Mit der Drucksache 22-2575 vom 10.11.2025 antwortet das Bezirksamt Wandsbek auf die Frage:
„Wurden die Eichenspaltpfähle vom Fachamt des Bezirksamtes Wandsbek, die zur Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße eingesetzt werden, weil die Eichenspaltpfähle ein Abfallprodukt bei der Holzverarbeitung sind?
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Wenn ja, warum wurden die Eichspaltpfähle gewählt?
Mit der Drucksache 22-2814 vom 09.12.2025 hat der Ausschuss für Mobilität beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten anstelle der liegenden Baumstämme heimische Wildsträucher zupflanzen“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
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Wurde die Beschlussvorlage Drucksache 22-2814 am 11.12.2025 von der Bezirksversammlung beschlossen?
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Wurden im Bezirk Wandsbek Eichenspaltpfähle, die zur Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße eingesetzt werden, bereits durch Wildsträucher ersetzt?
- Wenn ja, wo?
- Wenn nein, warum nicht?
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Welchen Mehraufwand (Zeit, Kosten, Pflegeaufwand) würde das Pflanzen von Wildsträucher, anstelle von dem Setzen von Eichenspaltpfählen, für das Bezirksamt bedeuten und stehen für den Mehraufwand Personal und Haushaltsmittel zur Verfügung?
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Wird der Bezirksamtsleiter den Beschluss aus Drucksache 22-2814 beanstanden gemäß Bezirksverwaltungsgesetz § 22 Umsetzung der Entscheidungen?
- Wenn ja, warum?
- Wenn nein, warum nicht?