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Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133 - Hegeneck - Auswertung der öffentlichen Plandiskussion vom 30.10.2017

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Rahlstedt 133 sollen zwischen den Straßen Schimmelreiterweg, Hegeneck und Am Hegen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Nahversorgungszentrums Hegeneck mit Einzelhandel, Praxen und Wohnen geschaffen werden.

 

Am 30. Oktober 2017 hat die öffentliche Plandiskussion zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133 stattgefunden.

Die Inhalte und der Verlauf der öffentlichen Plandiskussion, an der etwa 70 Bürgerinnen und Bürger teilgenommen hatten, sind der als Anlage beigefügten Niederschrift zu entnehmen.

Die anwesenden Bürgerinnen und Bürger begrüßten eine Aufwertung des Nahversorgungsstandorts. Kritisiert wurden insbesondere das Bauvolumen und die damit verbundene höhere Auslastung der Infrastrukturen von Rahlstedt-Ost und die mögliche Zunahme des motorisierten Verkehrs. Auch wurde nach Übergangslösungen für die Nahversorgung gefragt.

 

Folgende Themen wurden in der öffentlichen Plandiskussion u.a. angesprochen:

  • Bedarf an zusätzlichen gewerblichen, insbesondere gastronomischer Nutzungen
  • Fassaden (Farbigkeit)
  • Geschossigkeit und damit verbundene Verschattung
  • Schaffung einer ausreichenden Anzahl von Parkplätzen
  • Auswirkungen der geplanten Wohn- und gewerblichen Nutzungen auf den Verkehr

 

Um die Auswirkungen des Vorhabens in Form möglicher Verschattung auf die umliegende Bebauung objektivieren zu können, hat der Vorhabenträger eine entsprechende Studie in Auftrag gegeben. Die Auswirkungen auf das Umfeld des Vorhabens werden in der Sitzung dem Ausschuss erläutert. Im Ergebnis entsteht durch die Neubebauung eine geringe Veränderung der Besonnungssituation der umliegenden Wohnbebauung, die auch – sofern heute bereits gegeben – weiterhin die technischen Normwerte einhält und keine übermäßige Verschattung bedeutet. Die Veränderungen sind somit als verträglich und hinnehmbar zu bewerten.

 

Eine Vertreterin der SAGA/GWG bat in der öffentlichen Plandiskussion für das eigene, in das Plangebiet einbezogene Grundstück um die Festsetzung von einheitlich fünf Vollgeschosse statt einer Abstaffelung im südlich Teil auf vier Vollgeschosse. Dieses könnte aus Sicht der Verwaltung im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann das Bebauungsplanverfahren fortgeführt werden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Fortführung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens zuzustimmen.

 

Anhänge

-ÖPD-Infoblatt mit Bebauungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 133 (Stand Oktober 2017)

-Niederschrift der öffentlichen Plandiskussion vom 30.10.2017