Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 130 - Spitzbergenweg - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 20-5537) im Planungsausschuss am 20.02.2018.
- Mehrheitlich der Feststellung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 130 und positiver Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, der GRÜNEN-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Liberalen Fraktionsgemeinschaft, bei Gegenstimme der CDU-Fraktion.
- Die Anlagen „18-03-12 Ra130 Begründung Zustimmung zur Festst“ sowie „18-03-09 Ra130 VEP Satzungsbeschluss BV“ wurden im Vergleich zur ursprünglichen Vorlage im Planungsausschuss durch die Verwaltung ausgetauscht.
Die Vorhabenträgerin Fa. Profilia beabsichtigt eine bauliche Erneuerung des Nahversorgungszentrums am Spitzbergenweg, wofür die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 130 erforderlich ist.
Für die Umsetzung des Vorhabens sind im Vorhabengebiet der Abriss der vorhandenen Gebäude und eine vollständige Neuerrichtung des Nahversorgungszentrums geplant. In den Erdgeschossen sind Flächen für einen Lebensmittel-Markt, einen Drogeriemarkt und ergänzende kleinteilige Ladenflächen vorgesehen. Die Einzelhandelsnutzungen gruppieren sich um eine neu gestaltete Platzfläche, an die im Nordosten die bestehende Grünverbindung der Siedlung Wildschwanbrook anschließt. Die Platzfläche wird auf Grund der darunter liegenden Tiefgarage privat unterhalten, bleibt aber dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich. In den Obergeschossen sind in kleinteiligen Gebäudekörpern Büros und Praxen sowie 130 Wohnungen geplant. Die Obergeschosse bilden oberhalb der Sockelgeschosse des Nahversorgungszentrums private Höfe und Freiräume, die gärtnerisch gestaltet werden und dem Kinderspiel zur Verfügung stehen.
Die den Wohnungen zugeordneten 82 Stellplätze sollen in einer Tiefgarage untergebracht werden; diese wird von der vom Spitzbergenweg ausgehenden Stichstraße aus erschlossen. Dem Einzelhandel sind 130 in einer zweigeschossigen, oberirdischen Parkgarage liegende Stellplätze bzw. im Bereich der Anlieferung zugeordnet. Die Zufahrt zur Parkgarage erfolgt vom Spitzbergenweg, die Ausfahrt rückwärtig über die vom Wildschwanbrook ausgehende Stichstraße. Im Rahmen des Vorhabens erfolgt eine Neugestaltung der Straßennebenflächen entlang des Spitzbergenwegs. Entlang der Straße Wildschwanbrook legt die Vorhabenträgerin eine Platzfläche mit Bäumen und Sitzmöglichkeiten an, die nach Fertigstellung an das Bezirksamt übertragen wird.
Für das Vorhabengebiet sieht der Bebauungsplan-Entwurf die Festsetzung eines „Vorhabengebiets Wohnen und Einzelhandel“ vor. Zur Sicherung des Vorhabens trifft der Bebauungsplan-Entwurf zahlreiche Festsetzungen u.a. zu Art und Maß der Nutzung, zur Gestaltung der Baukörper und zur Begrünung von Dächern und Freiflächen.
In das Plangebiet sind außerhalb des Vorhabengebiets liegende Grundstücke als sog. Arrondierungsflächen miteinbezogen, um dort mit dem neuen Nahversorgungszentrum korrespondierende Nutzungen und städtebauliche Strukturen zu ermöglichen:
Im Falle der Arrondierungsfläche des Lebensmittel-Discounters im Nordosten des Vorhabens werden am Städtebau des Vorhabens orientierte Festsetzungen getroffen: Im dort festgesetzten Mischgebiet sollen Wohnungen nur in den Obergeschossen zulässig sein, damit die Erdgeschosszone gewerblichen Nutzungen vorbehalten bleibt. Durch die Festsetzung in § 2 Nr. 6 der Verordnung wird eine Neubebauung unter Integration von Einzelhandel ermöglicht und der Einzelhandel gleichzeitig auf eine verträgliche Größe begrenzt. Detaillierte Baugrenzen für die Obergeschosse gewährleisten eine Fortsetzung der Bebauungsstruktur des Vorhabens und einen ausreichenden Abstand zur benachbarten Kindertagesstätte.
