Vorhandene Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle) im Blomeweg ersetzen Kleine Anfrage vom 10.11.2025
Mit der Eingabe Drucksache 22-1930 am 08.09.2025 im Hauptausschuss wurde folgender Sachverhalt geschildert:
„Mehrere Holz-Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle), die ursprünglich von Anwohnerinnen und Anwohnern finanziert und aufgestellt wurden, sind mittlerweile umgefahren oder stark verwittert.
Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Wegewart blieb bislang leider ohne Rückmeldung.
Wir bitten die Bezirksversammlung, den Sachverhalt zu prüfen und gegebenenfalls zu veranlassen, dass die Pfähle entweder ersetzt oder entfernt werden, um die Situation für alle Beteiligten zu verbessern.Der Zustand
beeinträchtigt sowohl das Straßenbild als auch die Verkehrssicherheit vor Ort.“
Aufgrund des § 18 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG Grundsatz der Einmalbefassung überwies der Hauptausschuss, mit Mehrheit; die Eingabe nur in den Ausschuss für Mobilität.
Der §18 lässt jedoch Ausnahmen zu, die bisher auch bei solchen örtlichen Themen. angewendet wurden und sich bewährt haben.
§ 18 BezVG Grundsatz der Einmalbefassung
„Angelegenheiten sollen nur in jeweils einen Ausschuss überwiesen und nur dort behandelt werden. Ausnahmen sind zulässig, wenn der Haushaltsausschuss, der Jugendhilfeausschuss oder ein Regionalausschuss beteiligt werden. Die Überweisung erfolgt durch die Bezirksversammlung, in dringenden Fällen durch ihr vorsitzendes Mitglied.“
Es ist nicht das erste Mal, dass Eichenspaltpfähle ersetzt werden müssen.
In der Sitzung des Regionalausschusses Rahlstedt am 18.01.2017 wurde von Anliegern vom Blomeweg mündlich auf beschädigte, entfernte oder verfaulte Holzpfähle an den Gräben der Straßen Blomeweg hingewiesen.
Der Regionalausschuss Rahlstedt hat in seiner Sitzung am 17.02.2017 mit Drucksache 20-3992 beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten, die Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- undVerkehrsflächen an der Straße Blomeweg zu überprüfen und gegebenenfalls auszutauschen.
Dem Regionalausschuss Rahlstedt möge über das Ergebnis zeitnah berichtet werden“.
Am 29.03.2017 wurde dem Regionalausschuss Rahlstedt mit der Drucksache
20-4137 mitgeteilt:
„Das Bezirksamt wird die Eichenspaltpfähle im Blomeweg überprüfen und die fehlenden ergänzen bzw. ersetzen. Die Arbeiten werden bis Ende April 2017 durchgeführt“
Dieser Vorgang erfolgte unbürokratisch und kurzfristig:
Ganz im Gegensatz wird mit der Eingabe Drucksache 22-1930vom 08.09.2025 verfahren. Nach der Überweisung in den Ausschuss für Mobilität am 25.09.2025 wurde dort eine Beschlussvorlage für die Bezirksversammlung Wandsbek gefasst (siehe Drucksache 22-2312 vom 09.10.2025)
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob die in der Eingabe genannten Pfähle durch biologische Alternativen zu ersetzen sind.“
Das Bezirksamt Wandsbek hat nun unbegrenzt Zeit, diesen Beschluss zu beantworten, da das Bezirksamt nicht an die 6 Wochenfrist zur Stellungnahme, wie die Fachbehörden, gebunden ist (siehe BezVG).
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: