Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 47 - Harksheider Straße / Poppenbütteler Bogen - Einleitung des Bebauungsplanverfahrens - Öffentliche Plandiskussion am 25.02.2019
A. Anlass und Ziel der Planung
Die Grundstücke Poppenbütteler Bogen 92 sowie 94 und Harksheider Straße 100 sind Teile des Gewerbegebietes am Poppenbütteler Bogen. Deren Eigentümer, die hier mit der Firma Teppich Stark einen Wohnausstattungsbetrieb führen, schlagen eine Umnutzung der Gewerbegrundstücke teilweise in Einzelhandelsflächen für einen Lebensmittel- und einen Drogeriemarkt u.a. zur Deckung des Nahversorgungsbedarfs der umliegenden Wohnbevölkerung vor. Der eigene Betrieb soll dafür in einem Neubau integriert und die weiteren Flächen für eine gewerbliche Nutzung revitalisiert werden.
Durch den Bebauungsplan sollen die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden. Die Eigentümer haben als potenzielle Vorhabenträger eine Funktionsplanung (siehe Anlage) als Vorschlag für eine mögliche Bebauung und Nutzungsstruktur erarbeiten lassen. Mit der vorliegenden Planung kann ein zusätzliches Nahversorgungsangebot für die umliegende Bevölkerung geschaffen werden und gleichzeitig Flächen für zusätzliche gewerbliche Nutzungen gesichert und baulich neu entwickelt werden.
B. Bauliches Umfeld und Auswirkungen auf bestehende Nahversorgungsstrukturen
Das Plangebiet stellt den südlichen Eingang zum Gewerbegebiet am Poppenbütteler Bogen dar. Die Harksheider Straße verbindet Poppenbüttel mit Norderstedt. Direkt südlich an das Plangebiet grenzt eine Kleingartenanlage, daran schließt sich eine teilweise verdichtete Einfamilienhausbebauung an. Südwestlich, auf der gegenüberliegenden Seite der Harksheider Straße erstreckt sich eine offene Einfamilienhausbebauung. Das Plangebiet selbst wird überwiegend durch die Firma Teppich Stark selbst genutzt, auf dem Grundstück Harksheider Straße 100 bestand ehemals ein Autohandel.
Die Nahversorgungsstruktur konzentriert sich im Stadtteil Poppenbüttel auf die beiden Zentren Poppenbütteler Markt und das Alstertal-Einkaufszentrum. Der Westen des Stadtteils wird teilweise noch durch das Nahversorgungszentrum Tegelsbarg im Stadtteil Hummelsbüttel versorgt. Mit ca. 623 m² Verkaufsfläche pro 1.000 Einwohner ist rein rechnerisch auf Ebene des Gesamtstadtteils eine überdurchschnittliche Ausstattung im nahversorgungsrelevanten Bereich vorhanden (Hamburger Durchschnitt: ca. 470 m² Verkaufsfläche pro 1.000 Einwohner), die aber stark räumlich konzentriert ist. So sind über 9.800 Einwohner nicht fußläufig versorgt. Hiervon ist u.a. der Bereich um die Harksheider Straße betroffen. Nächstgelegene Versorgungsmöglichkeiten stellen der Edeka-Supermarkt Harksheider Straße 41 (ca. 750 m vom Plangebiet entfernt) und eben das Nahversorgungszentrum Poppenbütteler Markt (ca. 1.200 m entfernt) dar. Im Rahmen des bezirklichen Nahversorgungskonzeptes aus 2018 wurde bereits im Rahmen einer Lupenbetrachtung für den geplanten Standort ermittelt, dass hier bis zu 2.200 m² Verkaufsfläche (VK) bezogen auf einen Supermarkt als standortverträglich anzusehen wären. Vorgesehen ist in dem Vorhaben die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes (Vollversorger) mit einer VK von ca. 1.440 m² und eines Drogeriemarktes mit einer VK von 620 m², zusammen ca. 2.060 m² VK. Die Auswirkungen auf die umliegenden Einzelhandelsstandorte haben die Vorhabenträger bereits im Rahmen einer Einzelhandelsuntersuchung ermitteln lassen. In einer Wirkungsanalyse konnten ungeachtet begrenzter Umsatzumverteilungen keine schädigenden Wirkungen auf zentrale Standorte und relevante Nahversorgungsbereiche im weiteren Umfeld festgestellt werden.