Im Falle der Arrondierungsfläche des Kirchen-Grundstücks wird auf einem Teilbereich ein Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Die Ev. Kirche beabsichtigt diesen Teil einer Wohnbaunutzung zuzuführen. Um die durch das Vorhaben geminderte Sichtbarkeit auf das Kirchengebäude zu kompensieren, wird am Wildschwanbrook die Errichtung eines Kirchturms ermöglicht. Die vorgesehenen Festsetzungen wurden mit dem Ev. Kirchenkreis Hamburg-Ost und der Kirchengemeinde abgestimmt.
Gemäß § 12 BauGB wurde mit der Vorhabenträgerin Fa. Profilia ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. Dieser dient zur Absicherung von über den Bebauungsplan-Entwurf hinausgehenden Details der Planung.
Die Vorhabenträgerin ist Eigentümern des Großteils der für das Vorhaben erforderlichen Grundstücke und in der Lage und bereit, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen durchzuführen. Weitere für das Vorhaben erforderliche bisher öffentliche Flurstücke bzw. Flurstücksteile sind von der FHH an die Vorhabenträgerin anhand gegeben worden.
Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet durch die Vorhabenträgerin ist ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag zu schließen, in dem weitere auf dem Vorhaben- und Erschließungsplan aufbauende Details geregelt werden. Eine Feststellung des Bebauungsplans durch die Bezirksamtsleitung ist erst nach Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags zur Erschließung vorgesehen.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss und
Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion 25.03.2014
Öffentliche Plandiskussion 12.05.2014
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 16.09.2014
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung
des Verfahrens mit neuer Planungsvariante 12.01.2016
Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange 06.04.2017 – 19.05.2017 Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 23.06.2017
Zustimmung des Planungsausschusses zur Öffentlichen
Auslegung und zum Durchführungsvertrag 26.09.2017
Öffentliche Auslegung 22.11.2017 – 22.12.2017
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 26.01.2018
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs sind sieben Stellungnahmen eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 26.01.2018 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Gegenüber der Kirchengemeinde hat die Verwaltung im Beisein des Ev. Kirchenkreis Hamburg-Ost die städtebaulichen Gründe für die Abwägungsvorschläge zu deren Stellungnahme zusätzlich erläutert. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Zur Sicherstellung des Brandschutzes für das Vorhaben ist in der Nähe der Anlieferung eine zusätzliche Feuertreppe erforderlich. Diese wurde nachträglich in den Vorhaben- und Erschließungsplan und das Planbild des Bebauungsplans eingefügt. Eine erneute öffentliche Auslegung ist hierfür nicht erforderlich, da die Belange Dritter nicht betroffen sind.
Nach der öffentlichen Auslegung war aufgefallen, dass die gem. §2 Nr.15 der Verordnung für das Kirchengrundstück Flst. 2633, Wildschwanbrook im allgemeinen Wohngebiet und der Fläche für den Gemeinbedarf vorgesehene Begrenzung der Flächen für Stellplätze und Tiefgaragen in der Planfassung der öffentlichen Auslegung fehlte. Die fehlende Begrenzung (rote Strichellinie) wurde ergänzt. Hierzu wurde die ev. Kirche gesondert angeschrieben und hat ihr Einverständnis mit dieser Ergänzung erklärt. Da Belange Dritter hierdurch nicht betroffen sind, ist eine erneute öffentliche Auslegung nicht erforderlich.
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 130
(Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan)
- Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung
(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)
- Ansichten
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