Vorhandene Begrenzungspfähle (Eichenspaltpfähle) im Blomeweg ersetzen II Kleine Anfrage vom 05.01.2026
Mit der Drucksache 22-2575 vom 10.11.2025 antwortet das Bezirksamt Wandsbek auf die Frage:
„Wurden die Eichenspaltpfähle vom Fachamt des Bezirksamtes Wandsbek, die zur Trennung (Naturholzpoller) zwischen den Grün- und Verkehrsflächen an der Straße eingesetzt werden, weil die Eichenspaltpfähle ein Abfallprodukt bei der Holzverarbeitung sind?
Mit der Drucksache 22-2814 vom 09.12.2025 hat der Ausschuss für Mobilität beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten anstelle der liegenden Baumstämme heimische Wildsträucher zu pflanzen“.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Das Bezirksamt Wandsbek antwortet wie folgt: 14.01.2026
Bezirksamt Wandsbek:
Der Antrag, auf den die Kleine Anfrage Bezug nimmt, wurde nicht am 9.12.2025 vom Ausschuss für Mobilität beschlossen, sondern am 27.11.2025. Er wurde sodann der BV zugeleitet und am 11.12.2025 unter TOP 9.38 beschlossen. Die Fraktion der Fragesteller hat an beiden Sitzungen teilgenommen.
Bezirksamt Wandsbek:
Nein.
Bezirksamt Wandsbek:
Die zusätzlich auftretenden Unterhaltskosten werden durch die zur Verfügung gestellten Mittel nicht gedeckt
Bezirksamt Wandsbek:
Ausgehend von einem langsam wachsenden Wildstrauch würde ein jährlicher Rückschnitt erforderlich sein. Unter Berücksichtigung aller Kostenanteile würde hierfür ein Bruttobetrag pro Wildstrauch von ca. 150 bis 200 Euro anzusetzen sein. Es stehen für den Mehraufwand keine zusätzlichen konsumtiven Mittel zur Verfügung.
Bezirksamt Wandsbek:
Es gibt keinen Anlass, über eine Beanstandung nachzudenken.
keine Anlage/n
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