vorstellen.

 

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

Bericht Hydraulische Untersuchung Pusbackstraße