Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 135 -Wiesenredder; Drs. 21-1998 Bürgerinitiative "Rettet das Freibad Rahlstedt", Eingabe
Letzte Beratung: 28.10.2020 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 4.1.1
Dem Bezirksamt liegt die anliegende Eingabe Drs. 21-1998 vor. Diese ist am 21.09.2020 im Hauptausschuss behandelt und in den Planungsausschuss überwiesen worden.
Der Petent nimmt darin persönliche Wertungen im Kontext des Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 135 - Wiesenredder vor. U.a. nimmt er Bezug auf eine „Machbarkeitsstudie“, die nach seiner Darstellung von örtlichen Akteuren noch beauftragt werden solle. Außerdem formuliert er einen Forderungskatalog.
Das Bezirksamt weist darauf hin, dass eine bisherige „Alternativplanung“ örtlicher Akteure bereits Gegenstand einer sehr ausführlichen Befassung des Ausschusses am 03.09.2019 war (vgl. Drs. 21-0158). Im Ergebnis erschien die „Alternativplanung“ nicht geeignet, um unter Beachtung der Vorgaben der Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau sowie der fachlichen Anforderungen als Grundlage für die weitere Planung zu dienen.
Zu den konkreten Forderungen des Petenten, die in den nachfolgenden Überschriften verkürzt zusammengefasst werden, führt das Bezirksamt aus:
1. Moratorium seitens Bäderland für das Freibadareal:
Es ist nicht Aufgabe der Bauleitplanung und des Bezirksamtes, Art und Weise der Geschäftstätigkeit seitens Bäderland zu regeln oder zulässige Verwendungen der Freibadeinrichtungen durch die Eigentümerin Bäderland zu beschränken. Die Anweisung durch die Senatskommission zielt zudem u.a. darauf ab, das Verfahren zügig zu betreiben (vgl. Drs. 21-0158 und dortige weitere Verweise).
2. Moratorium im Umfeld des Plangebietes, Straßenausschilderung, Umbenennung der Bushaltestelle Linie 164:
Die vom Petenten getätigten Hinweise können durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung an die HHA sowie das Fachamt MR weitergegeben werden. Im Übrigen siehe Stellungnahme zu 1.
3. Forderungen hinsichtlich des Grundstücksverkaufes durch Bäderland:
Es ist Aufgabe der Grundeigentümerin bzw. der Aufsicht führenden Fachbehörde, nicht jedoch des Bezirksamtes, eine künftige anstehende Grundstücksveräußerung in Übereinstimmung mit den rechtlichen Anforderungen vorzunehmen und auszugestalten. Zudem muss ein tragfähiges städtebauliches Konzept nicht erst gefunden werden, sondern liegt bereits vor und war Grundlage der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens.
4. Forderungen hinsichtlich einer angekündigten „Machbarkeitsstudie“:
Das Bezirksamt nimmt das Anliegen zur Kenntnis. Es steht den örtlichen Akteuren frei, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Vorschläge zu unterbreiten. Zur Frage, ob diese die Qualität einer belastbaren Planungsalternative bzw. einer in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeit erreichen werden, sind dem Bezirksamt keine Hypothesen möglich.
5. Forderung nach einer Wiedereröffnung des Freibades „Am Wiesenredder“ in 2021:
Das Anliegen kann durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung an Bäderland weitergegeben werden. Im Übrigen siehe Stellungnahme zu 1.
Das Bezirksamt beabsichtigt, diese Vorlage dem Petenten als Antwort auf seine Eingabe durch die Geschäftsstelle der Bezirksversammlung zuzuleiten.
Der Planungsausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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