C. Bebauungs- und Nutzungskonzept
Die Funktionsplanung sieht eine zusammenhängende, bis zu dreigeschossige Bebauung vor, die sich um eine gemeinsame Stellplatzanlage gruppiert. Die Anlieferung ist über die Harksheider Straße entlang der südlichen Grundstücksgrenze geplant. In der weiteren Planung ist hier u.a. zum Schutz der Bestandsbäume ein größerer Abstand von der Grundstücksgrenze vorzusehen.
An der Harksheider Straße wird ein dreigeschossiges Gebäude für Teppich Stark selbst vorgesehen. Im obersten Geschoss werden Gewerbeflächen als sogenannte Co-Working-Spaces entwickelt. Zurückgesetzt durch die Stellplatzanlage folgen in einem eingeschossigen Baukörper die Einzelhandelsflächen für den Drogeriemarkt und den Lebensmittelmarkt. Ein zweigeschossiges Gebäude, das heute noch von Teppich Stark genutzt wird, bleibt als einziges Bestandsgebäude erhalten und soll für eine gewerbliche Nutzung vorgesehen werden. Daran schließt sich als östlicher Abschluss ein dreigeschossiges Gebäude an, das als sogenannter „Handwerkerhof“ in mehrere Nutzungseinheiten aufgeteilt werden kann. Dahinter liegen gemeinsame Betriebs- und Freiflächen für die Gewerbebetriebe.
Die Dächer der Neubauten sind als Gründächer vorgesehen und nehmen gleichzeitig Photovoltaikanlagen auf. Für die Neubebauung ist ein erhöhter energetischer Standard vorgesehen. Die Neubauten werden mit Klinkerfassaden ausgeführt.
D. Plangebiet, Geltendes Planrecht, Planbedarf
Der bisher gültige Bebauungsplan Poppenbüttel 23 von 1977 setzt im Plangebiet Gewerbegebiete fest. Durch textliche Festsetzungen sind Einzelhandelsbetriebe hier ausgeschlossen. An der Harksheider Straße werden Gehwegüberfahrten durch den Bebauungsplan nicht zugelassen. Südöstlich setzt der angrenzende Bebauungsplan Poppenbüttel 22 von 1976 die benachbarten Kleingärten als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ fest.
Das Plangebiet des einzuleitenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans (siehe Anlage) soll neben den Flurstücken 5612 und 5330 auch die Straßenflächen des Poppenbüttler Bogens (bis zur Mitte) und der Harksheider Straße (bis zur Plangebietsgrenze des geltenden Bebauungsplanes) enthalten. Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Vorhaben- und Erschließungsplan zu erarbeiten und ein Durchführungsvertrag zur Absicherung des Vorhaben- und seiner Umsetzung zu schließen sein. Das Bebauungsplanverfahren kann gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt werden.
Im Flächennutzungsplan der Freien und Hansestadt Hamburg ist das Plangebiet als „Gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Die Harksheider Straße ist als sonstige Hauptverkehrsstraße dargestellt. Das Landschaftsprogramm stellt das Plangebiet als Milieu „Gewerbe/Industrie und Hafen“ dar.
Der Bebauungsplan ist mit seinen vorgesehenen Nutzungen aus dem Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm entwickelbar. Änderungen der übergeordneten Planungen sind voraussichtlich nicht erforderlich.
Es wird vorgeschlagen, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren gem. § 12 BauGB mit der Bezeichnung Poppenbüttel 47 einzuleiten und vor Ort eine öffentliche Plandiskussion nach dem BauGB am 25.02.2019 durchzuführen.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens
Poppenbüttel 47 und
- der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 25.02.2019
zuzustimmen.
- Einleitungskarte – Vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel
- Vorhabenplanung „Gewerbe- und Geschäftshaus Harksheider Straße 100“ (Funktionsplanung und Visualisierungen)
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