Vorlage aktueller Verkehrszahlen für Rahlstedt Beschluss der Bezirksversammlung vom 04.04.2019 (Drs. 20-7323)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
aus der Zählung für Rad:
Zählstelle 8301 letzte Zählung 22.08.2013 (Fasanenweg/Schierenberg)
Zählstelle 8476 letzte Zählung 04.07.2017 (Beim Farenland / Saselheider Straße)
Zählstelle 8513 letzte Zählung 05.09.2017 (Lienaustraße / Berner Allee)
aus der Zählung für Kfz:
Zählstelle 6136 letzte Zählung 22.08.2013 (Fasanenweg/Schierenberg)
Zählstelle 7158 letzte Zählung 04.07.2017 (Beim Farenland / Saselheider Straße)
Zählstelle 7172 letzte Zählung 05.09.2017 (Lienaustraße / Berner Allee)
Zählstelle 7090 letzte Zählung 02.02.2017 (Berner Straße / Alter Zollweg)
Zählstelle 7089 letzte Zählung 02.02.2017 (Stolper Straße / Berner Straße)
dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr vorzulegen.
Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI):
Zu 1.:
Die Ist-Zahlen des gesamten Straßenabschnitts von der Sieker Landstraße im Höltigbaum, Oldenfelder Stieg, Berner Straße, Fasanenweg, Berner Brücke bis zum Kriegkamp einschließlich Berner Brücke sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Verkehrsbelastungen wurden im Rahmen der verkehrstechnischen Untersuchung vom Büro BKP im März 2017 ermittelt (siehe
Die zusätzlichen Neuverkehre wurden entsprechend der geplanten Bauflächen prognostiziert.
In der Verkehrsuntersuchung angesetzte Grundbelastungen:
30.000 Kfz/24h Sieker Landstraße, östlich Höltigbaum
28.100 Kfz/24h Alte Landstraße, östlich der Landesgrenze
11.100 Kfz/24h Stapelfelder Straße, östlich KN Sieker Landstraße / Rahlstedter Str.
Neue Verkehrsbelastungen aus den Gewerbegebieten:
5.120 Kfz/24h aus dem südlichen Gewerbegebiet (Victoria Park)
3.940 Kfz/24h aus dem nördlichen Gewerbegebiet (Minerva Park)
Die aus den Gewerbegebieten entstehenden Verkehrsbelastungen verteilen sich wie folgt:
+ 4.300 Kfz/24h Sieker Landstraße, östlich Höltigbaum
+ 2.140 Kfz/24h Alte Landstraße, östlich der Landesgrenze
+ 2.500 Kfz/24h Stapelfelder Straße, östlich KN Sieker Landstraße / Rahlstedter Str.
Zu 2.:
Siehe Anlage 1.
Zu 3.:
In der Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 131 wurde festgestellt, dass an den Knotenpunkten Rahlstedter Straße / Stapelfelder Str. und Sieker Landstraße / Höltigbaum keine baulichen Maßnahmen bedingt durch den B-Plan Rahlstedt 131 erforderlich sind.
Der weitere Verlauf des Straßenzuges über die Meiendorfer Straße Richtung Norden bis zum Kriegkamp wurde nicht betrachtet. Die in der Sieker Landstraße östlich der Einmündung Höltigbaum prognostizierten Mehrverkehre verteilen sich im weiteren Verlauf so im Straßennetz, dass die Mehrbelastungen im Rahmen der täglichen Schwankungsbreite liegen und daher abgewickelt werden können.
Im Zuge des Erhaltungsmanagements für Hamburgs Straßen, Teilbaumaßnahme Berner Straße / Fasanenweg, wird der Straßenzug Berner Straße – Fasanenweg bis zum Kriegkamp derzeit näher durch den LSBG untersucht (siehe https://lsbg.hamburg.de/contentblob/11884494/f36fd1102be0aac210c7c364ea294f1d/data/berner-strasse-fasanenweg-zwischen-alter-zollweg-und-kriegkamp-abstimmungsunterlage-bericht.pdf).
Als Vorzugsvariante wird für den gesamten Straßenzug die Variante “2-streifiger Fahrbahnquerschnitt mit Radfahrstreifen und Gehweg“ festgelegt. Zur Berücksichtigung der Linksabbiegeströme und damit der Aufrechterhaltung eines flüssigen Verkehrsablaufs wird eine Aufweitung an den einzelnen Knoten als notwendig angesehen. Dies gilt für die signalisierten Knoten genauso wie für die nicht signalisierten Knoten in die Wohngebiete. Unter Berücksichtigung der neuen Raumaufteilung können mit dieser Variante Parkraum und Baumbestand weitestgehend erhalten, abschnittsweise sogar ergänzt werden. Die Untersuchung der Verkehrsqualität ergab, dass die Stufe D nördlich des Bargkoppelwegs mit den Verkehrszählungen von 2013 und jünger erfüllt werden kann. Südlich des Bargkoppelwegs bleibt die Verkehrsqualität unverändert.
Da zum Zeitpunkt der Planung Umleitungsverkehre über den Straßenzug Berner Straße abgeleitet werden, können die Verkehrszahlen nicht aktualisiert werden. Vor Beginn der Maßnahme sollten die Daten erneut erhoben und die Qualitätsstufen überprüft werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.