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Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf ohne Verbindung mit einem neuen Bebauungsplan - Wie werden die Grundstückseigentümer informiert? Kleine Anfrage vom 03.02.2020

Antwort zu Anfragen

Sachverhalt

In Tonndorf (Stein-Hardenberg-Straße/Am Pulverhof/Tonndorfer Weg) wurde vom Senat eine Vorkaufsrechtsverordnung erlassen. Das Vorkaufsrecht wurde nicht mit einem neuen Bebauungsplan, der eine städtebauliche Entwicklung nach den Zielen des Internationales Bauforums 2019 ermöglicht, verbunden.

Das geltende Planrecht mit den Bebauungsplänen Tonndorf 23 und Tonndorf 24 sieht weitgehend strukturerhaltende Bebauungen mit geringer Geschossigkeit (überwiegend I. bis II. Geschosse im Wohnungsbau in offener Bauweise) vor. Die Zielsetzung der Bebauungspläne auf Strukturerhalt mit niedriger und offener Bauweise an der Magistrale entsprechen nicht den Zielsetzungen des Internationalen Bauforums von 2019 nach einer Verdichtung.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

 

Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt:            13.02.2020

 

Vorbemerkung

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat in der Sitzung des Planungsausschusses am 05.11.2019 die Ergebnisse des Internationalen Bauforums 2019 „Magistralen“ vorgestellt (Drs. 21-0509). Eine nach Auswertung, Konkretisierung und Priorisierung der Ergebnisse mögliche Umsetzung wird aus heutiger Sicht fallweise auch die Schaffung neuen Planrechts durch Bebauungsplanverfahren nach dem Baugesetzbuch erfordern. Wann, wo und in welcher Verfahrensart dies zukünftig erfolgt, ist unter Berücksichtigung der Erfordernisse auch einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Gesamtbezirk dem weiteren Verfahren vorbehalten.

 

 

1.)    Wie stellt sich die vorhandene Baustruktur im Vorkaufsrechtsgebiet dar? Welche Art von Wohnbebauung überwiegt wo?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im Verordnungsgebiet bestehen unterschiedliche Baustrukturen. Im Bereich beiderseits der Stein-Hardenberg-Straße herrschen im Wesentlichen freistehende Einfamilienhäuser und kleinere Geschoßwohnbauten vor.

 

 

2.)    Wie viele Grundstücke und Grundstückseigentümer sind im Gebiet der Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf betroffen? Bitte zusätzlich eine Karte mit dem eingezeichneten Vorkaufsrechtsgebiet der Anfrage anhängen.

 

Bezirksamt Wandsbek:

Im fraglichen Teilbereich des Verordnungsgebietes befinden sich ca. 250-260 Baugrund-stücke. Ein Lageplan über diesen Teil des Verordnungsgebietes (Auszug aus dem HmbGVBl.) liegt bei (Anlage 1).

 

 

3.)    Wie bewertet die Verwaltung die Festsetzungen der bestehenden Bebauungspläne Tonndorf 23 und Tonndorf 24 an der Magistrale in Bezug auf die Ziele des Internationalen Bauforums 2019?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Es handelt sich um rechtsgültige Festsetzungen.

 

 

4.)    Sieht die Verwaltung eine Diskrepanz zwischen den Zielen der Bauungspläne Tonndorf 23 und Tonndorf 24 und den Zielen des Internationen Bauforums? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

5.)    Geht die Verwaltung davon aus, dass die formulierten Ziele des Internationalen Bauforums 2019 mit dem bestehenden verbindlichen Planrecht an der Magistrale in Tonndorf erreicht werden können? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?

6.)    Wie möchte die Verwaltung den jetzigen Grundstückseigentümern an der Magistrale ermöglichen, ihre jeweiligen Grundstücke nach den Zielen des Internationalen Bauforums zeitnah zu entwickeln?

7.)    Warum verbindet die Verwaltung das Vorkaufsrecht nicht mit einem neuen Bebauungsplan in Tonndorf, der den Zielen des Internationalen Bauforums entspricht?

 

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 4 – 7:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

 

 

 

 

 

8.)    Wie stellt die Verwaltung sicher, dass im Gebiet der Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf keine Vorbescheidsanträge und Bauanträge gestellt und von der Bauprüfung genehmigt werden, die den Zielen des Internationalen Bauforums widersprechen, aber planungsrechtlich zulässig sind?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Zu hypothetischen Fragestellungen ist dem Bezirksamt keine Stellungnahme möglich. Im Übrigen wird nach Recht und Gesetz verfahren.

 

 

9.)    Wie will die Verwaltung sicherstellen, dass die jetzigen Grundstückseigentümer weiterhin an der städtebaulichen Entwicklung an der Magistrale teilhaben können?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 8.

 

 

10.)                       Welche Voraussetzungen müssen vorliegen, damit die Verwaltung das geltende Planrecht im Gebiet der Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf durch neues Planrecht ersetzt?

11.)                       Hat die Verwaltung das Ziel, das Gebiet oder Teile des Gebietes der Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf durch vorhabenbezogene Bebauungspläne zu überplanen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek zu den Fragen 10 und 11:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

12.)                       Welche Zielsetzungen könnte ein neuer Bebauungsplan für das Gebiet der Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf haben?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Vorbemerkung und Antwort zu Frage 8.

 

 

13.)                       Wann ist mit einer Einleitung eines neuen Bebauungsplanes für das Gebiet der Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf zu rechnen?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Siehe Vorbemerkung.

 

 

14.)                       Wie lang ist die Geltungsdauer der Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Die Verordnung ist derzeit bis zum 31. Dezember 2035 befristet.

 

 

 

 

15.)                       Sind öffentliche Veranstaltungen geplant, auf denen die betroffenen Grundstückseigentümer über die städtebaulichen Ziele der Stadt und die rechtlichen Auswirkungen einer Vorkaufsrechtsverordnung in Tonndorf informiert werden? Wenn ja, wann und welche? Wenn nein, warum nicht?

 

Bezirksamt Wandsbek:

Ja. Es ist beabsichtigt, dass die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen im Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek in öffentlicher Sitzung zu besonderen Instrumenten des Baugesetzbuches, unter anderem dem besonderen Vorkaufsrecht vorträgt. Die Tagesordnung wird zu gegebener Zeit aufgestellt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

 

Anhänge

 

Bezirksamt Wandsbek:

Lageplan: Auszug aus dem HmbGVBl.