Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 129 - Schierenberg - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses
- Ursprüngliche Beschlussvorlage (Drs. 20-2010) im Planungsausschuss am 01.12.2015.
- Mehrheitlich der Feststellung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rahlstedt 129 zugestimmt mit den Stimmen der SPD-Fraktion, GRÜNEN-Fraktion und der Fraktion Die Linke, bei Gegenstimme der Liberalen Fraktionsgemeinschaft und Enthaltung der CDU-Fraktion.
Im Übrigen wurden die beabsichtigten Berichtigungen des Flächennutzungsplans sowie des Landschaftsprogramms zur Kenntnis genommen.
Die Eheleute Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut und Prof. Dr. h.c. Hannelore Greve beabsichtigen auf ihrem Grundstück an der Straße Schierenberg (vgl. Planbild: „Vorhabengebiet“) die Realisierung einer Wohnanlage mit Kindertagesstätte und ergänzenden gewerblichen Flächen. Das städtebauliche Konzept sieht den Bau von fünf Geschossbauten vor. Vier U-förmige Bauten gruppieren sich um eine dreieckige und öffentlich zugängliche, insbes. als Kinderspielplatz gestaltete Freifläche. Nördlich und südlich der U-förmigen Gebäude entstehen Höfe, die als private Freiräume dienen. Insgesamt sieht das Vorhaben die Realisierung von ca. 153 Wohneinheiten vor, davon mindestens 30% öffentlich gefördert. Im nördlichen Abschnitt des Gebäudes am westlichen Plangebietsrand ist im Erdgeschoss eine Kindertagesstätte mit ca. 60 Plätzen vorgesehen. In den Obergeschossen sind gewerbliche Nutzungen, z.B. Büro oder Ärzte, vorgesehen.
Die fünf Gebäude werden durch eine neu zu errichtende, öffentliche Ringstraße erschlossen, die in ihrem westlichen Abschnitt im Zweirichtungsverkehr und ihrem südlichen und östlichen Abschnitt als Einbahnstraße befahrbar ist. Entlang dieser Ringstraße sind ca. 24 öffentliche Parkstände vorgesehen. Zusätzlich sind für die Kindertagesstätte fünf offene, private Stellplätze vorgesehen. In zwei separaten Tiefgaragen werden ca. 137 private Stellplätze untergebracht.
Teil des Plangebiets sind auch einzelne nordöstlich benachbarte Flurstücke an der Saseler Straße außerhalb des Vorhabengebiets (sog. Arrondierungsfläche). Die Gebäude Saseler Straße 61 und 63 dienen dem Wohnen; auf dem Grundstück Saseler Straße 59 ist eine Tischlerei mit Betriebswohnung ansässig. Durch die Festsetzung der Grundstücke als Mischgebiet wird eine dem Gebietsbestand insgesamt entsprechende Festsetzung getroffen und gleichzeitig eine optimale Gliederung der Baugebiete von der geplanten Wohnbebauung über das zukünftige Mischgebiet zum bestehenden Gewerbegebiet geschaffen. Durch die Festsetzung nach § 2 Nr. 5 der Planverordnung werden für die Tischlerei Entwicklungsmöglichkeiten offen gehalten. Mit den drei direkt betroffenen Grundstückseigentümern der Arrondierungsfläche wurden planbegleitend mehrere Gespräche geführt.
Durch die Festsetzung § 2 Nr. 19 wird die Begrünung der Dachflächen des Vorhabengebiets gewährleistet. Außerdem werden die Dächer der viergeschossigen Gebäudeteile auf einer Fläche von ca. 900 m² für eine Photovoltaikanlage mit ca. 300 m² Kollektorfläche genutzt. Aus der Nachbarschaft zu den bestehenden gewerblichen Nutzungen ergeben sich Herausforderungen an den Umgang mit der gewerblichen Lärmbelastung; die Verordnung sieht darum entsprechende Lärmschutzfestsetzungen vor.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen hat angekündigt, Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm im Wege der Berichtigung an die Planung anzupassen.
Zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der ergänzend zum Bebauungsplan weitere Regelungen zur Umsetzung des Vorhabens enthält.
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens durch den Planungsausschuss 11.06.2013
Öffentliche Plandiskussion 19.08.2013
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 17.09.2013
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 01.09.-06.10.2014
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 31.10.2014
Beschluss des Planungsausschusses über die Öffentliche Auslegung 09.06.2015
Öffentliche Auslegung 23.09.-23.10.2015
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 16.11.2015
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan-Entwurfs sind vier Stellungnahmen eingegangen. Der Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 16.11.2015 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Die Bezirksversammlung wird gebeten,
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 129
(Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)
- Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung
(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)
- Funktionsplan
- Ansichten
- Berichtigung Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm
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