22-2889

Vorhandene Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle) im Blomeweg ersetzen II Kleine Anfrage vom 05.01.2026

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

Mit der Drucksache 22-2575 vom 10.11.2025 antwortet das Bezirksamt Wandsbek auf die Frage:

Wurden die Eichenspaltpfähle vom Fachamt des Bezirksamtes Wandsbek, die zur Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße eingesetzt werden, weil die Eichenspaltpfähle ein Abfallprodukt bei der Holzverarbeitung sind?

  1. Wenn ja, warum wurden die Eichspaltpfähle gewählt?

Mit der Drucksache 22-2814 vom 09.12.2025 hat der Ausschuss für Mobilität beschlossen:

Die Verwaltung wird gebeten anstelle der liegenden Baumstämme heimische Wildsträucher zupflanzen“.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Wurde die Beschlussvorlage Drucksache 22-2814 am 11.12.2025 von der Bezirksversammlung beschlossen?
  1. Wurden im Bezirk Wandsbek Eichenspaltpfähle, die zur Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße eingesetzt werden, bereits durch Wildsträucher ersetzt?
  1. Wenn ja, wo?
  1. Wenn nein, warum nicht?
  1. Welchen Mehraufwand (Zeit, Kosten, Pflegeaufwand) würde das Pflanzen von Wildsträucher, anstelle von dem Setzen von Eichenspaltpfählen, für das Bezirksamt bedeuten und stehen für den Mehraufwand Personal und Haushaltsmittel zur Verfügung?
  1. Wird der Bezirksamtsleiter den Beschluss aus Drucksache 22-2814 beanstanden gemäß Bezirksverwaltungsgesetz § 22 Umsetzung der Entscheidungen?
  1. Wenn ja, warum?
  1. Wenn nein, warum nicht?
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