Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133 - Hegeneck - Zustimmung zur Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 30.10.2017
A. Anlass der Planung
Am Nahversorgungsstandort „Hegeneck“ zwischen den Straßen Schimmelreiterweg, Hegen-eck und Am Hegen beabsichtigt der Eigentümer Fa. Rentfast eine bauliche Umgestaltung. Der Standort soll als Nahversorgungszentrum attraktiv gestaltet und durch Wohnungsbau ergänzt werden. Der heutige Penny-Markt wird am Standort neu errichtet und gemeinsam mit weiteren kleineren Einzelhandelsflächen im Erdgeschoss durch eine Wohnnutzung sowie Praxisflächen in den Obergeschossen ergänzt werden.
Am 18.07.2017 hatte der Ausschuss einer Vormerkung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens „Nahversorgungszentrum Hegeneck“ für das Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2018 zugestimmt (Drs. 20-4383). Zwischenzeitlich können bereits in 2017 die erforderlichen Bearbeitungskapazitäten für den Start des Verfahrens bereitgestellt werden, da u.a. ein anderes im Arbeitsprogramm für 2017 vorgesehenes Verfahren (Hammer Straße (Süd)) erst in 2018 die notwendige Planungsreife für eine Einleitung haben wird.
B. Bebauungs- und Freiraumkonzept
Das Bebauungskonzept wurde dem Ausschuss in seiner Sitzung am 06.06.2017 durch den Architekten der Vorhabenträgerin bereits vorgestellt. Es sieht eine fünf- bis achtgeschossige Bebauung vor. Mit sieben bzw. acht Geschossen sollen die Eckbereiche der Neubebauung betont werden, während die mittleren Gebäudeteile fünfgeschossig vorgesehen sind. Die Bebauung umrahmt einen von drei Seiten erschlossenen Hof, in dem sich u.a. auch Stellplätze befinden werden; weitere Stellplätze werden in einer Tiefgarage vorgesehen. Auf der Dachfläche der eingeschossigen Einzelhandelsnutzung sollen Kinderspielflächen (ca. 300 m²) für die Wohnungen in den Obergeschossen geschaffen werden. Weitere Kinderspielflächen sollen östlich der Straße Hegeneck nachgewiesen werden.
Gemäß dem Beschluss des Planungsausschusses vom 18.07.2017 (Drs. 20-4615) hat die Vorhabenplanung folgende Anforderungen zu erfüllen:
Zu einer entsprechenden Umsetzung hat sich der Vorhabenträger gegenüber der Verwaltung bereit erklärt. Diese kann durch entsprechende Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie Verpflichtungen des Vorhabenträgers im Durchführungsvertrag abgesichert werden.
B. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf
Mit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sollen die planungs-rechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Vorhabens im Bereich des Nahversorgungszentrums Hegeneck auf der Grundlage des vorgestellten Bebauungskonzeptes und der damit verbundenen Beschlüsse geschaffen werden.
Das Plangebiet wird durch die Straßen Am Hegen, Hegeneck und Schimmelreiterweg begrenzt. Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Rahlstedt 3 von 1964. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück ein Sondergebiet Läden mit zwei zulässigen Vollgeschossen, Stellplätzen am Schimmelreiterweg und ansonsten nicht überbaubare Flächen fest. Zur Realisierung des Vorhabens ist daher die Schaffung neuen Planrechts erforderlich. Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als Wohnbaufläche und das Landschaftsprogramm dieses als Milieu „Etagenwohnen“ dar. Der vorgesehen Bebauungsplan ist somit aus den übergeordneten Planungen entwickelbar.
Neben den Vorhabenflächen werden auch zwei weitere innerhalb dieses Baublockes gelegene Grundstücke als Flächen außerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans im Sinne von § 12 Absatz 4 BauGB mit einbezogen. Dadurch kann auch für diese Grundstücke eine umfassendere Bebaubarkeit planungsrechtlich angeboten werden, um damit insgesamt eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Heute sind die Grundstücke durch ein zweigeschossiges Gebäude mit Arztpraxen und Fremdenzimmern sowie südlich davon durch Garagen der SAGA/GWG genutzt. Die Verwaltung schlägt im Einvernehmen mit der SAGA/GWG vor, für diesen Bereich eine Bebauung mit bis zu fünf Geschossen vorzusehen.
Ergänzend hat die SAGA/GWG erklärt, dass östlich der Straße Hegeneck gegenwärtig keine Hochbauabsichten bestehen und eine Einbeziehung dieser Flächen in das Verfahren entbehrlich ist.
Es wird vorgeschlagen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Rahlstedt 133 einzuleiten und vor Ort eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB am 30.10.2017 durchzuführen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Rahlstedt 133 und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 30.10.2017 zuzustimmen.
- Einleitungskarte vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133
- Auszüge aus der Vorhabenpräsentation von 06.06.2017
- Bebauungskonzept (gesamt)
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